Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 1.400 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— 5 und mehr Beschäftigte: 150 Punkte,
— weniger als 5 und mehr als 3 Beschäftigte: 75 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Beschäftigte mit vertieften Kenntnissen im Straßenbau:
— Mindestens 3 Beschäftigte: 150 Punkte,
— 1 oder 2 Beschäftigte: 75 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Projektsteuerung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
3 a) Ein Referenzprojekt im Straßenbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung der Projektstufen 3-5, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Bepunktung der Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 15 Mio. EUR: 200 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 15 Mio. EUR und > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Projekttyp Bundesstraße oder höherwertig: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.
3 b) Ein Referenzprojekt im Straßenbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung der Projektstufen 3-5, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Bepunktung der Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 15 Mio. EUR: 200 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 15 Mio. EUR und > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.