Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte),
— < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte),
— < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte),
— < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte),
— < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkt),
— Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (4 Punkte),
— durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (3 Punkte),
— durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (2 Punkte),
— durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (1 Punkt),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt (= Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Gesundheitswesen (Klinik, Krankenhaus, Ärztehaus, Pflegeeinrichtung) (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme, deren Bearbeitung die Funktionsstelle "Operation" des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ nach DIN 13080-2016 umfasst (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme in Modulbauweise bzw. eine Baumaßnahme mit hohem Vorfertigungsgrad (5 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300-400 ≥ 5,0 Mio. € netto (5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Lph. 2-8 gem. § 34 HOAI erbracht (5 Punkte),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.