Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 22FEI60568
Kurze Beschreibung:
“Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Teltow-Fläming🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-30 📅
Datum des Beginns: 2022-12-19 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 166-472399
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2022/S 166-472399 (2022-08-25)
Ergänzende Angaben (2022-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr
Kurze Beschreibung:
“Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17...”
Kurze Beschreibung
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17...”
Beschreibung der Beschaffung
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-19 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE Bf. Zossen c/o Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE Bf. Zossen c/o Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co KG
Nationale Registrierungsnummer: 002402ae-8052-4adf-bfb7-59fc1d0a1705
Postanschrift: Neuer Weg 1
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg
Region: Salzlandkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 3471347350📞
Fax: +49 3471347354 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
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Text:
“AO 75: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist eine...”
Text
AO 75: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist eine vorlaufende Auslieferung einer abgegrenzten AP zur FMI im Bereich „Deckellösung“ für den DB genehmigungstechnischen Bewertungsprozess hinsichtlich UIG erforderlich. Auf Grund der Ergebnisse des letzten baugrundtechnischen Abstimmungstermin am 22.11.2023 mit unserem Fachgutachter und des AN ist die vertragsgemäße Ausführung der FMI Bodenverbesserung unter den gegebenen Bodenverhältnissen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200 km/h im Projekt alternativlos.
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Quelle: OJS 2023/S 233-733867 (2023-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 000 EUR 💰
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Text:
“AO 75: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist eine...”
Text
AO 75: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist eine vorlaufende Auslieferung einer abgegrenzten AP zur FMI im Bereich „Deckellösung“ für den DB genehmigungstechnischen Bewertungsprozess hinsichtlich UIG erforderlich. Auf Grund der Ergebnisse des letzten baugrundtechnischen Abstimmungstermin am 22.11.2023 mit unserem Fachgutachter und des AN ist die vertragsgemäße Ausführung der FMI Bodenverbesserung unter den gegebenen Bodenverhältnissen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200 km/h im Projekt alternativlos.
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Quelle: OJS 2023/S 234-737617 (2023-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 27 960 EUR 💰
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Text:
“AO 70 / MKA 156: Der AN argumentiert, dass in den Ausschreibungsplänen ausschließlich eine Entwässerungsleitung in den Blöcken 5 bis 7 als Sammelleitung in...”
Text
AO 70 / MKA 156: Der AN argumentiert, dass in den Ausschreibungsplänen ausschließlich eine Entwässerungsleitung in den Blöcken 5 bis 7 als Sammelleitung in der Personenunterführung beplant ist. Entsprechend der AP des AN erfolgt die Ausführung der Entwässerung auch in den Blöcken 2 bis 4 mit einer Sammelleitung. Des Weiteren gibt der AN an, dass die Entwässerungsleitung und der Übergang an den Blockfugen entsprechend der geltenden Richtzeichnung in SML-Material auszuführen ist. Nach Auffassung der Bauüberwachung ist die Entwässerung in den Blöcken 2 bis 4 bereits enthalten. Des Weiteren ist die Sammelleitung á 60,00 m im LV04 in der Pos. 01.03.0170 wie folgt ausgeschrieben: Sammelleitung herst. DN 150, Rohrleitung nach statischen und konstruktiven Erfordernissen, einschließlich aller erforderlichen Formund Passstücke herstellen. Horizontales Rohr DN 150 als Sammelleitung in der EÜ. Verlegung mit Gefälle. Entwässerungsrohr ggf. auf Passmaß kürzen. Rohr beim Betonieren der Tragschicht sichern. Einschl. Herstellung Auflagerschicht aus unbewehrtem Beton C 12/15 X0, WA. Abzweige und Bögen sind einzurechnen. Rohrverbindung- und Profilschellen inkl. Spannhülse/ Spannköpfe, Schrauben und Spezialmutternkomplett mit eingelegter Dichtmanschette (EPDM). Die Bauüberwachung kann hier keine Abweichung vom Bau-Soll erkennen. Dieser Teil der Anzeige ist abzulehnen. Der Übergang der Entwässerungsleitung in Raumfugen von Bodenplatten ist im LV nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2023/S 237-746384 (2023-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 857 EUR 💰
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Text:
“AO 71 / MKA 159: Entsprechend Bauvertrag ist das Gleis 7 bis km 32,8+31 herzustellen. Dadurch würde eine ca. 20 m lange Gleislücke zum Bestand der...”
Text
AO 71 / MKA 159: Entsprechend Bauvertrag ist das Gleis 7 bis km 32,8+31 herzustellen. Dadurch würde eine ca. 20 m lange Gleislücke zum Bestand der Draisinenbahn entstehen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist der Gleisanschluss an das Netz jedoch zu erhalten. Der AG hat dem Auftragnehmer mitgeteilt, dass der Gleisanschluss herzustellen ist. Diese Leistung ist im Vertrag nicht enthalten und muss gesondert vergütet werden.
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Quelle: OJS 2023/S 237-746409 (2023-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
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Text:
“AO 73: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist es zur...”
Text
AO 73: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Umbau Bf Zossen und den bereits vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die Zielsetzung IBN 200km/h ist es zur Umsetzung der Anforderungen der aktuell vorliegenden UiG am EÜ-Nottekanal bei km 33,3 notwendig eine Machbarkeitsstudie mit den erforderlichen baulichen Maßnahmen zu erstellen.
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Quelle: OJS 2023/S 237-746895 (2023-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14 500 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 74: In Vorbereitung der Arbeiten im Zuge der Sperrpause 02.11.23 – 06.11.23 wurde durch den Anlagenverantwortlichen festgestellt, dass im Bereich der SÜ...”
Text
AO 74: In Vorbereitung der Arbeiten im Zuge der Sperrpause 02.11.23 – 06.11.23 wurde durch den Anlagenverantwortlichen festgestellt, dass im Bereich der SÜ ein Richtungsfehler vorliegt. Dieser Richtungsfehler ist vsl. in den Tiefbauarbeiten zur Herstellung der SÜ begründet, ohne dass direkt ein Verursacher bzw. eine fehlerhafte Bauausführung ermittelt werden kann. Die Leistung war zur Freigabe des Gleises und zur Erhaltung der Verfügbarkeit zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2023/S 239-752348 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 214 200 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Herstellung der Lichtraumdokumentation in den Bauzuständen: Entsprechend Vertrag ist im Zuge der Bestandsdokumentation nach Abschluss der Arbeiten das...”
Text
Herstellung der Lichtraumdokumentation in den Bauzuständen: Entsprechend Vertrag ist im Zuge der Bestandsdokumentation nach Abschluss der Arbeiten das Engstellenverzeichnis zu erstellen und die Engstellendatenbank zu überarbeiten. Gemäß Regelwerk der DB ist jedoch zu jeder Inbetriebnahme der
Nachweis über die Absicherung des Lichtraumprofils zu erbringen. Daraus folgt, dass zu jedem Bauzustand das Lichtraumprofil geprüft und eventuelle Eintragungen dokumentiert werden müssen. Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart, zur Betriebssicherheit jedoch zwingend erforderlich.
Zusätzlichem Ausbau Gleisabschlüsse Gl. 6 und hinter Weiche Gleis34: Der Rückbau dieser Gleisabschlüsse ist im Vertrag nicht vereinbart, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung jedoch zwingend erforderlich und wird im Zuge der Bauausführung ausgeführt.
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Quelle: OJS 2023/S 244-769306 (2023-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 575 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aufgrund von Sperrungen auf der Trasse von Seddin nach Zossen wurde der Tarifpunkt auf den Bahnhof Finsterwalde geändert. Dies stellt eine Änderung des...”
Text
Aufgrund von Sperrungen auf der Trasse von Seddin nach Zossen wurde der Tarifpunkt auf den Bahnhof Finsterwalde geändert. Dies stellt eine Änderung des Bauentwurfes dar. Durch diese Änderung werden die kalkulatorischen Grundlagen der Position 00.10.0060 geändert. Entsprechend VOB/B §2 Nr. 5 ist ein neuer Preis zu vereinbaren.
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Quelle: OJS 2023/S 244-769737 (2023-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 430 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 182
Im Zuge der Vorbereitung zum Neubau der B246 wurde festgestellt, dass in Nächst Neuendorf Bäume im Bereich der zu errichtenden Einmündung stehen und...”
Text
MKA 182
Im Zuge der Vorbereitung zum Neubau der B246 wurde festgestellt, dass in Nächst Neuendorf Bäume im Bereich der zu errichtenden Einmündung stehen und gefällt werden müssen. Für diese Bäume wurde die Fällgenehmigung erst im Laufe des Jahres 2023 erteilt, so dass diese Bäume nicht im Zusammenhang mit der Baustellenberäumung zu Beginn der Baumaßnahme gefällt werden konnten. Für die Abrechnung stehen entsprechende Leistungspositionen zur Verfügung. Die Leistungen sind als Mehrmenge abzurechnen. Die Bäume im Bereich Mückensteiggraben konnten bisher nicht gefällt werden, da bisher keine Betretungsberechtigung vorliegt. Aufgrund des Untergrundes und des geschützten Biotopes ist die besondere Sicherung des Untergrund durch Stahlplatten notwendig, da der Moorboden nicht durch nachfolgende Auflockerung wieder hergestellt werden kann. Das fällen der Bäume kann zumindest für die Bäume mit einem Durchmesser von 10 bis 30 cm über das LV abgerechnet werden. Für größere Bäume gibt es keine Leistungsposition und muss gesondert vergütet werden.
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Quelle: OJS 2023/S 245-773043 (2023-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 132 606 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Entsorgung Betonabbruch
Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen. Im Zuge der Baufeldfreimachung waren diese...”
Text
Entsorgung Betonabbruch
Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen. Im Zuge der Baufeldfreimachung waren diese Flächen zurück zu bauen. Entsprechend Position 10.03.0040 wird die Beprobung und Entsorgung gesondert vergütet. Hierfür fehlen jedoch die Leistungspositionen. Die Beprobung wurde durch den Auftraggeber übernommen. Entsorgung HW 157,160,158, 108 und 164
Entsprechend Vertrag ist für die Entsorgung des Bodens aus dem Gleisbereich der AG verantwortlich. Für die Entsorgung von Boden durch den AN gibt es im LV 01 keine Leistungsposition. Dasselbe gilt für die Entsorgung von Boden mit Steinen, Asphalt und Kunststoff.
Der zu entsorgende Boden (Haufwerke 157 und 160) stammt wie der Asphalt aus der zusätzlichen Leistung Herstellung des Bypasses Straße an den Wulzen. Diese Leistung wurde im LV nicht aufgeführt. Da der Boden nicht aus der Gleistrasse stammt, erfolgt die Entsorgung nicht durch den AG, sondern wurde dem AN zugeordnet. Für den Asphalt aus dem Rückbau der Straße An den Wulzen gibt es ebenfalls keine Leistungsposition. Für den Rückbau des BÜ km 32,5 gibt es im LV 01 die Pos. 10.30.0010. Dort ist auch die Entsorgung enthalten. Allerdings sind dort Betonplatten
beschrieben, keine Kunststoffplatten. Für die Entsorgung zurückgebauter Kunststofftröge (Haufwerk 108) gibt es ebenfalls keine Leistungsposition.
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Quelle: OJS 2023/S 245-773973 (2023-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 29 022 EUR 💰
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Text:
“Gemäß Vertrag sollte nur der unmittelbare Bereich des Verbaus an der Personenunterführung mittels Handeinbau wiederhergestellt werden. Aufgrund des...”
Text
Gemäß Vertrag sollte nur der unmittelbare Bereich des Verbaus an der Personenunterführung mittels Handeinbau wiederhergestellt werden. Aufgrund des vorhandenen nicht tragfähigen organogenen Bodens unterhalb der Straße An den Wulzen kam es jedoch bereits bei der Herstellung des Verbaus zu Setzungen im Straßenbereich. Diese führten dazu, dass eine Bereich von etwa 29 m über die komplette Breite von 5,0 m (145 m²) auszubauen und wieder herzustellen ist. Da auf dem organogenen Boden kein Aufbau der Straße möglich war, wurde zuerst ein Bodenaustausch durchgeführt, auf den dann die vorgesehene Schottertragschicht aufgebaut wurde. Da auf dieser Schottertragschicht, begründet auf dem Untergrund und dem mehrtägigen Regen, nicht die notwendigen Tragfähigkeits- und Verdichtungswerte erreicht werden konnten, wurde in Abstimmung mit den Baugrundgutachtern entschieden, die Schottertragschicht wieder auszubauen und durch eine hydraulisch gebundene Tragschicht auf Geogitter zu ersetzen.
Diese Leistung ist bisher nicht vertraglich vereinbart. Aufgrund der zusätzlichen Leistungen konnten die Asphaltarbeiten nicht ausgeführt werden, der Stillstand der Kolonne ist zutreffend.
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Quelle: OJS 2023/S 246-775988 (2023-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 185 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 67_AO 15: Straßenbautechnische Ertüchtigung der mit den Bahnübergangssperrungen im Projekt einhergehenden besonderen Verkehrsanforderung und -belastung...”
Text
MKA 67_AO 15: Straßenbautechnische Ertüchtigung der mit den Bahnübergangssperrungen im Projekt einhergehenden besonderen Verkehrsanforderung und -belastung auf der Straße „An der Wulzen“ durch die hier bauzeitlich notwendige Nutzung als Umleitstrecke für den allgemeinen Straßen- und Linienbusverkehr.
Das grundsätzliche Erfordernis und der Leistungsumfang wurden mit dem Protokoll zum Ortstermin 03.04.23 und der nachfolgenden technischen Detaillierung in der Mail des AG vom 18.04.23 mit Einvernehmen und Beteiligung des Tiefbauamts der Stadt Zossen festgeschrieben.
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Quelle: OJS 2023/S 247-784043 (2023-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 780 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 191 / AO 88: Im Zuge des Neubaus der SÜ B246n sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen....”
Text
MKA 191 / AO 88: Im Zuge des Neubaus der SÜ B246n sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen. Diese Leistung stellt gemäß VOB/C DIN 18331 4.2.15 eine besondere Leistung dar. Für die Bauwerks- und Arbeitsfugen an der SÜ B246n wurde diese Leistung im LV und in der Baubeschreibung nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2023/S 248-788396 (2023-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 529 266 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 89: Mit dem Schreiben vom 13.03.2023 legte der Auftraggeber nach Bewertung der Bedenkenanzeige 036 vom AN, die grundsätzliche Änderung der Ausführung des...”
Text
AO 89: Mit dem Schreiben vom 13.03.2023 legte der Auftraggeber nach Bewertung der Bedenkenanzeige 036 vom AN, die grundsätzliche Änderung der Ausführung des Überbaus auf VFT-Trägern fest. Damit entsteht ein Anspruch dem Grunde nach gemäß VOB/B §2 Nr. 5. Die Mehrkosten beinhalten die Planungsanpassung und die geänderte Bauausführung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Die umfangreichen technologischen Zwangspunktes und Randbedingungen bei einer Realisierung der EP waren in den Bauphasen und den gegebenen Sperrpausen nicht vollumfänglich erfasst.
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Quelle: OJS 2024/S 008-017531 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 35096.66 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT43 / MKA 41: Gemäß Vertrag sind in den Bodenplatten, Trenn-/ Wandrippen des Rampenbauwerkes je Block zwei Sickeröffnungen mit einem Durchmesser von 60cm...”
Text
NT43 / MKA 41: Gemäß Vertrag sind in den Bodenplatten, Trenn-/ Wandrippen des Rampenbauwerkes je Block zwei Sickeröffnungen mit einem Durchmesser von 60cm herzustellen. Jedoch ist vertraglich
keine Verfüllung der Sickeröffnungen beschrieben. Im Zuge der Planungsberatung wurde eine Verfüllung der
Entwässerungsöffnungen im Bauwerk mittels wasserdurchlässigem Einkornbeton beschlossen.
Die Verfüllung ist zur Erzielung des Werkerfolges zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 009-022453 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 62 245 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 18: Für die Lückenschlüsse der Bauweichen 100, 101 und 102 inkl. des Bereiches zwischen der Bauweiche 101 und dem Bauanfang (ca. 27m) sind...”
Text
AvL 18: Für die Lückenschlüsse der Bauweichen 100, 101 und 102 inkl. des Bereiches zwischen der Bauweiche 101 und dem Bauanfang (ca. 27m) sind Neumaterialien zu verwenden gemäß Erfordernis für die vorgesehene Geschwindigkeit.
Der Leistungsumfang wurde mit der MKA 070 und dem Bauberatungsprotokoll Pkt 4.4 vom 08.06.23 festgeschrieben.
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Quelle: OJS 2024/S 009-022461 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 298 650 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 153: Herstellung Tiefenentwässerung Gleis 1n br km 31,860-32,140
Die Mehrkostenanzeige ist teilweise berechtigt. Gegenüber der Ausschreibung hat die...”
Text
MKA 153: Herstellung Tiefenentwässerung Gleis 1n br km 31,860-32,140
Die Mehrkostenanzeige ist teilweise berechtigt. Gegenüber der Ausschreibung hat die geplante Tiefenentwässerung im km 31,860-32,140 br eine höhere Aushubtiefe sowie zusätzliche Kontrollschächte. Die Mehrkosten hierfür sind dem Grunde nach berechtigt.
MKA154: Herstellung Tiefenentwässerung Gleis 1n br km 32,140-32,64
In der BDA 24 teilte der AN dem AG mit, dass die vereinbarten Leistungen zu Entwässerung des Bahnkörpers teilweise nicht dem Regelwerk und nicht funktionsfähig sein werden. Die in den Planunterlagen dargstellten Entwässerungsanlagen sind teilweise technisch nicht umsetzbar. Die ausgeschriebene Ausführungsvariante der durchgezogenen Planumsneigung über zwei Gleise ist nicht richtig. Die vom AN vorgesehene Entwässerung zwischen den Gleisen 1 und 3 ist eine richtlinienkonforme Lösung. Diese Notwendigkeit wurde mit der Stellungnahme der BÜW diesbezüglich bestätigt.
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Quelle: OJS 2024/S 009-022838 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 16: Ertüchtigung der für die Errichtung der SÜ B246n auf dem Grundstück Reiner Markwardt als grundsätzliche Baustraße einhergehend mit angelegten...”
Text
AvL 16: Ertüchtigung der für die Errichtung der SÜ B246n auf dem Grundstück Reiner Markwardt als grundsätzliche Baustraße einhergehend mit angelegten bauzeitlich erforderlichen Zufahrten für die Anlieger Autohaus Markwardt und Alte Tischlereihalle.
