Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet 0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt"
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt" ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Referenznummer: 41.15/2/2021/FFH0105
Kurze Beschreibung:
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt" ausgeschrieben.
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt" ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-05 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 170-482163
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
An der Angebotsöffnung sind Bieter und ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.
Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.
Die Leistung umfasst die
-Wiederholungskartierung bekannter Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen
-Erfassung bisher nicht bekannter Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen
-Erfassung von Flächen mit erkennbarem Entwicklungspotenzial zu FFH-Lebensraumtypen (LRT-Entwicklungsflächen)
-Erfassung gesetzlich geschützter Biotope gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG, § 21 NatSchG LSA und § 22 Abs. 1 NatSchG LSA soweit diese nicht im Rahmen der LRT-Erfassung bereits mit erhoben wurden
in dem in Kap. 3 LB genannten Gebiet. Das Gebiet ist flächendeckend zu begehen und auf Vorkommen der oben aufgelisteten Objekte zu untersuchen. Bekannte LRT-Vorkommen und Entwicklungsflächen (=Auftragskulisse) sind im Gelände aufzusuchen, auf ihren Status als FFH-LRT zu prüfen und vollständig gem. Kapitel 4 LB zu dokumentieren. In gleicher Weise ist mit neu aufgefundenen LRT-Vorkommen und LRT-Entwicklungsflächen zu verfahren. Verluste von LRT, z.B. durch Nutzungsänderung oder Zerstörung, sind zu dokumentieren und sofern bekannt eine Ursache anzugeben. Darüber hinaus werden die gesetzlich geschützten Biotope in vereinfachter Form erfasst.
in dem in Kap. 3 LB genannten Gebiet. Das Gebiet ist flächendeckend zu begehen und auf Vorkommen der oben aufgelisteten Objekte zu untersuchen. Bekannte LRT-Vorkommen und Entwicklungsflächen (=Auftragskulisse) sind im Gelände aufzusuchen, auf ihren Status als FFH-LRT zu prüfen und vollständig gem. Kapitel 4 LB zu dokumentieren. In gleicher Weise ist mit neu aufgefundenen LRT-Vorkommen und LRT-Entwicklungsflächen zu verfahren. Verluste von LRT, z.B. durch Nutzungsänderung oder Zerstörung, sind zu dokumentieren und sofern bekannt eine Ursache anzugeben. Darüber hinaus werden die gesetzlich geschützten Biotope in vereinfachter Form erfasst.
Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen.
Bearbeitungsgebiet ist das FFH-Gebiet 0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt" mit einer Gesamtfläche von 461 ha in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018.
Zu bearbeiten sind gemäß Auftragskulisse 176 bekannte Vorkommen der FFH-LRT 6130, 6210, 6240 und 9170. LRT-Entwicklungsflächen sind nicht bekannt. Die Flächeninformationen werden als BioLRT-Datenbank und ESRI shapefile bereitgestellt. Zusätzlich ist mit der Bearbeitung einer geschätzten Zahl von 30 gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb der LRT-Kulisse zu kalkulieren.
Zu bearbeiten sind gemäß Auftragskulisse 176 bekannte Vorkommen der FFH-LRT 6130, 6210, 6240 und 9170. LRT-Entwicklungsflächen sind nicht bekannt. Die Flächeninformationen werden als BioLRT-Datenbank und ESRI shapefile bereitgestellt. Zusätzlich ist mit der Bearbeitung einer geschätzten Zahl von 30 gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb der LRT-Kulisse zu kalkulieren.
Bei der Bearbeitung das LRT 6130 ist sicher zu stellen, dass die charakteristischen, an schwermetallreiche Standorte gebundenen Flechtenarten gemäß Auflistung in der Kartieranleitung erfasst und bewertet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FFH0105LSA "Kupferschieferhalden bei Hettstedt"
Anlage 7.1 und 7.2: Eigenerklärung zur Eignung, Berufliche Leistungsfähigkeit
Anlage 8: Hinweise zur Abgabe der EEE
Anlage 9: Erklärung Bietergemeinschaft
Anlage 10: Erläuterung Zuschlagskriterien
werden Bestandteil des Auftrags.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 170-482163 (2022-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 37936.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge