UHD-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2022

BF Medien GmbH

Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Live Aufzeichnung und -Übertragung in Bild und Ton der Produktionen "Das Rheingold", "Die Walküre", "Siegfried" und "Götterdämmerung" vom 30.07.2022 bis 05.08.2022 an dem Standort der Bayreuther Festspiele in Bayreuth beauftragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Kurze Beschreibung:
Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Live Aufzeichnung und -Übertragung in Bild und Ton der Produktionen "Das Rheingold", "Die Walküre", "Siegfried" und "Götterdämmerung" vom 30.07.2022 bis 05.08.2022 an dem Standort der Bayreuther Festspiele in Bayreuth beauftragt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BF Medien GmbH
Postanschrift: Festspielhügel 3
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.bf-medien.de/ 🌏
E-Mail: verwaltung@bf-medien.de 📧
Telefon: +49 92178779640 📞
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-28 📅
Datum des Beginns: 2022-07-27 📅
Datum des Endes: 2022-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 122-347402
ABl. S-Ausgabe: 122

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens drei vergleichbare Referenzen über getätigte Aufträge in Art und Umfang dieser Ausschreibung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de 🌏
Internetadresse: https://plattform.aumass.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 122-347402 (2022-06-23)