Alte Tischlereihalle Ausbaulänge 20m Recyclingoberfläche wie Hauptweg (Abzweig von der bestehenden Baustraße vor hinterer Grundstücksgrenze) Mail des AG vom 23.05.2023 und Baubesprechungsprotokoll 08.06.2023.
Autohaus Markwardt Ausbaulänge 30m Asphaltoberfläche wie Bauzufahrt B96 (Parallelbereich der Baustraße hinter Autohaus zwischen Ende bereits errichteter Bauzufahrt B96 und Bestand Pflasterquerung Überweg zum Lagercontainer).
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Quelle: OJS 2024/S 009-022879 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 204484.66 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT29: Im Zuge der Baumaßnahme wurde durch den AN festgestellt, dass keine Abrechnungsposition für das Neuschienenschleifen in Weichen vorhanden ist. In der...”
Text
NT29: Im Zuge der Baumaßnahme wurde durch den AN festgestellt, dass keine Abrechnungsposition für das Neuschienenschleifen in Weichen vorhanden ist. In der Baubeschreibung ist die Leistung beschrieben, es
fehlt jedoch die dazugehörige Leistungsposition im HLV. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich lediglich auf die Anschlusslängen. Zum Schleifen der Weichen kommt eine andere Technik zum Einsatz als im Gleis.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023292 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 122 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 68: Im Zuge des Neubaus der Rampe sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen. Diese Leistung...”
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AO 68: Im Zuge des Neubaus der Rampe sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen. Diese Leistung stellt gemäß VOB/C DIN 18331 4.2.15 eine besondere Leistung dar. Diese besondere Leistung war im Leistungsverzeichnis, bzw. der Baubeschreibung zu beschreiben. Für die ArbeitsfugeWand / Kappe wurde die Leistung nicht berücksichtigt. Für die Arbeitsfuge zwischen Sohle und Wand heißt es in Position 30.05.0001: „Zementschlämme und minderfeste Schichten entfernen“. Damit ist für diese Fuge die Leistung hinreichend genau beschrieben. Die Mehrkostenanzeige 157 ist dem Grunde nach für die Arbeitsfuge zwischen Wand und Kappe berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023359 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6304.53 EUR 💰
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“AO 61: Entsprechend Vertrag sind alle Neuschienen zu schleifen. Der AN behauptet, dass die Schienen aufgrund betrieblicher Zwänge bereits vor der...”
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AO 61: Entsprechend Vertrag sind alle Neuschienen zu schleifen. Der AN behauptet, dass die Schienen aufgrund betrieblicher Zwänge bereits vor der Neuschienenbearbeitung mit Regelzügen befahren werden. Daher wäre entsprechend Ril 824 vor der Neuschienenbearbeitung eine Wirbelstromprüfung durch den AN durchzuführen. Entsprechend o. g. Richtlinie 824.4010 1(4) müssen die Schienen vor der Betriebsfreigabe mit gleisfahrbaren Schienenbearbeitungsmaschinen bearbeitet werden. Das Schienenbearbeiten nach Inbetriebnahme ist die Ausnahme. Diese Richtlinie ist Vertragsbestandteil. Der AN hat folglich seine Leistungen so einzuplanen, dass er die Schienenbearbeitung vor Inbetriebnahme der Gleise ausführt. Ausnahmen sind hier Abschnitte, die nur in kurzen Sperrpausen errichtet werden können. Das alle Abschnitte nur nach IBN bearbeitet werden können
ist nicht richtig. Lediglich einige Weichenverbindungen können erst nach erfolgter Inbetriebnahme bearbeitet werden. Die Mehrkostenanzeige ist dem Grunde nach nur teilweise berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023485 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰
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“AO 60: Mit dem vertraglich vereinbarten Umbau der Gleise 3A und 4A im Bereich der Fa. Erdtrans müssen auch im Gleis befindliche Anlagen der Fa. Erdtrans...”
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AO 60: Mit dem vertraglich vereinbarten Umbau der Gleise 3A und 4A im Bereich der Fa. Erdtrans müssen auch im Gleis befindliche Anlagen der Fa. Erdtrans aus- und teilweise wieder eingebaut werden. Im Zuge der Baufeldfreimachung wurde ein Regenwasserkanal inkl. Schacht freigelegt. Dieser befindet sich in der neuen Trasse des Gleises 4A. Da ein Überbauen dieses Schachtes nicht zulässig ist, muss dieser Schacht versetzt und die Leitung entsprechend umgelegt werden. Die in der Anlage zur MKA aufgeführten Leistungen sind zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023487 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 52 200 EUR 💰
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“AO 59 MKA 120: Die Aussagen des Auftragnehmers sind richtig. Die W2, 6, 7, 33 sollen nur in einem Strang in Betrieb genommen werden. Für die Weichen 3, 5...”
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AO 59 MKA 120: Die Aussagen des Auftragnehmers sind richtig. Die W2, 6, 7, 33 sollen nur in einem Strang in Betrieb genommen werden. Für die Weichen 3, 5 und 35 ist dies nicht der Fall. Diese Weichen gehen mit beiden Strängen in Betrieb. Im Zuge der Errichtung der entsprechenden Gegenweichen (1, 8, 30) bzw. dem Anschluss des Gleises 3 sind dann die bis dahin ungestopften Stränge zu bearbeiten. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich die Notwendigkeit, den bereits hergestellten Strang auch noch einmal zu Stopfen, um ggf. aufgetretene Auflockerungen des Schotters durch die Hebung zu beseitigen.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023643 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90 000 EUR 💰
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“AO 63: Im Rahmen des Bauvorhabens Umbau Bf Zossen ist für die Inbetriebnahme des Abschnittes PA2 das IBN-Genehmigungs und Zertifizierungsverfahren gemäß...”
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AO 63: Im Rahmen des Bauvorhabens Umbau Bf Zossen ist für die Inbetriebnahme des Abschnittes PA2 das IBN-Genehmigungs und Zertifizierungsverfahren gemäß EIGV die entsprechenden Unterlagen für die Inbetriebnahmegenehmigung PA zu erstellen. In der Planungsbesprechung am 24.05.2023 legte der Auftraggeber fest, dass die Prüfhefte für die neu zu errichtenden Anlagen durch den Auftragnehmer zu erstellen sind. Die Prüfhefte sind für die Phasen Ausführungsplanung und Baudurchführung zu
erstellen.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023722 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 655 000 EUR 💰
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“MKA 145 zusätzlicher Schotterabfangung Weiche 2, 3, 5, 6, 20, A2:
Im Vertrag ist keine Sicherung der Weichenantriebe vorgesehen.
Der AN verweist nunmehr...”
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MKA 145 zusätzlicher Schotterabfangung Weiche 2, 3, 5, 6, 20, A2:
Im Vertrag ist keine Sicherung der Weichenantriebe vorgesehen.
Der AN verweist nunmehr auf die Ril 820.2010, nach der im Bereich der Weichenantriebe, der Übertragungsteile und Zungenprüfer Schotterabfangungen vorzusehen sind. Die Weichen in Außenlage sind daher mit Schotterabfangungen auszurüsten. Darüber hinaus ist dies auch für alle weiteren Neubauweichen im Bf Zossen vorzusehen. Da im Vertrag keine Schotterhalterungen vorgesehen sind besteht ein Kostenanspruch nach VOB/B §2Nr.6.
MKA 146 Umverlegung Trinkwasserleitung DN 700 B 246: Entsprechend Vertrag (LV 01 Pos. 65.01.0010) ist eine Rohrleitungskreuzung DN 400 (aus Beton, Stahl, Kunststoff) vereinbart. Die Leitungsachse sollte eine Tiefe von 0,5 bis 1,2 m unter Gelände liegen. Nunmehr wurde die Planung für die Trinkwasserleitung vom KMS vorgelegt. Danach soll ein Schutzrohr aus Polymerbeton DN700 in einer Tiefe von 4,4m eingebaut werden. Dies stellt eine
Änderung des Bauentwurfes dar. Aus dieser Änderungen resultieren weitere notwendige Maßnahmen wie eine wasserdichte Baugrube, Verbau mit Pressenwiderlager etc. Die MKA ist dem Grunde nach berechtigt.
MKA 147 Herstellung Schleppkurve Autohaus König: Im Zuge der Arbeiten für die B246n ist es notwendig, die Anbindung der Kleinen Feldstraße in Nächst Neuendorf an die B246 dauerhaft zu sperren. In diesen Bauzustand ist es für die Anlieferung des dortigen Autohauses notwendig, dass die Zufahrt nur noch aus Richtung Dabendorf erfolgt. Die Transport-LKW müssen zu diesem Zweck wenden können. Durch den Auftraggeber wurden anlässlich mehrerer Ortstermine drei Varianten ermittelt und der AN beauftragt, die Varianten planerisch zu untersuchen und für die Vorzugsvariante den Schleppkurvennachweis zu führen und zu übergeben. Diese Planungsleistung ist Gegenstand der Mehrkostenanzeige 132. Die Herstellung dieser Schleppkurve ist Bestandteil der vorliegenden Anzeige.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023828 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90 450 EUR 💰
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“AO 58 / MKA 141: Den Vertragsunterlagen liegt ein Bauphasenkonzept bei. Entsprechend diesem Konzept soll in der Bauphase 3.0 vom 02.11.2023 bis zum...”
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AO 58 / MKA 141: Den Vertragsunterlagen liegt ein Bauphasenkonzept bei. Entsprechend diesem Konzept soll in der Bauphase 3.0 vom 02.11.2023 bis zum 06.11.2023 im Rahmen einer Sperrpause eine Verbindung von der neuen Weiche 3 zur alten Weiche 5 hergestellt werden, um Baufreiheit für den Rückbau der alten Gleise 2 und 3 zu bekommen. Die Herstellung dieser Gleisverbindung wurden mit der Mehrkostenanzeige 130 angezeigt. Mit der vorliegenden Anzeige werden die Ansprüche für den notwendigen Rückbau dieser Gleisverbindung im Bauzustand 5.0 geltend gemacht. Die Mehrkostenanzeige 141 ist dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 009-023961 (2024-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
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“AvL 52: Im Baufeld sind mit dem Beginn der jetzigen Fällperiode ab 10-2023 von der ARGE die noch offenen und derzeit genehmigten Baumfällarbeiten mit...”
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AvL 52: Im Baufeld sind mit dem Beginn der jetzigen Fällperiode ab 10-2023 von der ARGE die noch offenen und derzeit genehmigten Baumfällarbeiten mit zeitnaher Realisierung einzutakten. Es betrifft die Bäume / Baumbgruppen in drei entsprechend bezeichneten Lageplänen im Bereich Kleine Feldstraße, Nächst Neuendorfer Landstraße sowie Erlenbruch ITC gemäß Mail AN vom 04.10.2023 und Präzisierung 05.10.23
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Quelle: OJS 2024/S 010-026145 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 102740.40 EUR 💰
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“Lfd.-Nr. 54
MKA 136 zusätzlichem Bodenaustausch Gleis 13: Im Zuge des Neubaus Gleis 13 wurde festgestellt, dass auf dem vorhandenen Planum die notwendigen...”
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Lfd.-Nr. 54
MKA 136 zusätzlichem Bodenaustausch Gleis 13: Im Zuge des Neubaus Gleis 13 wurde festgestellt, dass auf dem vorhandenen Planum die notwendigen Tragfähigkeitswerte nicht erreicht werden können. Ursache sind organische Bestandteile und Schottersäcke. In Abstimmung mit der geotechnischen Fremdüberwachung wurde entschieden, die schwachen Bodenschichten auszubauen und durch ein geeignetes Korngemisch zu ersetzen.
MKA 137 Stb-arbeiten Behandlung der Arbeitsfugen am Personentunnel: Im Zuge des Neubaus der EÜ Personentunnel sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen. Diese Leistung stellt gemäß VOB/C DIN 18331 4.2.15 eine besondere Leistung dar. Diese Leistungen
waren nicht im LV und BB beschrieben.
MKA 138 Entsorgung Haufwerke076 +104: Im Zuge des Vertrages ist nur die Entsorgung von Boden und Beton vorgesehen (LV 04, Abschnitt 00.05). Beim Abbruch des Bestandstunnels viel jedoch bisher kein Beton, sondern im Wesentlichen Mauerwerk und anderer Bauschutt an. Für diesen Bauschutt ist bisher keine Entsorgung vereinbart und ist gesondert zu vergüten.
MKA 139 Entsorgung Haufwerke 74: Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen. Im Zuge der Baufeldfreimachung waren
diese Flächen zurückzubauen. Entsprechend
Position 10.03.0040 wird die Beprobung und Entsorgung gesondert vergütet. Hierfür fehlen jedoch die Leistungspositionen. Die
Beprobung wurde durch den AG übernommen. Die Entsorgung der HW 074 stellt eine zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026351 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16 000 EUR 💰
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Text:
“AvL 46_MKA 117: Der Auftragnehmer zeigt an, dass im LV 03 (Anteil S&S) zwar die Halteeinrichtung für das Rückhaltesystem auf dem Bahnsteigdach als auch für...”
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AvL 46_MKA 117: Der Auftragnehmer zeigt an, dass im LV 03 (Anteil S&S) zwar die Halteeinrichtung für das Rückhaltesystem auf dem Bahnsteigdach als auch für die Anlegeleiter enthalten sind, Lieferung und Einbau des Rückhaltesystems sowie die Lieferung der Anlegeleiter fehlen. Weiter ist im Plan 6135-BZO-AU-VA-BW-001 ein Schutzgeländer dargestellt, dass im LV komplettfehlt. Die Aussagen des AN sind korrekt. Die aufgeführten Leistungen sind im Vertrag nicht enthalten und müssen gesondert vergütet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026356 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 26 000 EUR 💰
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Text:
“AO 45_MKA 118: An der Schnittstelle des Projektes zum bestehenden Gleisanschluss der Fa. ERDTRANS werden in der Anpassung zum Bestand zusätzliche und...”
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AO 45_MKA 118: An der Schnittstelle des Projektes zum bestehenden Gleisanschluss der Fa. ERDTRANS werden in der Anpassung zum Bestand zusätzliche und geänderte Oberbauleistungen beim Aus- und Wiedereinbau der Gleise 3A und 4A erforderlich, welche nicht im LV vereinbart sind.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026376 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 95 000 EUR 💰
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Text:
“AvL 56: In der Ausschreibungsplanung (Plan 03-03-03-02) ist ein Bypass zwischen der B246 und der Straße An den Wulzen mit der Angabe „Zur Information...”
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AvL 56: In der Ausschreibungsplanung (Plan 03-03-03-02) ist ein Bypass zwischen der B246 und der Straße An den Wulzen mit der Angabe „Zur Information (gesonderte Planung) eingezeichnet. Dieser soll die bauzeitliche Anbindung der Straße an den Wulzen für den Zeitraum zwischen dem Versetzen des Schrankenbaumes und der endgültigen Auflassung des BÜ B246 gewährleisten. Im LV gibt es keine Positionen für diesen Bypass. Die notwendigen Leistungen für Planung und Herstellung des Bypasses zeigt der AN mit der vorliegenden Anzeige an.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026387 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12 000 EUR 💰
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Text:
“AvL 48: Im Streckenbereich km 32,920 – km 33,030 befinden sich Altschwellen aus Beton und BÜ-Platten der Bauart DR. Um zu verhindern, dass diese Haufwerke...”
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AvL 48: Im Streckenbereich km 32,920 – km 33,030 befinden sich Altschwellen aus Beton und BÜ-Platten der Bauart DR. Um zu verhindern, dass diese Haufwerke als Quartier für Zauneidechsen genutzt werden, ordnet der AG daher an, diese Altschwellen und BÜ-Platten zu bergen, auf einer BE-Fläche zwischenzulagern und zur Entsorgung anzumelden. Diese Leistungen waren nicht vorgesehen und müssen zusätzlich dem AN vergütet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026459 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33 000 EUR 💰
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Text:
“AO 57: Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung Rampenbauwerk und der dazugehörigen Statik stellte der AN fest, dass einige Wände in der...”
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AO 57: Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung Rampenbauwerk und der dazugehörigen Statik stellte der AN fest, dass einige Wände in der Entwurfsplanung zu schmal vorgesehen wurden. Im Zuge der Planungsbesprechung wurden diese Änderungen durch AG bestätigt. Dem Grund nach ist die Anzeige gerechtfertigt und die Forderung berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026488 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 274 EUR 💰
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“AvL 49_MKA 121 - 122: Entsprechend Vereinbarung hat der AN Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige werden die...”
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AvL 49_MKA 121 - 122: Entsprechend Vereinbarung hat der AN Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige werden die im Monat September 2023 angefallenen Mehrmengen angezeigt. Alle Mehrmengen sind durch bestätigte Aufmaße belegt und waren im Vorfeld nicht erkennbar
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Quelle: OJS 2024/S 010-026690 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 61861.80 EUR 💰
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Text:
“MKA 047_NT 24: Der Auftragnehmer zeigt an, dass nach Vertrag sämtliche Oberbaustoffe in die Verschrottung gehen (Baubeschreibung Abs. 0.6.2.2.1). Am...”
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MKA 047_NT 24: Der Auftragnehmer zeigt an, dass nach Vertrag sämtliche Oberbaustoffe in die Verschrottung gehen (Baubeschreibung Abs. 0.6.2.2.1). Am 24.04.2023 übergab der Auftraggeber die Begehungsprotokolle mit der Festlegung, dass ein Großteil der Schwellen in die Aufarbeitung zu geben ist. Diese Forderung stellt eine Änderung des Bauentwurfes dar und begründet einen Anspruch nach VOB/B §2 Nr. 5. Die angegebenen Summen erscheinen erheblich zu hoch, der Unterschied zur Vertragsleistung besteht darin, dass statt eines Greifers eine Gehänge zum Aufnehmen der Schwellen zu verwenden ist und auf den Wagen die Schwellen lageweise mit Lagerhölzern zu laden sind.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026810 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 63876.86 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT 21_MKA 42: Bei der ursprünglich vom AG bereitgestellten Ausführungsplanung zur Herstellung der Baugruben-Anker am Widerlager der SÜ B246 wurde...”
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NT 21_MKA 42: Bei der ursprünglich vom AG bereitgestellten Ausführungsplanung zur Herstellung der Baugruben-Anker am Widerlager der SÜ B246 wurde festgestellt, dass die Angaben zur Ankerkopfgestaltung ungenau sind. Gemäß den Vorgaben der EiTB sind hierbei nur geschützte Ankersysteme mit entsprechenden Ankerplatten im Bereich von Eisenbahnverkehrslasten zu verwenden. Entsprechend der Vorgaben musste der AN die Ausführung als Daueranker mit hierfür zugelassenem Ankerkopf anpassen.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026841 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 210686.51 EUR 💰
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Text:
“AvL 51: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der...”
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AvL 51: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der zukünftigen SÜ B246 geltend. Die genannte GWM wurde im Zuge von Streckenbegängen aufgefunden und ist der neuen SÜ im Weg. Ein Rückbau der GWM ist bisher nicht vertraglich vereinbart. Die Bauüberwachung empfiehlt im Sinne der Beförderung des Bauablaufes, den Rückbau der GWM anzuordnen. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung dem Grundnach bestätigt.
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Quelle: OJS 2024/S 010-027069 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4630.03 EUR 💰
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Text:
“MKA 111 - 113: Entsprechend Vereinbarung hat der AN Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit den vorliegenden Anzeigen werden die im...”
Text
MKA 111 - 113: Entsprechend Vereinbarung hat der AN Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit den vorliegenden Anzeigen werden die im Monat August 2023 angefallenen Mehrmengen angezeigt. Alle Mehrmengen sind durch bestätigte Aufmaße belegt und waren im Vorfeld nicht erkennbar.
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Quelle: OJS 2024/S 010-027117 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6937.50 EUR 💰
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Text:
“AvL 41_MKA 109: Entsprechend Vertrag war die Aushubsohle zu ebnen und zu verdichten. Es sollte ein Verformungsmodul von mind. EV2 60 MPa erreicht werden....”
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AvL 41_MKA 109: Entsprechend Vertrag war die Aushubsohle zu ebnen und zu verdichten. Es sollte ein Verformungsmodul von mind. EV2 60 MPa erreicht werden. Nach Herstellung der Aushubsohle wurden organogene Weichschichten mit einer Stärke von durchschnittlich 20cm aufgefunden. Auf diesem Horizont wurden keine Verdichtungswerte erzielt, so dass in Abstimmung mit der geotechnischen Fremdüberwachung ein Bodenaustausch dieser Weichschichten mit KG 2 festgelegt wurde. Nach erfolgtem Bodenaustausch wurden die notwendigen Verdichtungswerte erreicht. Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 010-027186 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34 687 EUR 💰
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Text:
“AvL 50_MKA 125: Nach Herstellung des Planums im o. g. Bereich stellte sich heraus, dass die notwendigen Tragfähigkeits- und Dichtewerte nicht erreicht...”
Text
AvL 50_MKA 125: Nach Herstellung des Planums im o. g. Bereich stellte sich heraus, dass die notwendigen Tragfähigkeits- und Dichtewerte nicht erreicht wurden. Ursache ist der vorhandene Baugrund. In Abstimmung mit der Fremdüberwachung Baugrund wurde entschieden, einen teilweisen Bodenaustausch mit einer Stärke von 20 cm durchzuführen. Nach erfolgtem Bodenaustausch wurden die notwendigen Kennwerte erreicht. Diese Leistungen stellen zusätzliche Leistungen nach VOB/B §2 Nr. 6 dar.
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Quelle: OJS 2024/S 010-027230 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14796.81 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 143_MKA 114: Entsprechend Vereinbarung hat der Auftragnehmer Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige...”
Text
AvL 143_MKA 114: Entsprechend Vereinbarung hat der Auftragnehmer Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige werden die im Monat August 2023 angefallenen Mehrmengen angezeigt. Alle Mehrmengen (Entsorgung) sind durch bestätigte Aufmaße belegt und waren im Vorfeld nicht erkennbar. Die Anzeige wird daher dem Grunde nach anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 010-027408 (2024-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 22 500 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 34_MKA 90: Im Zuge der Herstellung der Baugrube für das Trogbauwerk wurde im Bereich der Blöcke 25 und 26 eine Torflinse mit einer maximalen Stärke von...”
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AvL 34_MKA 90: Im Zuge der Herstellung der Baugrube für das Trogbauwerk wurde im Bereich der Blöcke 25 und 26 eine Torflinse mit einer maximalen Stärke von 1,10 m aufgefunden. In Abstimmung mit der Fremdüberwachung Baugrund wurde entschieden, diese Torflinse auszubauen und mit dem bereits ausgebauten anstehenden Sanden aufzufüllen und leicht zu verdichten. Dieser Bodenaustausch ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung, ist jedoch zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 011-028912 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15463.30 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 079:
Zur Entsorgung des Abbruchgutes aus dem Rückbau der verschiedenen Gebäude und Betonflächen heißt es in den
Abbruchpositionen „Entsorgung wird...”
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MKA 079:
Zur Entsorgung des Abbruchgutes aus dem Rückbau der verschiedenen Gebäude und Betonflächen heißt es in den
Abbruchpositionen „Entsorgung wird gesondert vergütet“. Die entsprechenden Positionen fehlen jedoch im Leistungsverzeichnis. Im LV-Abschnitt 10.07. „Entsorgung und Transport Bauabfälle“ gibt es lediglich Positionen zu Transport und Entsorgung von Boden. Die Entsorgung anderer Abfallarten ist bisher nicht vereinbart.
MKA 080:
Die Entsorgung des Abbruchgutes aus dem Rückbau des Werkstattgebäudes ist im LVAbschnitt 60.06. vereinbart. In dem LV-Abschnitt sind die Entsorgung verschiedener Abfallarten vereinbart. Baumischabfall (Abfallschlüssel 170904) ist nicht berücksichtigt. Beim Rückbau des Gebäudes fielen neben den sortenrein gewinnbaren Abfallarten auch Reststoffe an, die aufgrund von Anhaftungen, Kleinstteilen etc. an, die nicht sortenrein getrennt werden konnten. Diese Reststoffe sind nach den geltenden Regeln dem Abfallschlüssel
170904 zuzuordnen und wurden separat auf dem Haufwerk 41 abgelagert. Die Entsorgung von Baumischabfällen ist bisher nicht vereinbart.
MKA 082:
Entsprechend LV04 Pos. 00.01.0040 ist die Asphaltbefestigung aufzubrechen und aufzunehmen (Straße „An den Wulzen“ westlicher Tunneleingang). In der Position heißt es „Transporte zur Entsorgung und Beprobung werden gesondert“. Die entsprechende Position fehlt jedoch genauso wie die notwendige Position zur Entsorgung. Die Entsorgung ist entsprechend dem geltenden Regelwerk durchzuführen.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029335 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 13967.87 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“38_MKA 103: Die Weiche A1 auf dem Firmengelände der Fa. Erdtrans soll gemäß Vertrag der Verschrottung zugeführt werden. Nunmehr meldet Fa. Erdtrans als...”
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38_MKA 103: Die Weiche A1 auf dem Firmengelände der Fa. Erdtrans soll gemäß Vertrag der Verschrottung zugeführt werden. Nunmehr meldet Fa. Erdtrans als Eigentümer der Weiche A1 an, diese wiederverwenden zu wollen. Die Festlegung wurde bereits im 7. Baubesprechungsprotokoll vom 22.02.2023 festgehalten.
Der wiederverwendungsfähige Ausbau erfordert einen höheren Aufwand im Handling der Einzelteile und stellt einen Mehraufwand sowie eine Änderung des Bauentwurfes dar und begründet einen Anspruch nach VOB/B §2 Nr. 5. Die Mehrkosten sind im Projekt gegen die entfallenden Transport- und Entsorgungskosten anzurechnen.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029410 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 505 650 EUR 💰
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Text:
“MKA 102: Die Anzeige ist dem Grunde nach berechtigt. Entsprechend Baubeschreibung sollen die zu errichtenden Baustraßen nur aus einer 25 cm starken...”
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MKA 102: Die Anzeige ist dem Grunde nach berechtigt. Entsprechend Baubeschreibung sollen die zu errichtenden Baustraßen nur aus einer 25 cm starken Schottertragschicht und einer Deckschicht aus einem Brechsand-Split-Gemisch bestehen. Gegen diesen Aufbau äußert der AN mit der Anzeige 013 Bedenken, da kein Einbau von Geotextil als Trenn- und Stabilisierungslage vorgesehen ist. Gemäß Planfeststellungsbeschluss (Bauwerksverzeichnis) ist Geotextil vorzusehen. Diese Festlegung hat keinen Eingang in den Vertrag gefunden. Der AN weist in seiner Anzeige eine zuwartende Gesamtfläche von 45.012,00 m² aus. Die gemäß Bauwerksverzeichnis des Planfeststellungsbeschlusses betreffenden Baustraßen belaufen sich auf ca. 8.354,00 m².
Daher ist bei der Nachtragsbearbeitung die Mengenangaben und die Leistungspositionen zu prüfen.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029574 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 454174.79 EUR 💰
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“AvL 35_MKA 94 - 97: Entsprechend Vereinbarung hat der Auftragnehmer Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige...”
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AvL 35_MKA 94 - 97: Entsprechend Vereinbarung hat der Auftragnehmer Mehrmengen nach VOB/B §2 Nr. 3 vor Abrechnung anzuzeigen. Mit der vorliegenden Anzeige werden die im Monat Juli 2023 angefallenen Mehrmengen angezeigt. Alle Mehrmengen sind durch bestätigte Aufmaße belegt und waren im Vorfeld nicht erkennbar.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029749 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1019817.16 EUR 💰
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Text:
“MKA 92, 93, 98 und 99, zusätzliche erforderliche Bauleistungen aufgrund der geänderten Bautechnologie
MKA 92
Entsprechend Vertrag war die Aushubsohle zu...”
Text
MKA 92, 93, 98 und 99, zusätzliche erforderliche Bauleistungen aufgrund der geänderten Bautechnologie
MKA 92
Entsprechend Vertrag war die Aushubsohle zu ebnen und zu verdichten. Es sollte ein Verformungsmodul von mind. EV2 60 MPa erreicht werden. Nach Herstellung der Aushubsohle wurden organogene Weichschichten mit einer Stärke von durchschnittlich 20cm aufgefunden. Auf diesem Horizont wurden keine Verdichtungswerte erzielt, so dass in Abstimmung mit der geotechnischen Fremdüberwachung ein Bodenaustausch dieser Weichschichten mit KG 2 festgelegt wurde. Nach erfolgtem Bodenaustausch wurden die notwendigen Verdichtungswerte erreicht.
MKA 93
Entsprechend Vertrag ist zwischen km 32,550 und km 33,310 eine Schotterhalterung vorgesehen, wobei der Bereich zwischen km 32,550 und 32,600 in Bauphase 5.0 und der Bereich zwischen km 32,600 und 33,310 in der Bauphase 4.0 zu errichten ist. Aufgrund der notwendigen Aushubtiefen ist ein Gleislängsverbau notwendig und die vorgesehene Regellösung einer Schotterhalterung ist nicht ausreichend.
MKA 98
Entsprechend Vertrag war Aufwuchs (u. a. Baumbestand) bis 10 cm Stammdurchmesser zu roden. Vor Ort waren jedoch auch zwei Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 10 und 30 cm, sowie zwei Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 30 und 50 cm. Im Zuge der Baufeldfreimachung mussten diese Bäume gefällt und gerodet werden. Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, war aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
MKA 99
Ein zusätzlicher Aus- und Einbau von Gleis 1 zur vorgezogenen Herstellung des Tiefbaus wurde von AG angeordnet, um die Sperrpausenverlängerung bis 07.08.2023 zu nutzen und wenn möglich Leistungen späterer Bauzustände vorzuziehen. Diese Leistungen sind so im Vertrag nicht vorgesehen und stellen eine zusätzliche Leistung dar. Die Anzeigen sind dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029819 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 116970.53 EUR 💰
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Text:
“AO 39_MKA 104: Die alten Gleisanlagen Richtung Lokschuppen stehen tatsächlich dem Neubau im Weg und sind nicht im Rückbauanteil des HLV oder den Plänen der...”
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AO 39_MKA 104: Die alten Gleisanlagen Richtung Lokschuppen stehen tatsächlich dem Neubau im Weg und sind nicht im Rückbauanteil des HLV oder den Plänen der Ausschreibungsunterlage enthalten. Die Betonkabelkanäle sind in den Ausschreibungsunterlagen als Rückbau gekennzeichnet und gehören damit zum Bau-Soll. Den Rückbau dieser Anlagen hat der Auftragnehmer in seiner Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Die Anzeige ist dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 011-029837 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237 710 EUR 💰
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Text:
“AvL 26_MKA 085: Entsprechend Ausschreibungsunterlagen sollten die Blöcke 1, 2 und 5-7 im selben Zeitraum hergestellt werden. Für diesen Zustand gab es in...”
Text
AvL 26_MKA 085: Entsprechend Ausschreibungsunterlagen sollten die Blöcke 1, 2 und 5-7 im selben Zeitraum hergestellt werden. Für diesen Zustand gab es in der Ausschreibungsunterlage den Entwurf des Verbaus. Diese Entwurfsplanung ist nicht umsetzbar. Es sind sich kreuzende Verbundanker geplant, die in einem Bereich eingebaut werden, in den in weiteren Bauzuständen Spundwände eingebrachter werden sollen. Diese Anker mussten im Zuge der Ausführungsplanung durch waagerechte GEWI-Anker ersetzt werden. Diese Ausführungspläne wurden bauaufsichtlich geprüft und freigegeben. Aus dem Einbau der GEWI-Anker ergeben sich weitere zusätzliche Leistungen:
- Ausbau / Verschlagen von Schwellen zum Einbau der Schutzrohre
- Trennen und Verschweißen der Schienen, aufgrund der Aufhebung des Bettungswiderstandes
- Stopfen der Gleise 1- 3 nach Einbau der Schwellen und Verfüllung der Schwellenfächer
Weitere Mehrkosten ergeben sich aus dem separaten Bau der Blöcke 5-7 nach Entscheidung zum weiteren Vorgehen mit dem Bestandsbauwerk der Stadt Zossen und aus der Berücksichtigung des ehemaligen Empfangsgebäudes. Der Bestand des Empfangsgebäudes ist in den Ausschreibungsunterlagen nur sehr rudimentär enthalten. Der AN wurde daher mit der Erkundung des Bauwerkes und der statischen Bewertung im Zuge der Ausführungsplanung beauftragt. Aus dieser Erkundung werden sich weitere Mehrkosten ergeben, die noch nicht absehbar sind. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung dem Grunde nach anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 011-030143 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
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Text:
“MKA 14: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der...”
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MKA 14: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der zukünftigen SÜ B246 geltend. Die genannte GWM wurde im Zuge von Streckenbegängen aufgefunden und ist der neuen SÜ im Weg. Ein Rückbau der GWM ist bisher nicht vertraglich vereinbart. Die Bauüberwachung empfiehlt im Sinne der Beförderung des Bauablaufes, den Rückbau der GWM anzuordnen. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung dem Grundnach bestätigt.
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Quelle: OJS 2024/S 011-030369 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 87120.04 EUR 💰
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Text:
“AO 22
MKA 77: Im Bereich der zu errichtenden Personenunterführung (Ausgang West) wurden bei Suchschachtungen
Kabel aufgefunden. Nach Prüfung der Kabel...”
Text
AO 22
MKA 77: Im Bereich der zu errichtenden Personenunterführung (Ausgang West) wurden bei Suchschachtungen
Kabel aufgefunden. Nach Prüfung der Kabel wurde festgestellt, dass einige dieser Kabel während der Bauzeit der PU in Betrieb bleiben müssen. Zur Sicherung dieser Kabel muss eine Hilfskonstruktion errichtet werden. Um die Arbeiten zur Herstellung des Verbaus nicht aufzuhalten, wurde zuerst eine provisorische Konstruktion errichtet, die endgültige erfolgt nach Fertigstellung des Verbaus. Diese Leistung ist bisher nicht Bestandteil des Vertrages, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung aber zwingend erforderlich.
MKA 78: Zwischen der Bauweiche 101 und den Bauanfang würden nach Ausbau der Bauweiche 101 und Lückenschluss im Jahr 2024 27 Meter alte Gleisanlage verbleiben. Durch den Auftraggeber wurde entschieden, auch diese 27 Meter durch Neumaterial zu ersetzen, um die Verfügbarkeit der Anlage bis zum endgültigen Umbau (vsl. 2027) zu erhalten. Im Vertrag sind für diese 27 Meter bisher keine Leistungen vorgesehen.
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Quelle: OJS 2024/S 011-030699 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14332.67 EUR 💰
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Text:
“NT 01: Im Gleis 5 befindet sich über der alten Personenüberführung zur Gleislagesicherung eine Kleinhilfsbrücke. Diese ist im Zuge des Gleisrückbaus...”
Text
NT 01: Im Gleis 5 befindet sich über der alten Personenüberführung zur Gleislagesicherung eine Kleinhilfsbrücke. Diese ist im Zuge des Gleisrückbaus ebenfalls zurückzubauen. Die notwendigen Leistungen des Rückbau, des Verladens, Zwischenlagerns und der Transport zum Eigentümer sind bisher nicht vertraglich vereinbart, aber zwingend zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendig. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung als dem Grunde nach berechtigt anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-032063 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 280 000 EUR 💰
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Text:
“MKA 36
Der AN zeigt Mehrkosten für Erstellung der Ausführungsplanung zum Bypass der Straße „An den Wulzen“ an. Diese gesonderte Planung war nicht...”
Text
MKA 36
Der AN zeigt Mehrkosten für Erstellung der Ausführungsplanung zum Bypass der Straße „An den Wulzen“ an. Diese gesonderte Planung war nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Durch den Auftraggeber wurde zudem festgestellt, dass es auch keine Entwurfsplanung für diesen Bypass gibt.
MKA 049
Am 15.02.2023 fand eine Besprechung zum Thema „Abstimmung Logistikfahrten von und nach Erdtrans BV VP 6 Dresdner Bahn, Umbau Bahnhof Zossen, PA 8.1 Wünsdorf - Neuhof - (Baruth) - Zeitraum 21.04. bis 05.06.2023“ statt. Dem AN wurde mitgeteilt, dass eine gleisgebundene Zuführung aus Richtung Glasower Damm vom 22.04.2023 bis vsl. November 2023 nicht möglich ist, und dass auch von Süden her im Zeitraum 01.05.2023 - 10.05.2023 aufgrund von Bauarbeiten keine Zuführung möglich ist. Um die Bauphase 1.6 trotzdem ohne Abstriche zu realisieren, ordnete der AG zur eine Realisierung dieser Bauphase unter weitestgehendem Verzicht auf schienengebundenes Arbeiten an.
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Quelle: OJS 2024/S 012-032266 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237 710 EUR 💰
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Text:
“AvL 26_MKA 085:
Entsprechend Ausschreibungsunterlagen sollten die Blöcke 1, 2 und 5-7 im selben Zeitraum hergestellt werden. Für diesen Zustand gab es in...”
Text
AvL 26_MKA 085:
Entsprechend Ausschreibungsunterlagen sollten die Blöcke 1, 2 und 5-7 im selben Zeitraum hergestellt werden. Für diesen Zustand gab es in der Ausschreibungsunterlage den Entwurf des Verbaus. Diese Entwurfsplanung ist nicht umsetzbar. Es sind sich kreuzende Verbundanker geplant, die in einem Bereich eingebaut werden, in den in weiteren Bauzuständen Spundwände eingebrachter werden sollen. Diese Anker mussten im Zuge der Ausführungsplanung durch waagerechte GEWI-Anker ersetzt werden. Diese Ausführungspläne wurden bauaufsichtlich geprüft und freigegeben. Aus dem Einbau der GEWI-Anker ergeben sich weitere zusätzliche Leistungen:
- Ausbau / Verschlagen von Schwellen zum Einbau der Schutzrohre
- Trennen und Verschweißen der Schienen, aufgrund der Aufhebung des Bettungswiderstandes
- Stopfen der Gleise 1- 3 nach Einbau der Schwellen und Verfüllung der Schwellenfächer
Weitere Mehrkosten ergeben sich aus dem separaten Bau der Blöcke 5-7 nach Entscheidung zum weiteren Vorgehen mit dem Bestandsbauwerk der Stadt Zossen und aus der Berücksichtigung des ehemaligen Empfangsgebäudes. Der Bestand des
Empfangsgebäudes ist in den Ausschreibungsunterlagen nur sehr rudimentär enthalten. Der
AN wurde daher mit der Erkundung des Bauwerkes und der statischen Bewertung im Zuge der Ausführungsplanung beauftragt. Aus dieser Erkundung werden sich weitere Mehrkosten ergeben, die noch nicht absehbar sind.
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Quelle: OJS 2024/S 012-032671 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 106 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 25
In Zossen ist jeweils nördlich und südlich des Autohauses eine Baustraße in der Richtung der Baustelle der SÜ B246 zu errichten. Im Zuge einer...”
Text
MKA 25
In Zossen ist jeweils nördlich und südlich des Autohauses eine Baustraße in der Richtung der Baustelle der SÜ B246 zu errichten. Im Zuge einer Baustellenbegehung wurde festgestellt, dass an der Einfahrt zur nördlichen Baustraße zwei Alleebäume stehen, die die Einfahrtsbreite begrenzen und die Zufahrt mit LKW unmöglich machen. Durch den AG wurde daher eine Fällgenehmigung für einen der Bäume beantragt und die ARGE Zossen beauftragt diesen Baum zu fällen. Diese Leistung ist bisher im Vertrag nicht vorgesehen.
MKA 34
Zur Sicherstellung eines kurzfristigen Einsatzes der Rettungsdienste wurden Lotsenpunkte von der ARGE in Abstimmung mit der Bauüberwachung/ SiGeKo festgelegt. Diese sind die Grundlage für das bauzeitliche Rettungskonzept. Im Alarmfall wird der entsprechende Lotsenpunkt der Rettungsleitstelle durch die ARGE mitgeteilt und die ARGE stellt einen Lotsen an diesen Punkt bereit, damit die weitere Einweisung in das Baufeld erfolgen kann. Regelungen im Bauvertrag sind hierzu nicht vorhanden.
MKA 37
Entsprechend Vertrag (LV-Pos. 10.01.0050) ist die AP Straßenbau durch den AN zu erstellen. Als Planungsgrundlagen wurden dem AN die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Vermessungsunterlagen übergeben. Im Zuge der Prüfung der übergebenen Unterlagen stellte der AN fest, dass diese unvollständig und zum Teil fehlerhaft sind. Daraufhin wurde anlässlich mehrerer Planungsbesprechungen dem AN mitgeteilt, das keine weiteren Unterlagen vorhanden sind und er im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung die Fehler und Lücken in der Entwurfsplanung beseitigen soll. Die hieraus resultierenden Mehrkosten zeigt der AN mit der Anzeige Nr. 37 an. Da die Leistung bisher nicht vertraglich vereinbart ist, ist ein Anspruch nach VOB/B §2 Nr. 6 dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-032686 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 05_MKA 017:
Fläche und Baustraße Richtung Durchlass Mückensteiggraben Haus- und Sperrmüll sowie sonstige Abfälle befinden. Seitens des Auftraggebers...”
Text
AvL 05_MKA 017:
Fläche und Baustraße Richtung Durchlass Mückensteiggraben Haus- und Sperrmüll sowie sonstige Abfälle befinden. Seitens des Auftraggebers wurde daraufhin das Sammeln und Zwischenlagern des Abfalls mit der AvL Nr. 5 angeordnet. Die Entsorgung wird durch die Stadt Zossen übernommen
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Quelle: OJS 2024/S 012-032848 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 500 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 25_MKA 052:
Die vom Auftragnehmer angezeigte Leistung (Rückbau des Gleisabschlusses im Gleis 6) ist im LV unter Gleis 7 (zukünftige Bezeichnung des...”
Text
AvL 25_MKA 052:
Die vom Auftragnehmer angezeigte Leistung (Rückbau des Gleisabschlusses im Gleis 6) ist im LV unter Gleis 7 (zukünftige Bezeichnung des Gleises) enthalten. Gemäß Vertrag war der Prellbock bauzeitlich auszubauen, zwischenzulagern und wieder einzubauen. Diese Leistung wird so nicht durchführbar sein, da der vorhandene Gleisabschluss keine Zulassung mehr besitzt und die technischen Daten nicht reproduzierbar sind, da kein Typenschild angebracht ist. Die Bauüberwachung empfiehlt, den Gleisabschluss durch einen neuen zu ersetzen. Aus- und Einbau sind vertraglich schon vereinbart. Als zusätzliche Leistung kommt dann nur die Planung dieses Gleisabschlusses in Betracht (VOB/B §2 Nr. 6)
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Quelle: OJS 2024/S 012-032910 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 804 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 33_MKA 087:
Im Zuge der vom AG veranlassten Baufreiheitsmaßnahmen wurden auf den zukünftigen Bau- und Baustelleneinrichtungsflächen Bäume und...”
Text
AvL 33_MKA 087:
Im Zuge der vom AG veranlassten Baufreiheitsmaßnahmen wurden auf den zukünftigen Bau- und Baustelleneinrichtungsflächen Bäume und Strauchwerk zurückgeschnitten. Die Wurzelstöcke verblieben im Boden. Zur Herstellung der kompletten Baufreiheit mussten diese Wurzelstöcke durch den Auftragnehmer beseitigt werden. Im Leistungsverzeichnis sind nur Wurzelstöcke < 10 cm und >50 cm Durchmesser vereinbart. Die Wurzelstöcke von 10 - 50 cm Durchmesser wurden vergessen. Die Leistungen wurden bereits von der Bauüberwachung begleitet bestätigt. Die Mehrkostenanzeige wird dem Grunde nach anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-032979 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 22 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 17_MKA 51: Im Gleis 5 befindet sich über der alten Personenüberführung zur Gleislagesicherung eine Kleinhilfsbrücke. Diese ist im Zuge des Gleisrückbaus...”
Text
AvL 17_MKA 51: Im Gleis 5 befindet sich über der alten Personenüberführung zur Gleislagesicherung eine Kleinhilfsbrücke. Diese ist im Zuge des Gleisrückbaus ebenfalls zurückzubauen. Die notwendigen Leistungen des Rückbau, des Verladens, Zwischenlagerns und der Transport zum Eigentümer sind bisher nicht vertraglich vereinbart, aber zwingend zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendig. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung als dem Grunde nach berechtigt anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-033126 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 22 500 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 32_MKA 88:
Nach Auftragsvergabe wurde festgestellt, dass in der Trasse des zu errichtenden Trogbauwerkes Kabel und Leitungen zur Versorgung der...”
Text
AvL 32_MKA 88:
Nach Auftragsvergabe wurde festgestellt, dass in der Trasse des zu errichtenden Trogbauwerkes Kabel und Leitungen zur Versorgung der verschiedenen Grundstücke Markwardt dienen. Vor einer Errichtung des Bauwerkes sind diese Kabel und Leitungen umzuverlegen. Die Koordination mit den Medienträgern wurde durch die DB Netz AG übernommen. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine vollständige Baufreiheit vorliegt, wurde durch den Auftragnehmer entschieden, dass er mit dem Aushub beginnt, um weitere Bauzeitverzüge zu minimieren. Die geänderte Vergütung wird dem Grunde nach anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-033393 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 27_MKA 073:
Der AN macht die Kosten für die Messung der erreichbaren Düsdurchmesser mittels Down Hole Profilaufnahme geltend. Entsprechend Vertrag (LV...”
Text
AvL 27_MKA 073:
Der AN macht die Kosten für die Messung der erreichbaren Düsdurchmesser mittels Down Hole Profilaufnahme geltend. Entsprechend Vertrag (LV 04 Pos. 01.00.0170) hat der Auftragnehmer eine Dichtsohle mittel HDI-Verfahren zur Abdichtung der Baugrube herzustellen. Weder im Leistungsverzeichnis noch in der Baubeschreibung sind Hinweise zur Eignungsprüfung enthalten. Um jedoch die Voraussetzungen für den Leistungserfolg zu schaffen, ist es zwingend notwendig, eine Eignungsprüfung durchzuführen. Dies kann über das Anlegen von Probesäulen passieren, oder über die vom AN angebotene Messung der erreichbaren Düsdurchmesser. Beide Maßnahmen stellen nach VOB/C DIN 18321 besondere Leistungen dar. Der AG hat sich für die Messung der erreichbaren Düsdurchmesser entschieden, da dann keine separaten Säulen hergestellt werden müssen, sondern die Eignungsprüfung direkt im Baufeld stattfindet. Da die Leistung gemäß o. g. VOB/C eine besondere Leistung und nicht vertraglich vereinbart ist, erkennt die Bauüberwachung die Anzeige dem Grunde nach an.
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Quelle: OJS 2024/S 012-033751 (2024-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 90:
Grünschnitt für neue Anwohnerstraße bei Autohaus Markwardt:
Mit dem Neubau des Kreisvehrkehrs muss eine neue Straßenanbindung für die betroffenen...”
Text
AO 90:
Grünschnitt für neue Anwohnerstraße bei Autohaus Markwardt:
Mit dem Neubau des Kreisvehrkehrs muss eine neue Straßenanbindung für die betroffenen Anlieger errichtet werden. Gemäß der Ortsbegehung am 10.11.2023 wird für die von der B96 abgehende neue Trasse der Anwohnerstraße (auch Instandhaltungsweg des LS B) bauvorbereitend ein Grünschnitt mit Baumfällungen erforderlich, dabei ist an der Einfahrt auch der Straßenbaum Nr.21 zu fällen.
Grünschnitt an Flurstücken 25/26 Zielgrube TWL am BÜ km32,5:
Bauvorbereitend für die Errichtung der Zielgrube TWL sind die auf den beanspruchten Flächen der Grundstücke die Grünschnitte mit Baumfällungen erforderlich. Der Umfang der Maßnahme ist mit dem Ortstermin des Gutachters und der ökologischen BÜW am 22.01.2024 festgelegt
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Quelle: OJS 2024/S 016-045119 (2024-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 35 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 91:
Baufreiheit in Nächst Neuendorf: Versetzen E-Verteiler, Straßenbeleuchtung:
Gemäß der turnusmäßigen Besprechung Leitung Dritter am 09.01.2024 ist in...”
Text
AO 91:
Baufreiheit in Nächst Neuendorf: Versetzen E-Verteiler, Straßenbeleuchtung:
Gemäß der turnusmäßigen Besprechung Leitung Dritter am 09.01.2024 ist in Nächst Neundorf als Baufreiheit für die Anbindung an der B246n der im Kreuzungsbereich kleine Feldstr/Ecke Nächst Neuendorfer Landstr noch vorhandene E-Verteiler der Straßenbeleuchtung umzusetzen. Die baulichen Details sind hierzu mit der Stadt als Betreiber der Anlage abzustimmen.
Baufreiheit in Nächst Neuendorf: Versetzen der Werbetafel:
Gemäß E-Mail vom 15.12.2023 des AG wird zur Baufreiheit an der B246n Einbindung in Nächst Neuendorf die Umsetzung der noch vorhandenen Werbetafel in Bestand auf der ehemaligen Grundstücksfläche Pal erforderlich. Diese ist elektrotechnisch zu trennen, zurück zu bauen und unmittelbar am angrenzenden Bestandsgebäude Pal zu lagern.
Baufreiheit in Nächst Neuendorf: Versetzen der Bushaltestellen:
Gemäß E-Mail vom 09.11.2023 ist in Nächst Neuendorf mit den Anbindungsarbeiten an der B246n eine bauzeitliche Verlegung der im Eigentum der Stadt Zossen betriebenen und aktuell von der Verkehrsgesellschaft TF angefahrenen Bushaltestellen erforderlich. An der südlichen Fahrbahn ist die vorhandene gepflasterte Bushaltestelle mit Bushäuschen zu demontieren und stadtauswärts vor dem Umbaubereich neu herzustellen. An der nördlichen Fahrbahn ist nur eine neue gepflasterte Bushaltenstellenfläche im Bereich vor dem Haus Nr.13 zu errichten. Die baulichen Details sind hierzu mit der Stadt/LS-B abzustimmen.
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Quelle: OJS 2024/S 016-045293 (2024-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 80 000 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 92:
Für die Abtrennung der DB-Anlage Gleis 5 zur Anlage Draisinenbahn Gleis 7 wird ein 1,20m hoher GFK-Zaun mit im
Intstandhaltungsfall bedarfsweise...”
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AvL 92:
Für die Abtrennung der DB-Anlage Gleis 5 zur Anlage Draisinenbahn Gleis 7 wird ein 1,20m hoher GFK-Zaun mit im
Intstandhaltungsfall bedarfsweise demontierbaren Steckpfosten aufgrund Profilfreiheit, Rettungsweg und Bahnerdung auf einer Länge von ca. 40m erforderlich. Dieser Zaun muss auch abgeknickt über das Gleis hinter dem Draisinen Prellbock geführt werden.
Durch die Bautätigkeiten im Projekt musste die Bestandsrampe im Zusammenhang mit dem Abriss des alten Personentunnel entfernt werden. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der ehemaligen Rampe zum Draisinen-Bahnsteig ist hier wieder ein barrierefreier Zugang zu schaffen.
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Quelle: OJS 2024/S 017-048436 (2024-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 500 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 98: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der...”
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AO 98: Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich des Widerlagers Achse 30 der zukünftigen SÜ B246 geltend. Die genannte GWM wurde im Zuge von Streckenbegängen aufgefunden und ist der neuen SÜ im Weg. Ein Rückbau der GWM ist bisher nicht vertraglich vereinbart. Die Bauüberwachung empfiehlt im Sinne der Beförderung des Bauablaufes, den Rückbau der GWM anzuordnen. Die Anzeige wird durch die Bauüberwachung dem Grundnach bestätigt.
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Quelle: OJS 2024/S 018-049752 (2024-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02)
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Text:
“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 025-074186 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 57 000 EUR 💰
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Text:
“AvL 40 - MKA 105 - 107:
MKA 105 Erneuerung Stromversorgung Bz 2.1b:
Entsprechend Vertrag Pos. 72.04.0020 sollte der AN für den Bauzustand 2.1 die...”
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AvL 40 - MKA 105 - 107:
MKA 105 Erneuerung Stromversorgung Bz 2.1b:
Entsprechend Vertrag Pos. 72.04.0020 sollte der AN für den Bauzustand 2.1 die Stromversorgung lediglich anpassen. Im freigegeben PT I wird die Errichtung eines neuen SV-Containers gefordert. Siehe hierzu auch Nachtrag Nr. 4. Der AN stellt in seiner Anzeige nunmehr fest, dass mit der freigegebenen Ausführungsplanung PTI + PTII Bz. 2.1b.1 weitere Komponenten (Kabelliste) für die Herstellung der LST-Stromversorgung notwendig werden, die im PT I nicht Bestandteil waren. Die BÜW hat die vom AN eingereichte Auflistung geprüft und bestätigt diese. Die Änderungen im PTI + PTII-Bauzustand 2.1b.1 stellen vertragsrechtlich eine Änderung des Bauentwurfes dar. Daraus entsteht ein Anspruch auf Vergütung für den AN.
MKA 106 zus. Schaltarbeiten und Materialisierung Az Anlage Bz 2.1b:
Entsprechend Vertrag Pos. 72.04.0420 sollte der AN für den Bauzustand 2.1 das vorhandene Betonschalthaus mit der Az-Technik 1,000 psch lediglich von bahnrechts nach bahnlinks an das Stellwerk Zo umsetzen. Im Zuge des Planungs- und Baufortschrittes wurde festgestellt, dass Schaltarbeiten zum Umbau der Achszählinnenanlage (Betonschalthaus) sowie Anpassungsschaltungen zum Stw Zo und Zsb erforderlich werden. Die erforderlichen Baugruppen nach AP PTII (Baugruppenplanung) Abschnitt 12; 21; 31; 41; 42 und G wurden durch den AG beigestellt. Die Änderungen im AP PT II Stw Zo und Zsb – 2. ÄM-Bauzustand 2.1b. (Baugruppenplanung) stellen vertragsrechtlich eine zusätzliche Leistung dar. Daraus entsteht ein Anspruch auf Vergütung für den AN.
MKA 107 Lieferung und Montage Lampenüberwachung für Weichenstellspannung:
Mit E-Mail vom 08.06.2023 des AG wurde der AN im Rahmen der Herstellung der temporären Stromversorgung Stw. Zo aufgefordert, zur Netzausfalloffenbarung eine Überwachung der Weichenstellspannung, bspw mittels Lampenüberwachung, herzustellen. Die Anzeige ist dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 026-077245 (2024-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 028-082027 (2024-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 029-086260 (2024-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 033-095987 (2024-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 033-097004 (2024-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
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Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
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Quelle: OJS 2024/S 034-099382 (2024-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“NT03: Die übergebene PT1 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV bzw. zur ursprünglich geplanten EP. Im weiteren...”
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NT03: Die übergebene PT1 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV bzw. zur ursprünglich geplanten EP. Im weiteren Prüfverlauf stellte sich heraus, dass eine Relaisgruppe für zwei Vorsignale (Vq;Vr,s), eine Relaisgruppe für Haupt- und Vorsignal (Signal 29;V29), eine Relaisgruppe für die Freie Schaltung und jeweils eine Relaisgruppe für die Drehstromweiche BW101 bzw. BW102 fehlten. Zusätzlich fehlte ein Achszählpunkt Zp43E (G/41), der dazugehörige Schienenkontakt DEK für Zp43 samt Reduktionsblech UIC 60. Die Details sind den PT1 Plänen zu den Anordnungen der Relaisgruppen zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2024/S 037-107037 (2024-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“NT05: Die übergebene PT2 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV. Im weiteren
Prüfverlauf stellte sich heraus, dass...”
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NT05: Die übergebene PT2 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV. Im weiteren
Prüfverlauf stellte sich heraus, dass weitere Relais und Codierbleche notwendig waren. Diese mussten für die Sicherstellung der Inbetriebnahme des Bauzustands 2.1b zwingend materialisiert und anschließend montiert werden.
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Quelle: OJS 2024/S 037-107995 (2024-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“NT04: Die übergebene PT1 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV bzw. zur ursprünglich geplanten EP. Im weiteren...”
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NT04: Die übergebene PT1 Ausführungsplanung des Bz. 2.1b für den Bf Zossen hatte eine Abweichung zum HLV bzw. zur ursprünglich geplanten EP. Im weiteren Prüfverlauf stellte sich heraus, dass die Errichtung eines neuen SV-Containers beschrieben ist. Die Bauweichen BW101-102 sind vom Stw. Zo so weit entfernt, dass diese nur durch Drehstromantriebe angetrieben werden konnten. Dies erforderte erhebliche neue Komponenten für die Stromversorgung. Daher wurde ein neuer Stromversorgungs- Container errichtet.
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Quelle: OJS 2024/S 037-108829 (2024-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“MKA 207
Der Auftragnehmer ist entsprechend Vertrag verpflichtet notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen. Durch die Verkehrsbehörde wurden an...”
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MKA 207
Der Auftragnehmer ist entsprechend Vertrag verpflichtet notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen. Durch die Verkehrsbehörde wurden an den Auftraggeber Bedenken hinsichtlich möglicher paralleler Sperrungen der B96 und B246 angezeigt, auch in Hinblick auf weitere Bauvorhaben der DB. Daraufhin wurde der AN aufgefordert ein Verkehrskonzept für das Bauvorhaben Umbau Bf Zossen als Voraussetzung für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erstellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Leistung ist bisher nicht vereinbart. Die MKA ist dem Grunde nach berechtigt. Die angezeigte Höhe des Anspruches erscheint jedoch überzogen, zumal die Grundlage des Konzeptes durch den AG erstellt wurde.
AO 109_MKA219
Beim Herstellen des Gleislängsverbaus zwischen Gleis 1 und 2 wurden hauptsächlich im Bereich des ehemaligen Mittelbahnsteiges Hindernisse wie alte Schächte, Wasserkrananlagen, Leitungen etc. aufgefunden. Diese Hindernisse mussten nicht nur zum Herstellen des Gleislängsverbaus, sondern vor allem zur Herstellung des Gleistiefbaus ausgebaut werden. Diese Hindernisse wurden erst im Zuge der Bauausführung erkannt und waren in keinem Plan eingezeichnet und in den Vertragsunterlagen nicht beschrieben. Da der Ausbau zur Erbringen der vertraglich geschuldeten zwingend erforderlich war, ist die Anzeige dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 038-111028 (2024-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO 115
MKA237 Entsorgung Beton HW 067 und HW 071
Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen und Gebäude. Im Zuge der...”
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AO 115
MKA237 Entsorgung Beton HW 067 und HW 071
Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen und Gebäude. Im Zuge der Baufeldfreimachung waren diese zurückzubauen. Entsprechend LV02 der LV-Position 10.03.0040 und 0050 wird die Beprobung und Entsorgung gesondert vergütet. Die Beprobung wurde durch den AG übernommen. Die Entsorgung der Haufwerke 069 und 071 erfolgte durch AN die der AG angeordnet hat. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar die vergütet werden muss.
MKA238 Entsorgung Boden HW 150
Im Leistungsverzeichnis gibt es keine Positionen für die Herstellung eines erforderlichen Bypasses am BÜ B246 zur Straße An den Wulzen durch das Versetzen der Schrankenanlage. Der Bodenaushub aus diesem Baubereich wurde durch den Auftraggeber untersucht und der Zuordnungsklasse >Z2 zugeordnet. Hierfür existiert im gesamten LV keine Position zur Entsorgung von Boden >Z2. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2024/S 058-169115 (2024-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO 116
Im Rahmen der Baubesprechung vom 13.03.2024 wurde vom Netz Betrieb ein Gleislagefehler am Gleis 2neu im Bereich der aktuellen zu errichtenden...”
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AO 116
Im Rahmen der Baubesprechung vom 13.03.2024 wurde vom Netz Betrieb ein Gleislagefehler am Gleis 2neu im Bereich der aktuellen zu errichtenden Personenunterführung gemeldet. Dieser Gleislagefehler muß entsprechend einer Sofortmaßnahme durch Ausgleichsstopfarbeiten mit der Stopfmaschine in diesem Gleisbereich behoben werden. Die notwendige Fehlergleisbeseitigung findet in der Sperrpause vom 14.03. zum 15.03.24 und zur Fertigstellung der Fehlerbehebung in der Sperrpause zwischen dem 22.03. und dem 29.03.2024 statt. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar und muss entsprechend vergütet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 058-169236 (2024-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 121
Entsprechend Vertrag ist im Bereich von km 32,14 bis km 32,55 eine tiefgründige Bodenverbesserung (FMI=Fräsmischinjektion-Verfahren) durchzuführen...”
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AO 121
Entsprechend Vertrag ist im Bereich von km 32,14 bis km 32,55 eine tiefgründige Bodenverbesserung (FMI=Fräsmischinjektion-Verfahren) durchzuführen und eine in Betrieb befindliche Abwasserdruckleitung zu berücksichtigen. Der Bestandsdurchlass „Mückensteiggraben wird konstruktiv überbrückt und die Trinkwasserleitung an der BÜ sollte im Vorfeld umverlegt werden. Die Abwasserdruckleitung sollte entsprechend Vertrag mittels einer „Deckellösung“ überbaut werden. In Abstimmung mit den zuständigen RIL-Autoren für Tunnel- und Erdbautechnik wurde aufgrund der notwendigen UiG/ZiE und den hohen Zeitaufwand der "Deckellösung" nicht zugestimmt. Im Zuge dessen wurde die Ausführung so herausgearbeitet, dass die vorhandenen Leitungen mit dem kleinteiligen Einbau einer Bodenverbesserung (i.d.R. aus Überschussmassen des FMI-Verfahrens) zu überbauen sind. Der Aushub am Bestandsdurchlass und an den Leitungen ist mittels eines Verbaus abzusichern. Dieser Verbau stellt ebenso wie die zugehörige Planung eine zusätzliche Leistung dar und muss gesondert vergütet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 058-169589 (2024-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“NT 056
Gemäß Bauvertrag ist der Schotter am Tarifbahnhof Finsterwalde durch den AG bereitzustellen. Durch die versorgende Stelle der DB Netz wurde...”
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NT 056
Gemäß Bauvertrag ist der Schotter am Tarifbahnhof Finsterwalde durch den AG bereitzustellen. Durch die versorgende Stelle der DB Netz wurde mitgeteilt, dass kein Neuschotter per Schienen zur Verfügung gestellt
werden kann. Als Lösung wurde der benötigte Schotter nun nicht am Tarifpunkt zur Verfügung gestellt, sondern direkt am Einbauort von der dort ansässigen Firma Erdtrans. Dadurch konnte nicht die Gesamtmenge in „Ganzzügen“ zur Verfügung gestellt werden, sondern musste mittels 8 FC-Wagen verladen und entladen werden. Dabei wurden vier Wagen entladen und gleichzeitig vier Wagen beladen. In der 20.NEuPP Besprechung vom 06.03.2024 wurde diese Vertragsabweichung entsprechend protokolliert und dem Grunde nach anerkannt.
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Quelle: OJS 2024/S 058-170557 (2024-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO 120
Im Bereich km 30,5+50 bis km 31,8+60 ist der Bestandskabeltrog zur Neuverlegung der ESTW-Kabel zu nutzen. Dieser Bestandskabeltrog besteht aus...”
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AO 120
Im Bereich km 30,5+50 bis km 31,8+60 ist der Bestandskabeltrog zur Neuverlegung der ESTW-Kabel zu nutzen. Dieser Bestandskabeltrog besteht aus Betontrögen mit aufliegenden Deckeln. Die Deckel sind zu einem größeren Teil stark beschädigt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich in den Kabeltrögen nicht nur Bestandskabel befinden, die weiterhin zur Inbetriebnahme des ESTW benötigt werden sondern auch Laub und Dreck. Es muss ausreichend Platz für die neuen Kabel vorhanden sein. Daher ordnet der AG an den Kabelkanal zu reinigen und defekte Deckel entsprechend auszutauschen, um den Schutz der Kabel zu gewährleisten. Diese zusätzlichen Leistungen müssen gesondert vergütet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 058-171508 (2024-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
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Text:
“AO 121
Der AN macht Mehrkosten für kleinteiligen Tiefbau im Bereich von km 33,1+70 bis 33,3+10 geltend, da er durch ein Fundament im Bereich des OLA-Mastes...”
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AO 121
Der AN macht Mehrkosten für kleinteiligen Tiefbau im Bereich von km 33,1+70 bis 33,3+10 geltend, da er durch ein Fundament im Bereich des OLA-Mastes 33-8a behindert ist. Er erklärt, dass es hier zu einer Leistungsminderung beim Tiefbau im Bereich der Weichen 31, 32, 33 und 35 kommt. Der AN erläutert dies jedoch nicht weiter.
Die Bauüberwachung kann dies nur teilweise nachvollziehen. Eine Leistungseinschränkung im Bereich des neuen Gleises 1 einschließlich der Weichen 33 und 35 ist nicht vorhanden. Die Einschränkung besteht ggf. nur im Bereich der Weichen 31 und 32. Hier kann der Tiefbau erst nach Auflösung des Querfeldes bzw. Herstellen einer Mastsicherung erfolgen. Für diesen Bereich wäre/ist die Mehrkostenanzeige berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 062-183403 (2024-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO 123
Die niederflurige Gleisgassenbeleuchtung (nGgB) wird in einem Abstand von 2,25 m zur Gleisachse aufgebaut. Damit befinden sich die Mastfundamente...”
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AO 123
Die niederflurige Gleisgassenbeleuchtung (nGgB) wird in einem Abstand von 2,25 m zur Gleisachse aufgebaut. Damit befinden sich die Mastfundamente teilweise im Bereich des Schotterkegels. Zur Herstellung der Fundamente und zur späteren Inspektion müssen die Bereiche der Fundamente jedoch zugänglich sein. Aus diesem Grund ist es notwendig Schotterabfangungen einzubauen. Eine Versetzung der nGgB weiter vom Gleis ist nicht möglich, da eine Durchgängigkeit des Rettungs- bzw. Verkehrsweges von 80 bzw. 100 cm gegeben sein muss. Für diese Schotterabfangungen gibt es keine Leistungspositionen.
Da die Leistung zwingend erforderlich ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ist die Mehrkostenanzeige dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 071-210183 (2024-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO 117
Mit der Mehrkostenanzeige Nr. 67 bzw. dem Nachtrag Nr. 55 wurden die zusätzlichen Arbeiten für die Aufwertung der Straße „An den Wulzen“/Oertelufer...”
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AO 117
Mit der Mehrkostenanzeige Nr. 67 bzw. dem Nachtrag Nr. 55 wurden die zusätzlichen Arbeiten für die Aufwertung der Straße „An den Wulzen“/Oertelufer zur Gewährleistung des Busverkehrs während der Sperrungen der Straße „Kleine Feldstraße“ und der B246(Bahnübergang) angezeigt. Die Entsorgungsleistungen für den angefallenen Boden waren nicht Bestandteil des Nachtrages Nr. 55 und müssen daher gesondert vergütet werden. Die MKA240 ist dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 073-216676 (2024-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 124
Der Auftragnehmer macht Mehrkosten für den Einbau und die Kontrolle von Setzungspegeln geltend. Die Forderung nach Setzungspegeln wurde vom...”
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AO 124
Der Auftragnehmer macht Mehrkosten für den Einbau und die Kontrolle von Setzungspegeln geltend. Die Forderung nach Setzungspegeln wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen am 13.09.2023 in der Planungsbesprechung erhoben, um vor Einbau der Straßenbefestigung das Abklingen der Setzungen des Dammkörpers feststellen zu können.
Der angezeigte Leistungsumfang erscheint der BÜW und dem AG zu hoch, es ist zwar richtig, dass der Bereich unmittelbar am Setzungspegel von Hand nachgearbeitet und auch mittels Rüttelplatte händisch nachverdichtet werden muss. Allerdings ist der angezeigte Radius von 2,0 m um den Setzungspegel viel zu groß. Ein Sicherheitsabstand von 30 – 50 cm ist hier sicher ausreichend. Die Leistung ist bisher nicht Vertragsbestandteil, daher ist die Mehrkostenanzeige 230 dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 073-217843 (2024-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 129, MKA 251
Entsorgung Bauschutt Haufwerk (HW) 189:
Beim Herstellen des Gleislängsverbaus zwischen Gleis 1 und 2 wurden hauptsächlich im Bereich des...”
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AO 129, MKA 251
Entsorgung Bauschutt Haufwerk (HW) 189:
Beim Herstellen des Gleislängsverbaus zwischen Gleis 1 und 2 wurden hauptsächlich im Bereich des ehemaligen Mittelbahnsteiges wie alte Schächte, Wasserkrananlagen, Leitungen etc. aufgefunden. Diese Hindernisse mussten zur Herstellung des Gleislängsverbaus und des Gleistiefbaus ausgebaut werden. Diese Hindernisse waren in keinem Plan eingezeichnet und in den Vertragsunterlagen nicht beschrieben. Der Rückbau dieser Hindernisse ist Bestandteil der MKA 219 und des Nachtrages 96, aber nicht die Entsorgung des Haufwerkes 189. Der AG hat das HW beprobt und wurde durch den AN entsorgt. Da der Rückbau der Hindernisse eine zusätzliche Leistung darstellt, kann auch die Entsorgung der Rückbaustoffe nicht als Mengenmehrung über das Haupt-LV abgerechnet werden. Die MKA ist dem Grunde nach berechtigt.
AO 130, MKA 252
Stb-Arbeiten Behandlung der Arbeitsfugen:
Im Zuge des Neubaus der Treppenaufgänge und Aufzüge sind die Arbeitsfugen wasserdicht auszuführen. Entsprechend ZTV-ING sind die Arbeitsfugen aufzurauen. Diese Leistung stellt gemäß VOB/C DIN 18331 4.2.15 eine besondere Leistung dar. Diese besondere Leistung war im Leistungsverzeichnis, bzw. in der Baubeschreibung nicht berücksichtigt.
Die MKA ist dem Grunde nach berechtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 076-228030 (2024-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 134
In der Baubesprechung am 10.04.24 teilte der AN dem AG mit, dass die Arbeiten (Betonagearbeiten, Hinterfüllung des Widerlagers und Anbindung...”
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AO 134
In der Baubesprechung am 10.04.24 teilte der AN dem AG mit, dass die Arbeiten (Betonagearbeiten, Hinterfüllung des Widerlagers und Anbindung Dammbauwerk) an der Achse 10 am Widerlager an der SÜ B246n) begonnen haben und bis Ende Mai 2024 dauern werden. Während dieser Bautätigkeiten kann die Zugänglichkeit zum Lagerplatz von Fa. Erdtrans nicht mehr gewährleistet werden. Damit die vorgesehene Durchfahrt zwischen WL und Gleis Anschluss Erdtrans auch in dieser Bauzeit genutzt werden kann, ordnete der AG das Anschlussgleis mit Gleistragplatten auszulegen um die Befahrbarkeit (mit kurze Unterbrechungen) zu gewährleisten. Die Gleistragplatten werden von Fa. Erdtrans gestellt und verbleiben in Ihrem Eigentum.
Die zusätzliche Leistung AN betrifft nur den Einbau der Gleistragplatten.
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Quelle: OJS 2024/S 077-229705 (2024-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AvL 132_MKA 258
Im Bauvertrag (LV 03) sind nur Leistungspositionen für die Entsorgung von Boden und Beton enthalten. Die zurück gebaute Bahnsteigkante am...”
Text
AvL 132_MKA 258
Im Bauvertrag (LV 03) sind nur Leistungspositionen für die Entsorgung von Boden und Beton enthalten. Die zurück gebaute Bahnsteigkante am Gleis 2alt bestand entgegen dem Vertrag nicht nur aus Beton, so dass das Haufwerk nach der Beprobung gemäß Analyseergebnisse als LAGA Z1.1, AVV 170107, also Bauschutt eingestuft wurde. Für die Entsorgung von Bauschutt gibt es keine Leistungsposition. Die zusätzliche Entsorgungsleistung ist gerechtfertigt.
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Quelle: OJS 2024/S 078-234300 (2024-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AO 97
Für die erforderliche gutachterliche Unterlagenbereitstellung zum Procedere der Wasserrechtlichen Erlaubnis ist durch die ARGE als zusätzliche...”
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AO 97
Für die erforderliche gutachterliche Unterlagenbereitstellung zum Procedere der Wasserrechtlichen Erlaubnis ist durch die ARGE als zusätzliche Leistung eine Konzeption mit anschließender Realisierung der qualitativen Untersuchung und Bestandsdatenerfassung Boden / Grundwasser im Bereich des Absetzbauwerkes und Versickerungsbeckens SÜ B246n zu erledigen.
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Quelle: OJS 2024/S 080-240392 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AO 93
Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt der zu erledigenden neuen TWL-Anbindung im Bereich Kreisverkehr / Autohaus Markwardt wurden zum Ortstermin am...”
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AO 93
Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt der zu erledigenden neuen TWL-Anbindung im Bereich Kreisverkehr / Autohaus Markwardt wurden zum Ortstermin am 06.03.24 um 8 Uhr Festlegungen zur weiteren Vorgehensweise getroffen.
An den hier errichteten Anschlusspunkt der TWL neben dem o.g. Schacht ist durch die ARGE die kreisverkehrsnahe Neuverlegung der TWL neben der Winkelstützwand anzubinden. Damit kann in diesem planmäßig zweiten Schritt der Medienumverlegung die das Autohausgrundstück flächengreifend durchschneidende aktuelle TWL Trasse herausgenommen werden.
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Quelle: OJS 2024/S 080-240651 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Text:
“AO 133
Am Verkehrsknotenpunkt Nächst Neuendorf sollen für die Baufreiheit entsprechende Leitungsumverlegungsarbeiten durch Dritte stattfinden. Aufgrund von...”
Text
AO 133
Am Verkehrsknotenpunkt Nächst Neuendorf sollen für die Baufreiheit entsprechende Leitungsumverlegungsarbeiten durch Dritte stattfinden. Aufgrund von zeitlichen Einschränkungen durch die gegebene Verkehrssituation und die Vorgaben des Straßenverkehrsamtes ist es notwendig die gebündelte Herstellung der Mediengräben für die Leitungsträger sowie die entsprechenden Füßgängerumleitungswege durch das Projekt vorzunehmen.
AO 135
Das neue ESTW-Modulgebäude wird im Bereich der Ladestraße des Zossener Bahnhofs errichtet. Der aufgeschlossene Baugrund weist eine Torfschicht auf, die sich bis etwa 5m unter der Geländeoberkante erstreckt und sich ohne Baugrundverbesserungsmaßnahmen nicht zur Lastaufnahme des Bauwerks eignet. Gemäß erfolgter geotechnischer Berechnung ist zur Begrenzung der Setzung unter dem gesamten Sohlbereich eine Unterbetonschicht mit einer Dicke von 0,5m herzustellen.
AO 136
Durch den präzisierten Umfang der planerisch ermittelten Oberleitungsarbeiten muss die Eintaktung in die Bauphasen abweichend von der Ausschreibungsunterlage erfolgen. Durch bautechnische und betriebliche Zwangspunkte sind die Arbeiten dafür in einer separat ausgelegten Sperrpause zu erledigen. Die hierfür benötigten erhöhten Personal- und Technikkapazitäten waren vertraglich nicht für diesen neuen Zeitraum vereinbart. Entsprechend ist die Bindung zusätzlicher qualifizierter Montagekapazitäten im Bereich OLA erforderlich.
AO 140
Das Gleis 1(neu) geht mit Beginn der Bauphase 7.1 planmäßig am 27.11.2024 in Betrieb. Zu diesem Zeitpunkt ist der Block 4 der EÜ Personentunnel noch nicht errichtet. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich für die Sicherstellung der Betriebsführung die Notwendigkeit einer Schotterhalterung im Bereich der EÜ, die die Lagestabilität des Gleises 1(neu) und die Herstellung eines regelkonformen Bettungsquerschnittes sichert.
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Quelle: OJS 2024/S 099-303914 (2024-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AvL 139
Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
Text
AvL 139
Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang
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Quelle: OJS 2024/S 100-307635 (2024-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“126 - im Zeitraum 13.05.-17.06. 2024 wird planmäßig durch die ARGE eine halbseitige Sperrung der B96 Fahrtrichtung Berlin-Zossen vor dem Grundstück des...”
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126 - im Zeitraum 13.05.-17.06. 2024 wird planmäßig durch die ARGE eine halbseitige Sperrung der B96 Fahrtrichtung Berlin-Zossen vor dem Grundstück des Autohaus Markwardt erfolgen. Die südliche Haupteinfahrt unmittelbar vor dem Geschäftshaus ist in dieser Zeit nicht andienbar. Ersatzweise muss vorübergehend als Haupteinfahrt alternativ die hierzu auch die schon vom Projekt errichtete und vom Autohaus ebenfalls mitgenutzte Baustelleneinfahrt die generelle Anwendung finden. Damit werden für die in o.g. Zeitraum anstehenden Veränderungen im Umfeld des Autohauses verschiedene Vorarbeiten bzw. Ertüchtigungenerforderlich. Die unten aufgeführten drei Maßnahmen sind terminlich zwingend bis zur Sperrung des Haupteinfahrtbereiches des Autohauses vorzunehmen.
1. Herrichten der Baustelleneinfahrt für den Hauptgeschäftsverkehr. Um ein sicheres Begegnen von Kunden und Baustellenverkehr zu gewährleisten ist eine Angleichung des Banketts bzw. ein befahrbares Bankett auf der nördlichen Baustraßenseite auszubilden sowie die bauzeitlich bestehende Schwarzdeckenschicht begradigend auszubauen.
2. Versetzen Briefkastenanlage und Beschilderung Firmeneingang. Das Tor der südlichen Hauptzufahrt am Glashaus bleibt im Bestand erhalten. Die beide schräg vom Fußweg zulaufend angrenzenden Zaunfelder inkl. Briefkastenanlage werden bauzeitlich für die betreffenden 5 Wochen der Sperrung in das öffentlich weiter erreichbaren Zaunumfeld an der Baustellenzufahrt umgesetzt. Ersatzweise ist im Bereich der dann fehlenden beiden Zaunfelder an der Hauptzufahrt die Sicherung durch Bauzaun vorzunehmen.
3. Umsetzen zaunnaher Pylone mit Marken-Firmenwerbung. Die beiden für die Baufreiheit aktuell an der Grundstücksgrenze B96 störenden Pylone sind umzusetzen und wieder mit einem Stromanschluss vom Autohaus zu versorgen. Der nördlich stehende AUDI-Schild wird um ca. 1m in Richtung Autohaus zurückversetzt. Das südlich unmittelbar im Baubereich des späteren Kreisverkehrs stehende DEKRA-Schild wird inden 3m Grenzabstandsstreifen nördlich neben der zukünftigen Anliegerstraße versetzt.
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Quelle: OJS 2024/S 105-322367 (2024-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 94 - Erfordernis einer Planungsanpassung B 246n im Bereich Nächst Neuendorf, Kleine Feldstraße mit dem 1. Aspekt des dort neu von der B246n nördlich...”
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AO 94 - Erfordernis einer Planungsanpassung B 246n im Bereich Nächst Neuendorf, Kleine Feldstraße mit dem 1. Aspekt des dort neu von der B246n nördlich abgehenden Radweges entlang der östlichen Straßengrundstücksgrenze und dem 2. Aspekt der Verschiebung des herzustellenden Sackgassen - Wendehammer im Bereich vor dem Autohaus König.
Zusätzlich Leistung Planungsanpassungen und bauliche Umsetzung werden durch die spätere Sackgassensituation der Alten Feldstraße notwendig. Abstimmungen hinsichtlich der hier verbundenen Grundstücksangelegenheiten zu den erforderlichen Flächenregulierungen sind mit der Stadt Zossen geführt.
AO 143 - Durch die verkehrlichen Einschränkungen einer Ein- und Ausfahrt der Müllentsorger in Nächst Neuendorf ergibt sich für die Anwohner von drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Mieteinheiten hinsichtlich der Müllbehälter die Problematik, dass die Mieter die Mülltonnen selbstständig an die noch freie Zufahrt bringen müssten. Nicht allen Mietern ist dies, aufgrund des Alters oder von Krankheit, zumutbar. Die Einschränkung besteht gemäß Bauablaufplanung noch bis zum 28.06.24 und umfasst damit 5 Termine.
AO 128 - MKA278 Entfernung Walzzeichen i. Schienensteg:
Für den Anbau von LST-Anlagen sind an verschieden Stellen Bohrungen in den verlegten Schienen notwendig. Einige der
notwendigen Bohrungen befinden sind im Bereich von Walzzeichen. Gemäß Ril 824.5501Z01 sind diese Walzzeichen vor der
Ausführung der Bohrungen komplett zu entfernen. Diese Leistung ist bisher vertraglich nicht vereinbart
und wurde durch den Auftraggeber bereits am 08.05.2024 per Email bestätigt.
MKA280 Entsorgung HW208:
Im Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich befestigte Flächen. Im Zuge der Baufeldfreimachung waren
diese Flächen zurückzubauen. Entsprechend der LV-Position 10.03.0040 wird die Beprobung und Entsorgung gesondert vergütet. Hierfür fehlen jedoch die Leistungspositionen. Die Beprobung wurde durch den AG
übernommen. Mit der MKA174 wurde der erste Teil der Entsorgung angezeigt (Hw 154). Die vorliegende Anzeige betrifft das
Haufwerk 208, Beton aus den Bereichen Trogbauwerk der Blöcke 1-8.
MKA281 Verschiebung Montage Treppenhausung:
Entsprechend Vertrag sollten die Arbeiten Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig im Zeitraum Juli – November 2024 ausgeführt werden. Aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme des ESTW wurde die Bauzeit auf November 2024 – August 2025 verschoben. Eine Mitteilung durch AG entsprechend Vertrag ist erfolgt. Für die tatsächlichen Folgen der VerschiebungTreppeneinhausung (Einlagerung der gefertigten Teile) steht dem AN eine Vergütung zu. Die anderen angezeigten Mehrkosten (Montage / Baustellenbeschichtung) sind in der Anzeige nicht entsprechend begründet.
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Quelle: OJS 2024/S 106-324492 (2024-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“AO 148 - Im Zuge der Erstellung der aktuellen Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer wurden mehrfach Änderungen am Entwurf
durch den AG vorgenommen....”
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AO 148 - Im Zuge der Erstellung der aktuellen Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer wurden mehrfach Änderungen am Entwurf
durch den AG vorgenommen. Dies betrifft sowohl den Anschluss der B246n an die B96 inkl. der Gestaltung im Bereich des
Autohauses Markwardt, die B246n selbst und die Gestaltung im Bereich Nächst Neuendorf.
- neue Trassenführung Anlieger und Revisionsweg am Autohaus Markwardt.
- Ost- und Westrampe, Anpassung durch Auflagen Prüfläufe.
- M+B Pläne Überarbeitung nach Abstimmung mit Straßenverkehrsamt LK TF.
AO 149 - Die Herstellung der Anschlüsse Regen-, Trink-, und Abwasser an das ESTW-UZ sind nicht Vertragsbestandteil und müssen für
das Projektziel angeordnet werden.
Abwasser:
Der durch die Ladestraße zu führende AW Kanalanschluss DN 110 vom Schacht bis zum ESTW selbst ist von der ARGE zu
planen und realisieren.
Trinkwasser:
Durch die ARGE ist der Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze zu setzen. Der durch die Ladestraße zu führende TW
Leitungsanschluss DN 32 (ursprünglicher Plan DN 15) vom Schacht bis zum ESTW selbst ist von der ARGE zu planen und
realisieren.
Regenwasser:
Die Errichtung der Regenentwässerungssystem unmittelbar am ESTW Baukörper mit Fallrohranschluss /Grundleitungen
/Spülschächten ist gemäß vorliegender Aussenanlagenplanung durch die ARGE umzusetzen.
AO 151 - Der Auftragnehmer macht mit der o. g. Mehrkostenanzeige die Kosten für den Rückbau der Grundwassermessstelle im Bereich
des Widerlagers Achse 30 der zukünftigen SÜ B246 geltend. Die genannte GWM wurde im Zuge von Streckenbegängen
aufgefunden und ist der neuen SÜ im Weg. Ein Rückbau der GWM ist bisher nicht vertraglich vereinbart.
Die Bauüberwachung empfiehlt im Sinne der Beförderung des Bauablaufes, dern Rückbau der GWM anzuordnen. Die Anzeige
wird durch die Bauüberwachung dem Grundnach bestätigt.
AO 154 - Das neue ESTW-Modulgebäude wird im Bereich der Ladestraße des Zossener Bahnhofs errichtet. Durch den AG wurde bereits
angeordnet (AO Nr.135) auf den aufgeschlossenen Baugrund eine Unterbetonschicht inkl. der Schachtunterteile herzustellen. Um
Verzögerungen im Bauablauf des ESTW-Modulgebäudes zu vermeiden, ist es erforderlich den Aufbau der 4 Kabeschächte und
die Auffüllung der Arbeitsräume am ESTW-UZ durch AN herstellen zu lassen. Diese zusätzliche Leistung werden durch
Minderleistung mit dem Vertrag Dritte (Siemens Mobility) entgegengerechnet.
AO 155 - Der AN hat mit der BDA 93 vom 07.06.2024 angezeigt, dass der Gleisabstand des Bauteils Personenunterführung am Block 4 zur
Gleisachse 1(neu) teilweise nur 2,00 m beträgt und somit bei entsprechender Arbeitsraumbreite noch geringer als 2,00 m wird.
Es wurde darauf hinweisen, dass sich die Grenzlinie des Gefahrenbereichs gemäß EBO –Lichtraumprofils bei einem
Gleisabstand 2,20 m befindet. Insofern wurde im Rahmen des Abstimmungstermins am 10.06.2024 abgestimmt, dass der AN in
Vorbereitung der Anmeldung von Sperrpausen im Jahr 2025 als B-Maßnahme folgende Leistungen erbringt:
• Definition der Zeitfenster für die erforderliche Sperrung Gleis 1 im Bereich PU
• Definition der Zeitfenster der Gleis - und Tiefbauleistungen mit Einstellung der Arbeiten (Technologieranpassung)
• Prüfung, ob Arbeiten mit UV-Sperrung möglich wäre (ohne Abschaltung OLA)
• Seite 1 für Bauzustand 7.1 in Papierform vorbereiten und dem AG übergeben
AO 152 - MKA 293 - Entsorgung Bauschutt HW209:
Im Zuge der Tiefbauarbeiten für die Weichen 33 – 35 wurde ein Fundament aufgefunden, welches zur Erbringung der vertraglich
geschuldeten Leistungen abgebrochen werden musste. Der Abbruch des Fundamentes ist Thema einer gesonderten Anzeige.
Das Abbruchmaterial wurde durch den Auftraggeber beprobt und als Z 1.2 klassifiziert. Diese Entsorgung ist nicht
Vertragsbestandteil und wird vom AG an den AN angeordnet.
MKA 296 - Bodenaustausch WV35-39 km 33,3+12 - km 33,3+19.6:
Im Zuge des Umbaus Bf Zossen mussten im Anschluss an die Weiche 35 25 Schwellen B07 und 25 besohlte Schwellen B70
eingebaut werden. Während der Herstellung des Planums in diesem Bereich wurde festgestellt, dass der Boden die Tragfähigkeit
nicht erreicht. Unter Mitwirkung der Baugrundsachverständigen wurde entschieden, im o. g. Bereich einen Bodenaustausch
auszuführen.
AO 158 - Im Zuge der Bauausführung B246n und dem derzeitigen Neubau des Kreisverkehrs an der B96 Stubenrauchstr., wurde durch
den Hauseigentümer an Stubenrauchstr. 21 Risse an seinem neu restauriertem Haus gefunden. Dies hat er der DB InfraGo
schriftlich mitgeteilt. Der Eigentümer befürchtet das die Risse am Haus durch Erschütterungen der Bauarbeiten am Kreisverkehr
entstanden sind. Das Haus liegt unmittelbar in der Nähe des Kreisverkehrs. Um diesen Sachverhalt aufzuklären ist die
Durtchführung einer Beweissicherung am Gebäude erforderlich.
AO 159 - Im März 2024 wurde ein angepasster Trassierungsentwurf im Bereich Oertelufer durch Gi-Consult aufgestellt und von DB InfraGo freigegegeben. Entsprechend erfolgte auch die unmittelbare Ausführung vor Ort. Die Gleichstellung der bereits freigegebenen Ausführungsplanung OB/KBT musste im Nachgang für die Dokumentation der Bauunterlage angepasst werden.
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Quelle: OJS 2024/S 123-380004 (2024-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 95 - Der ursprüngliche Trassierungsentwurf des Streckenbereiches Bf Zossen sah speziell an der EÜ Nottekanal mit dem gegebenen
4,50m Gleisabstand eine...”
Text
AO 95 - Der ursprüngliche Trassierungsentwurf des Streckenbereiches Bf Zossen sah speziell an der EÜ Nottekanal mit dem gegebenen
4,50m Gleisabstand eine für die Gesamtstreckenführung erforderliche Gradientenerhöhung vor, so daß mit Wegfall der dort
bestehenden UIG ein regelkonformes Profil über dem Schotterbalken im Endzustand abgebildet werden konnte.
Durch die im Projekt Bf Zossen gesetzte südlichen Bauschnittstelle unmittelbar vor der EÜ Nottekanal ergibt sich mit diesem
baulich unbearbeitet beizubehaltenden Anbindepunkt das Erfordernis einer dahingehend berücksichtigenden
Trassierungsanpassung ab Bahnteigende km aufsteigend.
Für die Realisierung der Oberbauarbeiten sind hier bereichsweise Neuabsteckungen bzw. Richtarbeiten für anzupassende
Gleislagen im Bahnhofsbereich vorzunehmen.
AO 141 - Im Zuge der Vorbereitung der Herstellung des Kreisverkehrs an der B96 wurde festgestellt, dass die Bestandsgasleitung mit der
zu errichtenden Entwässerungsanlage kollidiert.
Um Terminverschiebungen zu vermeiden ist es notwendig die Herstellung der Schachtanlagen an zwei Stellen in der B96
entsprechende Düker einzubauen.
AO 146 - MKA271 Einkürzen Weichenschwellen W5(alt), W1(alt):
Entsprechend Vertrag hat der AN eine Fahrwegtiefgründung mittels FMI-Verfahren herzustellen. Bei der Herstellung dieser
Fahrwegtiefgründung im Bereich des Gleises 1(neu) stören die Langschwellen der Weichen 1(alt) und 5(alt), da sie in den
umzubauenden Bereich ragen. Diese Tatsache wurde weder im Bauvertrag noch in der Bauphasenplanung berücksichtigt. Ein
vorzeitiger Ausbau der Weichen lässt sich aufgrund der fehlenden Sperrpausen nicht realisieren. Um dennoch das Vertragsziel
zu erreichen, ist es notwendig die Langschwellen einzu-kürzen. Diese Vorgehensweise wurde mit den entsprechenden
Fachstellen des AG`s abgestimmt.
MKA 286 Schotterabfangung Weiche 30, 31, 32, 33, 35, 7, 8:
Im Vertrag ist keine Sicherung der Weichenantriebe am Schotterprofil vorgesehen. Der AN verweist nunmehr auf die Ril
820.2010, nach der im Bereich der Weichenantriebe, der Übertragungsteile und Zungenprüfer Schotterabfangungen vorzusehen
sind. Die Weichen in Außenlage bzw. bei nicht verfüllten Mittelkern sind daher mit Schotterabfangungen
auszurüsten.
Da im Vertrag keine Schotterhalterungen vorgesehen sind, ist die Mehrkostenanzeige dem Grunde nach berechtig
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Quelle: OJS 2024/S 124-381962 (2024-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA200 Die vorhandene Stromversorgung im Stellwerk Zo. ist für die Einspeisung der Drehstromweichenantriebe 400V nicht geeignet
gewesen. In folgedessen...”
Text
MKA200 Die vorhandene Stromversorgung im Stellwerk Zo. ist für die Einspeisung der Drehstromweichenantriebe 400V nicht geeignet
gewesen. In folgedessen mussten zur temporären Ansteuerung der Bauweichen 101 und 102 eine prov. Einspeisung vom SVRaum der Bahnsteigaufsicht zum Relaisgestell im Stellwerk ZO realisiert werden.
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Quelle: OJS 2024/S 130-403379 (2024-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 137_ Es handelt sich hierbei um für den Werkerfolg notwendige Leistung, die durch den AN zu erbringen ist.
Diese Leistungen stellt für das Umbau BF...”
Text
AvL 137_ Es handelt sich hierbei um für den Werkerfolg notwendige Leistung, die durch den AN zu erbringen ist.
Diese Leistungen stellt für das Umbau BF Zossen eine zusätzliche bzw. geänderte Leistung dar, die nicht Bestandteil der
beauftragten Leistung ist.. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Für die Erstellung eines
Gesamterdungsplanes ZOSSEN ist ein Gesamterdungskonzept wie in der Ril 954.0101A01 (GEP )beschrieben ist notwendig und
muss erstellt werden. Die Leistungen sind so in den Bauablauf einzuordnen, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden.
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Quelle: OJS 2024/S 133-411775 (2024-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 164_ Beim Rückbau der B246 zur Baufeldfreimachung wurden auch Betonteile (Borde, Fahrbahn etc.) zurückgebaut. Entsprechend
Position 10.03.0040 wird die...”
Text
AO 164_ Beim Rückbau der B246 zur Baufeldfreimachung wurden auch Betonteile (Borde, Fahrbahn etc.) zurückgebaut. Entsprechend
Position 10.03.0040 wird die Beprobung und Entsorgung gesondert vergütet. Hierfür fehlen jedoch die Leistungspositionen. Die
Beprobung wurde durch den Auftraggeber übernommen. Die Entsorgung muss jedoch
über den Auftragnehmer entfolgen und stellt eine zusätzliche Leistung dar
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Quelle: OJS 2024/S 133-412157 (2024-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO166_ Entsprechend Vertrag sollte der Behelfsübergang vom 22.07.2024 bis zum 29.01.2025 genutzt werden. Der aktuelle Ablauf sieht
eine Nutzung vom...”
Text
AO166_ Entsprechend Vertrag sollte der Behelfsübergang vom 22.07.2024 bis zum 29.01.2025 genutzt werden. Der aktuelle Ablauf sieht
eine Nutzung vom 27.11.2024 bis zum 15.08.2025 vor. Das Datum des Einbaus des Übergangs ist unverändert der 09.06.2024.
Damit verlängert sich die Vorhaltezeit um 198 Tage. Für diese Zeit besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Vergütung.
Darüber hinaus möchte der AN weitere Kosten für die Umverlegung der
Kabeltrasse oder eine mangelnde Baustraßenbreite geldtend machen. Der AG erkennt hierfür keine Ansprüche an, da keine
Änderung der vereinbarten Leistung seitens AG vorgenommen wurde.
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Quelle: OJS 2024/S 134-413920 (2024-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 171
Bei dem Ortstermin u.a. mit dem LS Brandenburg am 02.07.2024 wurden folgende 5 Festlegungen am Kreisverkehr/B246 nach baulicher Klärung getroffen:
1....”
Text
AO 171
Bei dem Ortstermin u.a. mit dem LS Brandenburg am 02.07.2024 wurden folgende 5 Festlegungen am Kreisverkehr/B246 nach baulicher Klärung getroffen:
1. Herstellung der Trennung nach Geh- und Radweg mittels Mosaikpflasterstreifen im Passe. Das Mosaikpflaster ist dauerelastisch zementgebunden zu verfugen.
2. Alle aufgeweiteten Fugen zwischen den eingebauten 50 cm Elementen des Mittelinsel-Schrägbords sind dauerelastisch zementgebunden zu verfugen.
3. Am Übergang vom F-Bord zur Querungsstelle sind Naturstein-Übergangssteine entsprechend der Auftrittshöhe einzubauen, die seitliche Einfassung der Pflasterfläche erfolgt mittels Naturstein-Tiefbord.
4. Der Bestand an der Autohauszufahrt ist an die neue Straßen- bzw. Gehwegsituation bis zum Tor entsprechend Oberkante Schachtdeckel anzupassen.
5. Anpassung des Gehwegs im querenden Baumwurzelbereich durch zwei Stahlbänder und sandgeschlämmter Decke (z.B. Plazadur/Bergolith). Die Materialstellung erfolgt gemäß finaler Abstimmung vom 10.07.2024 über die Stadt Zossen. An der Einfahrt zur Fa. Poolriese ist die Wiederherstellung der Entwässerungsrinne gem. Bestandssituation vom AG mit der BÜW
bei der Ortsbegehung am 02.07.2024 geprüft und als zusätzliche Leistung bestätigt worden.
Nach Anzeige der Problematik der rechtsseitigen Lieferverkehrausfahrt zum Kreisverkehr an der Hauptgeschäftszufahrt des Autohaus' Markwardt und Bestätigung durch eine Ortsbegehung am 02.07.2024 wird eine Erweiterung der Bordsteinabsenkung um 1m erforderlich. Gemäß Auditbericht (Pkt. 12) und Ortsbegehung in Nächst Neuendorf/Zufahrt 4 u.a. mit dem LS Brandenburg ist die Herstellung eines verbundenen Gehwegstücks von 1,50m Breite nebst tangierenden Arbeiten zum südlichen Geh-/Radweg notwendig und sollen mit dem aktuellen Bauphasenwechsel ausgeführt werden
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Quelle: OJS 2024/S 144-446892 (2024-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 169_ Bei der Ortsbegehung (im Juni 2024) zwischen Bf Zossen und Stellwerk (STW) Dabendorf wurde festgestellt, dass die Kabeltrasse vom STW Dabendorf bis...”
Text
AO 169_ Bei der Ortsbegehung (im Juni 2024) zwischen Bf Zossen und Stellwerk (STW) Dabendorf wurde festgestellt, dass die Kabeltrasse vom STW Dabendorf bis km 31,6 in keinem guten Zustand mehr befindet und daher nachgearbeitet bzw. neu gebaut werden müsste. Diese Thematik hat der AG mit der BÜW überprüft und folgende zusätzliche Leistungen bestätigt.
- Ab dem km 31,60 ist ein Behelfstrog zu verlegen, der an den schon vorhandenen angeschlossen wird. Der Behelfstrog ist bis km33,00 zu führen.
- Im Bereich vom Bahnsteig Dabendorf ist ein Kabelweg vorhanden, dieser muss in Teilen gereinigt und instandgesetzt werden.
-Vom Einführungsschacht, auf dem Gelände des Blockwärters, bis in das Kabelabschlussgestell (KAG) im Stellwerk Dabendorf drei DN 110er-Rohre neu verlegt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 145-449041 (2024-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“AO 163_ Entsprechend Bauvertrag ist die Weiche 7 im Gleis 1(neu) in Bauphase 6.0 einzubauen. In der Bauphasenplanung war nicht zuerkennen, dass sich die...”
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AO 163_ Entsprechend Bauvertrag ist die Weiche 7 im Gleis 1(neu) in Bauphase 6.0 einzubauen. In der Bauphasenplanung war nicht zuerkennen, dass sich die Langschwellen der Weiche im Bereich des FMI-Körpers Gleis 2(neu) befinden. Dieser FMI-Körper wird erst in Bauphase 7.1 hergestellt. Daraus folgt, dass die Weiche 7 erst danach eingebaut werden kann. Da jedoch Gleis 1(neu) am 27.11.2024 in Betrieb gehen soll, ist eine Zwischenlösung notwendig. Es ist statt der Weiche normales Gleis einzubauen. Im Zuge der Totalsperrung in Bauphase 7.1f muss dieses Gleis wieder ausgebaut und die Weiche 7 eingebaut werden.
Daraus resultieren folgende zusätzliche Leistungen
- Einbau Gleis von km 32,3+61 bis ca. km 32,4+70, inkl. Stopfen, Schweißen und Schleifen
- Ausbau Gleis von km 32,3+61 bis ca. km 32,4+70
- Herstellen Schotterplanum
- Einbau Weiche 7 inkl. 50 B07S, Stopfen, Schweißen, Schleifen in gesonderter Sperrpause
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Quelle: OJS 2024/S 145-452260 (2024-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 174
Entsprechend Vertrag (LV01, Pos. 51.51.0040) ist die Anpassung an die Tiefenentwässerung und querende Bauwerke / Leitungen Vertragsbestandteil. Die...”
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AO 174
Entsprechend Vertrag (LV01, Pos. 51.51.0040) ist die Anpassung an die Tiefenentwässerung und querende Bauwerke / Leitungen Vertragsbestandteil. Die Querungen km 32,5+21 (Abwasserdruckleitung) und 32,2+94,5 (Durchlass) sollten gemäß Vertrag im Baufeld verbleiben. Damit sind auch die Leistungen zur Anpassung des FMI-Körpers Vertragsbestandteil. Einzig die Querung km 32,5+44 (Trinkwasserleitung) sollte laut Vertrag im Vorfeld umverlegt werden. Aufgrund der Forderungen des Eigentümers der Leitung zur Länge und Ausführungsart wurde die Umverlegung durch den Auftraggeber abgesagt und ein
Überbauen der Leitung angeordnet.
Für die Querung km 32,5+44 ist die Mehrkostenanzeige dem Grunde nach berechtigt.
AO 173
Die Blöcke 5 bis 7 der Personenunterführung sollten ursprünglich im Jahr 2023 errichtet werden. Dies ließ sich jedoch nicht realisieren, da der zu Stadt Zossen gehörende Teil der Personenunterführung nicht in dem erwarteten Zustand war. Die Arbeiten wurden daher bis auf Weiteres ausgesetzt. Mittlerweile sind die grundsätzlichen Entscheidungen u.a. mit der Stadt Zossen getroffen worden. Da aber bisher kein genauer Termin und kein AN für den Bereich des Stadttunnels feststeht, ist vor Inbetriebnahme der Personenunterführung als Bahnsteigzugang die Öffnung zur Stadt zu verschließen. Hierzu ist ein bauzeitliches Schott vorzusehen. Weder die Errichtung noch die Planung dieses Schotts ist Bestandteil des Vertrages
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Quelle: OJS 2024/S 146-454691 (2024-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 175 _ Die mit der Ausführungsplanung erstellten Bewehrungspläne für die einzelnen Bauteile der Rampe weisen ein gegenüber dem Vertrag abweichende Menge...”
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AO 175 _ Die mit der Ausführungsplanung erstellten Bewehrungspläne für die einzelnen Bauteile der Rampe weisen ein gegenüber dem Vertrag abweichende Menge an Bewehrungsstahl. In 3 von 4 Positionen ist die einzubauende Menge höher als im Leistungsverzeichnis angegeben. Damit erhöht sich der Bewehrungsgrad des Betons. Der Auftragnehmer ging in seiner Kalkulation von dem Bewehrungsgrad entsprechend Ausschreibung aus. Durch die größere Bewehrungsdichte erhöht sich die Schwierigkeit, wo durch sich das Leistungstempo verringert und der Zeitbedarf pro Tonne Bewehrungsstahl erhöht. Die Erhöhung des Bewehrungsgrades ist eine Änderung des Bauentwurfes und begründet einen Anspruch nach VOB/B §2 Nr. 5.
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Quelle: OJS 2024/S 148-459506 (2024-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 183_ Im Rahmen einer Begehung des in Bau befindlichen Kreisverkehrs hat das LS Brandenburg als Eigentümer und Betreiber der B246n unter dem Aspekt der...”
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AO 183_ Im Rahmen einer Begehung des in Bau befindlichen Kreisverkehrs hat das LS Brandenburg als Eigentümer und Betreiber der B246n unter dem Aspekt der hier geleiteten Verkehrsführung festgelegt, daß im Innenring am neuen Kreisverkehr für die Geschwindigkeits- und Überfahrbarhemmung die Fixierung des Systems „Kölner Teller“ mit einer Bauhöhe von 35mm auf der Asphaltfläche hinter der weißen Breitmarkierung erfolgen soll. Die Ausführung war in der EP nicht vorgesehen und stellt eine zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2024/S 148-460640 (2024-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 181_ Nach Vertragsschluss wurde am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verbindlich eingeführt. Nunmehr sind alle Haufwerk nicht nur nach LAGA...”
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AO 181_ Nach Vertragsschluss wurde am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verbindlich eingeführt. Nunmehr sind alle Haufwerk nicht nur nach LAGA sondern auch nach EBV zu untersuchen und einzustufen. Die dem LV 04 zuzuordnenden Haufwerke 216-A bis 216-C sind aufgrund der Antimonwerte nach BM-F3 eingestuft. In der LAGA gibt es diese Werte nicht. Da die EBV aber verbindlich ist, muss der Boden entsprechend der EBV-Zuordnung entsorgt / aufgearbeitet werden. Die Entsorgung nach EBV stellt eine bisher nicht vereinbarte Leistung dar.
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Quelle: OJS 2024/S 148-461610 (2024-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 182 - Der Mittelbahnsteig wird mit dem Bauzustand 7.1 in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine kabelgebundene Versorgung aus Richtung des...”
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AO 182 - Der Mittelbahnsteig wird mit dem Bauzustand 7.1 in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine kabelgebundene Versorgung aus Richtung des Hausbahnsteiges nicht möglich, da dieser wie die Personenunterführung Block 4 – 7 dann im Bau sind. Für die Sicherstellung des Betriebs ist eine bauzeitliche Trasse vorzusehen. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2024/S 152-471747 (2024-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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“AO168_MKA315 Mit der Bedenkenanzeige 024 stellte der AN fest, dass die Entwässerung zwischen Gleis 1 und Gleis 3 im vorgenannten Bereich
unzureichend ist....”
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AO168_MKA315 Mit der Bedenkenanzeige 024 stellte der AN fest, dass die Entwässerung zwischen Gleis 1 und Gleis 3 im vorgenannten Bereich
unzureichend ist. Das Planumsgefälle weist von beiden Seiten in den Raum zwischen Gleis 1 und 3, ohne dass eine
Entwässerungsmöglichkeit vorgesehen ist. Nach gemeinsamer Prüfung mit der BÜW wurde daraufhin durch den AG entschieden
zur Verbesserung zwischen Gleis1 und 3 einen Versickerschlitz einbauen zu lassen.
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Quelle: OJS 2024/S 157-486631 (2024-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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“MKA287 AvL178 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL und Nachbestellung DB SystelAnlagentechnik. Die...”
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MKA287 AvL178 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL und Nachbestellung DB SystelAnlagentechnik. Die Beschallungsanlage muss erweitert werden.
Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Errichtung eines zusätzlichen 19"- Netzschrankes inkl. Stromversorgung für die Unterbringung der Komponenten DB-Systel haben muss. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 171-525974 (2024-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“MKA288 AvL177 Die Bestellung von der Zentrale auf die Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin muss geändert werden. Die bereits beauftragten...”
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MKA288 AvL177 Die Bestellung von der Zentrale auf die Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin muss geändert werden. Die bereits beauftragten Planungsleistungen bezüglich der Übertragungstechnik müssen erweitert werden.
Von der Erarbeitung eines Vorschlags für die Anbindung des ESTW-UZ an die regionale Ebene bzw. Errichtung einer erweiterten lokalen Ebene mit Bearbeitung von zwei zusätzlichen Varianten und Beginn der Einarbeitung in die AP ÜT wurde abgesehen, da der Aufwand für dieses Arbeitspaket zu hoch gewesen wäre.
Das ist in der Baubeschreibung Abschnitt 0.6.6.4 und dem LV-Abschnitt 73.06 beschrieben.
Bisher ist die zusätzliche Beplanung der Thematik Kisa nicht im Auftrag für die Erstellung der Ausführungsplanung vorgesehen, jedoch soll eine KISA Anlage als neuer zusätzlicher Teil des Planungsheftes ,,Übertragungstechnik“ , einschließlich der hausinternen QM-Prüfung geplant und errichtet werden.
Die Lösung KISA muss in die drei bereits bearbeiteten Pläne eingefügt werden und zusätzlich muss ein bisher nicht
erforderlicher Plan bearbeitet werden.
Es wurden vier zusätzliche Abstimmungstermine per MS Teams am 25.10.23 ,14.11.23 ,07.02.24 und 06.03.24 zur
Detailabstimmung über den Mehraufwand gegenüber der bisherigen Beauftragung vereinbart.
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Quelle: OJS 2024/S 171-527080 (2024-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“MKA291 AvL170 Auf Grund einer bahninternen Entscheidung wurde die Änderung des ESTW-Zossen von einer Zentrale auf eine Unterzentrale mit
Bz-Anbindung...”
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MKA291 AvL170 Auf Grund einer bahninternen Entscheidung wurde die Änderung des ESTW-Zossen von einer Zentrale auf eine Unterzentrale mit
Bz-Anbindung gefordert. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Anpassungen der Planung und Bau-ausführung, vomAG, mit der AO Nr. 55 vom 12.10.2023 angeordnet: 1.Übertragungstechnik
Planung und Realisierung von 2 redundanten Leitungswegen (je 4Mbit/s) unter Berücksichtigung des Bestandes zur Übertragung der KISA-Verbindung einschließ-lich dazugehöriger Stromversorgung, Messung, Abnahme und Dokumentation. Auf-stellung, Abstimmung und Vorlage zur Beantragung der erforderlichen der Leitungs-wege.
2.DBMAS Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01. 3.Betriebsfernmeldeanlagen Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01. 4.Fernwirkanlagen Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01. 5.Beschallungsanlage Prüfung auf Abweichung zur Baubeschreibung auf Grund der Bedienung aus der Bedienzentrale Stbz. 01.
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Quelle: OJS 2024/S 172-528510 (2024-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“MKA330 AvL185 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL muß Software DBMAS angepasst werden. Deshalb ist...”
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MKA330 AvL185 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL muß Software DBMAS angepasst werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass eine Erbringung von ingenieurtechnischen Leistungen zu einer kompletten Neuplanung der DBMAS-Software / ein anderer SPLIT . Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 172-529238 (2024-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Text:
“MKA289 AvL179 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL und Nachbestellung DB Systel Anlagentechnik. Die...”
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MKA289 AvL179 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL und Nachbestellung DB Systel Anlagentechnik. Die Beschallungsanlage muss erweitert werden.
Deshalb ist es zwingend notwendig, dass eine Erbringung von ingenieurtechnischen Zusatzleistungen zur Anpassungen der Änderungen von Beschallungsanlagen (Abstimmungen, Klärungen,
Planung, Planänderung) . Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 172-529640 (2024-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“MKA297 AvL187 Auf Grund einer bahninternen Entscheidung wurde die Änderung des ESTW-Zossen von einer Zentrale auf eine Unterzentrale mit Bz-Anbindung...”
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MKA297 AvL187 Auf Grund einer bahninternen Entscheidung wurde die Änderung des ESTW-Zossen von einer Zentrale auf eine Unterzentrale mit Bz-Anbindung gefordert. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Anpassungen der Planung und Bau-ausführung, vom AG, mit der AO Nr. 55 vom 12.10.2023 angeordnet:
1.Übertragungstechnik
Planung und Realisierung von 2 redundanten Leitungswegen (je 4Mbit/s) unter Berücksichtigung des Bestandes zur Übertragung der KISA-Verbindung einschließ-lich dazugehöriger Stromversorgung, Messung, Abnahme und Dokumentation. Auf-stellung, Abstimmung und Vorlage zur Beantragung der erforderlichen der Leitungs-wege.
2.DBMAS Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01. 3.Betriebsfernmeldeanlagen Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01. 4.Fernwirkanlagen Prüfung, ggf. Umplanung und Realisierung auf Grund der Bedienung aus der Be-dienzentrale Berlin Stbz. 01.5.Beschallungsanlage Prüfung auf Abweichung zur Baubeschreibung auf Grund der Bedienung aus der Bedienzentrale Stbz. 01.
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Quelle: OJS 2024/S 172-531225 (2024-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“NT329 AvL184 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL muss Software DBMAS angepasst werden. Deshalb ist...”
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NT329 AvL184 Die Bestelländerung Zentrale auf Unterzentrale mit Anbindung an BZ Berlin (F-Bahn) durch PL muss Software DBMAS angepasst werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass eine Erbringung von ingenieurtechnischen Leistungen zu einer kompletten Neuplanung der DBMAS-Software / ein anderer SPLIT .
Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Diese Leistung ist im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 172-531489 (2024-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
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Text:
“AO 190_MKA343- Der ursprünglich entsprechend Ausschreibung geplante Bauzustand / Verkehrsführung in Phase 2 am Kreisverkehr mit der
Befahrung in...”
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AO 190_MKA343- Der ursprünglich entsprechend Ausschreibung geplante Bauzustand / Verkehrsführung in Phase 2 am Kreisverkehr mit der
Befahrung in Regelfahrbahnrichtung konnte nicht hergestellt werden, da die Prüfung der Schleppkurven mit der aus der B96 Bestandsstraße beidseitig ampelgeregelt zulaufenden Einspurigkeit für eine Befahrung der Ostseite eine Kollision mit den Borden der Fahrbahnteiler ergab. In der grundsätzlichen Verkehrsführungskonzeption der EP war dahingehend eine detaillierte Betrachtung der notwendigen Fahrbahnbreite (3,75m) mit dem Sicherheitsabstand gemäß zwischenzeitlich aktualisierten AST Vorschriftenwerk Straßenbau für die Schnittstelle der Anschlussarbeiten am Bestand noch nicht möglich. Die alternative Schleppkurvenprüfung zur lediglichen Befahrung der Westseite technisch außerplanmäßig in beide Richtungen hatte zunächst eine theoretische Machbarkeit ergeben. Im Zuge der praktizierten Probefahrten am 03.07.24 mußten allerdings
auch hier kritische und inakzeptable Bordsteinüberfahrten festgestellt werden. Damit konnte diese Variante der bauzeitlichen Verkehrsführung auch nicht genutzt werden. AO 191_MKA341- Entsprechend dem Leistungsverzeichnis 02 Position 60.60.0080 ist das Beleuchtungskabel im Bereich von Straßenquerungen
und Einfahrten in vorhandene Rohre / Kabelkanäle zu verlegen. Diese Rohrtrassen / Kabelkanäle sind in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Eine Errichtung dieser Trassen ist vertraglich nicht vereinbart.
Um im Kreisverkehr nicht ständig von Rohrtrasse auf Erdverlegung und umgekehrt zu wechseln, ist es wirtschaflicher im gesamten Kreisverkehr eine Rohrtrasse Errichten zu lassen. MKA194- Im Zuge der vertieften Erstellung der Ausführungsplanungen und der laufenden Bauausführung wurde festgestellt, daß
in den Baubereichen an den neu zu errrichtenden Lärmschutzwänden als auch im Bereich OLA-Mast Km 33,7 ein starker Bewuchs, Gehölze und Strauchvegetation befindet, dessen Beseitigung für die erforderliche Baufreiheit notwendig ist. Die Maßnahmen werden durch die Ökologische Bauüberwachung begleitet.MKA195- Im Bereich des Grundstücks Autohaus Markwardt ist abweichend von der EP ein neuer Verlauf der Erschließungsstraße zur
Sicherung der Anbindung hinterer Grundstücke als auch für die Dienstbarkeitsrechte notwendig. Durch die verkehrstechnische Nichtumsetzbarkeit unmittelbar am Kreisverkehr mit einer direkten Anbindung am nördlichen Rampenbereich B246n wurde in Abstimmung mit der Stadt Zossen und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks Autohaus Markwardt eine entsprechende geänderte Trassenführung vereinbart.
Die EP-gemäße Fortführung der Straße bis zur Bahntrasse in Parallellage zum aufsteigenden Rampenbauwerk bleibt davon unberührt. 196- In der Regelwerksfortschreibung wurde die Ril 804.5501_V4_0(15) überarbeitet und aktualisiert (gültig ab 01.10.2023).
Nunmehr besteht die Forderung der Errichtung eines Inspektionsweges mit einer Mindestbreite von 60 cm entlang der Lärmschutzwand 01. Zum Zeitpunkt der freigegebenen Entwurfsplanung (11-2019) und der Ausschreibungsunterlage (08-2022) war im Regelwerk der Deutschen Bahn die Herstellung eines Anliegerseitigen Inspektionsweges im Dammböschungsbereich nicht planerisch und baulich erforderlich. In Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen wurde die Details zur Umsetzung des anliegenden Inspektionsweges vereinbart.
Der erforderliche anliegerseitige Inspektionsweg mit einer Breite von 60cm ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. AO 199_MKA352- In den Ausschreibungsunterlagen sind im Bereich des Kreisverkehres an der B96 lediglich Winkelstützelement mit den Maßen
Höhe 130 cm und Breite 100 cm geplant, ohne dabei das variierende Geländeniveau zu berücksichtigen und die damit einhergehenden tatsächlich notwendigen Dimensionen der Winkelstützelemente. Hieraus ergeben sich Elemente mit Abmessungen Höhe 55 – 180 cm und Breite 50 – 100 cm. Des Weiteren ist die Winkelstützwand 63 m anstatt 50 m lang. Auf Grund der Anpassungen der Abmessungen können nur 8 Elemente über den Hauptvertrag abgerechnet werden. Diese Mehrkosten sind dem Grunde nach berechtigt. Die Mindermengen werden entsprechend verrechnet. Den Mehraufwand für eine vorsichtige und straßengebundene Errichtung der Winkelstützwand über eine nun asphaltierte Straße, anstelle eines unbefestigten Baugrundes kann die PL und die BÜW nicht nachvollziehen.
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Quelle: OJS 2024/S 188-578074 (2024-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 232: Aufgrund der Absage der Inbetriebnahme ESTW-UZ (ursächlich durch Nichterteilung des Planrechts durch das EBA für die BÜ-Beseitigung km 33,8/L791)...”
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AO 232: Aufgrund der Absage der Inbetriebnahme ESTW-UZ (ursächlich durch Nichterteilung des Planrechts durch das EBA für die BÜ-Beseitigung km 33,8/L791) ist die Erstellung bzw. Anpassung des Bauablaufes erforderlich.
In der Abstimmung vom 18.11.2024 wurde mit AN und der BÜW folgende Leistungen die den weiteren Bauablauf bis zur Realisierung der Inbetriebnahme des ETSW Zossen festgelegt.
- Überarbeitung des Weg-Zeit-Diagramms (für die Anmeldungen von Sperrpausen)
- Prüfen notwendige Vorlaufzeiten für die Planungsanpassungen zur Umsetzung der Inbetriebnahme der Gleise 1+3 am Mittelbahnsteig mit LST "Alt-Technik".
- Prüfen von zusätzlichen Kapazitäten zur zukünftigen Erbringungen der darauf aufbauenden Planungs- und Bauleistungen.
- Prüfen der erforderlichen Leistungen. Dazu gehören sowohl die bereits beauftragten Vertragsleistungen als auch die bisher nicht beauftragten Leistungen zum Umbau der LST-Alt-Technik.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752173 (2024-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“MKA386 Einlagerung/Zwischenlagerung LSW-Pfosten (LSW 01) Durch den Auftraggeber wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November...”
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MKA386 Einlagerung/Zwischenlagerung LSW-Pfosten (LSW 01) Durch den Auftraggeber wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben. Damit ist ein Einbau der bereits produzierten Lärmschutzwandpfosten nicht möglich und diese müssen zwischengelagert werden. Eine anderweitige Nutzung der Pfosten ist aufgrund der projektspezifischen Fertigung nicht möglich.
Diese Zwischenlagerung ist nicht vertraglich vereinbart.
MKA387 Neutralisationsanlage für Herstellung Durchlass km 32,330 Entsprechend Vertrag (Pos. 64.06.0070) ist eine Anlage zur Wasseraufbereitung (Schnellfiltrationsanlage) vereinbart. Diese Schnellfiltrationsanlage entfernt mechanisch Verunreinigungen im Wasser. Durch die Unterwasserbetonage wird die chemische
Zusammensetzung des in der Baugrube vorhandenen Wassers verändert. Diese Veränderungen haben u. a. Auswirkungen auf den PH-Wert des Wassers. Diese entstehende Lauge darf nicht direkt in den Mückensteiggraben abgeleitet werden. Das Wasser muss erst durch eine entsprechende Anlage neutralisiert, das heißt der PH-Wert muss auf dass normale Maß zwischen 6 und 8,5 gesenkt werden.
Diese notwendige Neutralisierungsanlage ist vertraglich nicht vereinbart.
MKA388 Verschiebung Lieferung Rammrohre Lärmschutzwände 1+2 Durch den Auftraggeber wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl.von November 2024 auf August 2025) verschoben. Damit ist ein Einbau der bereits produzierten Rammrohre für die LSW 1+ 2 nicht möglich und diese müssen zwischengelagert werden. Eine anderweitige Nutzung der Rammrohre ist aufgrund der projektspezifischen Fertigung nicht möglich. Diese Zwischenlagerung ist nicht vertraglich vereinbart.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752229 (2024-12-06)
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“AO 204: Mit IBN ESTW-UZ Zossen erfolgt zwangsläufig die Außerbetriebnahme des BÜ 33,8 (L791). Im Zuge des
sicherungstechnischen Bauzustandes 6.0.1 muss die...”
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AO 204: Mit IBN ESTW-UZ Zossen erfolgt zwangsläufig die Außerbetriebnahme des BÜ 33,8 (L791). Im Zuge des
sicherungstechnischen Bauzustandes 6.0.1 muss die Umwandlung des BÜ 33,8 in einen Bau-BÜ mit Rückbau der BÜSA erfolgen. Die Leistung ist für den Projekterfolg zwingend erforderlich und steht im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des ESTW.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752408 (2024-12-06)
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“AO 214: Nach gemeinsamer erfolgter Ortsbegehung am 18.09.2024 mit der ARGE, Projektleitung und Fachbauüberwacher Aufzüge wurde am Mittelbahnsteig durch den...”
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AO 214: Nach gemeinsamer erfolgter Ortsbegehung am 18.09.2024 mit der ARGE, Projektleitung und Fachbauüberwacher Aufzüge wurde am Mittelbahnsteig durch den zeitlichen Versatz der Montage vom Schachtgerüst in 10-2024 und Aufzugsmontage in 07-2025 die bestehenden Aufzugsschachtöffnungen oben am Bahnsteig und unten im PU bauzeitlich witterungs- und vandalismusgerecht zu schützen, festgelegt. Diese Leistung waren vertraglich so nicht vereinbart.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752576 (2024-12-06)
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“AO 213: Entsprechend Vertrag wird das Niederschlagswasser in Teilen der neuen B246 über die Böschung abgeführt. Bei stärkerem Niederschlag führt diese Art...”
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AO 213: Entsprechend Vertrag wird das Niederschlagswasser in Teilen der neuen B246 über die Böschung abgeführt. Bei stärkerem Niederschlag führt diese Art der Ausführung bei neuen Böschungen in der Regel zu Ausspülungen und Schäden an der Böschung und dem Damm. Der Auftragnehmer hat anlässlich der 49. Baubesprechung vorgeschlagen Asphaltaufkantungen und Kunststoffrohre zur Sammlung und Führung des Wassers vorzusehen. Durch den Straßenbaulastträger der künftigen Straße, dem LS Brandenburg, wurde dieser Verfahrensweise zugestimmt.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752631 (2024-12-06)
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“NT 165: Im Zuge der Prüfung der vom AN vorgelegten Ausführungsplanung für die B246n legte der Landesbetrieb Straßenwesen fest, dass die Deckschicht der...”
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NT 165: Im Zuge der Prüfung der vom AN vorgelegten Ausführungsplanung für die B246n legte der Landesbetrieb Straßenwesen fest, dass die Deckschicht der B246n innerorts aufzuhellen ist. Dieses Aufhellen wird durch die Verwendung geeigneter besonderer Zuschlagstoffe erreicht.
Im LV sollte im Gegensatz zur Baubeschreibung (S. 134) die Stärke der Asphaltdeckschicht 3,0 statt 3,5 cm betragen.
Entsprechend ZTV-Asphalt/STB 2007 ist jedoch die Mindestanforderung an Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt SMA 8S von 3,5 cm Einbaudicke einzuhalten.
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Quelle: OJS 2024/S 240-752800 (2024-12-06)
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“AO 240: Die IBN des ESTW UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11.2024 auf unbestimmte Zeit und der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl....”
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AO 240: Die IBN des ESTW UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11.2024 auf unbestimmte Zeit und der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) sowie die ESTW-Inbetriebnahme verschoben. Darüber hinaus ist die DBMAS-Anlage nicht in Betrieb gegangen. Aus diesem Grund werden u. a. keine Einbruchsmeldungen weitergegeben. Da sich im Bereich des ESTW jedoch verschiedene Anlagen in Betrieb befinden, ist eine Einbruchsmeldung zwingend erforderlich.
Der Auftraggeber hat daher den AN aufgefordert, eine Sicherung durch die Fa. Bauwatch einrichten zu lassen. Die Meldungen der Fa. Bauwatch werden dann an vom AG festgelegte verantwortliche Stellen weitergeleitet. Eine solche Sicherung ist nicht Bestandteil des Vertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 240-753063 (2024-12-06)
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“AO 222: Entsprechend LV-Position waren die Versickerschlitze vom Erdplanum aus herzustellen. Der Auftragnehmer legt nun mit einer Verzögerung von 14 Monaten...”
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AO 222: Entsprechend LV-Position waren die Versickerschlitze vom Erdplanum aus herzustellen. Der Auftragnehmer legt nun mit einer Verzögerung von 14 Monaten dar, dass es ihm im Juli 2023 aufgrund von vorhandenen Kabeln nicht möglich war, die Sickerrigole am Gleis 2n in Zusammenhang mit der Herstellung des Tiefbaus herzustellen. Er sei nunmehr gezwungen, diese Leistung im Nachgang und separat vom Gleis aus mit Zweiwegetechnik innerhalb einer Sperrpause zu erbringen. Im betreffenden Bereich befanden sich insgesamt fünf TK-Kabel. Durch den Auftraggeber wurde mit der Anordnung Nr. 3 vom 07.02.2023 angeordnet, dass die bauseits zu erbringende Bauphase 0.1, inkl. Planungsleistungen durch die ARGE Bf Zossen zu erbringen ist. Diese Bauphase sah die Umverlegung der TK-Kabel im Bereich der neu zu errichtenden Straßenüberführung vor, nicht jedoch im Bereich der Versickerungsanlagen zwischen km 31,860 und km 32,000. Im Zuge der verlängerten Sperrpause der Bauphase 2.1 wurden die Tiefbauarbeiten im Bereich der Weiche 1 vorgezogen. Die Sickerrigole ließ sich in dieser Zeit nicht herstellen, da bei Suchschachtungen die o. g. fünf TK-Kabel aufgefunden wurden, die ein Ausschachten aufgrund ihrer Lage nicht zuließen. Da diese Kabel zum Teil auch in den vorhandenen alten Oberleitungsfundamenten einbetoniert waren, konnte eine Umverlegung über das in der Planung für die Bauphase 0.1 angegebene Maß nicht erfolgen. Der AN zeigte die Behinderung mit der
Behinderungsanzeige 027 an.
Da der Zeitraum der Sperrpause für die Planungs- und Prüfläufe nicht ausreichte, wurde die Sickerrigole nicht in Zusammenhang mit dem Tiefbau der Weiche 1 hergestellt, sondern muss nunmehr vom Gleis aus erfolgen. Dies bedingt den Einsatz von Zweiwegetechnik und kleinteiliger Anlieferung der Materialien.
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Quelle: OJS 2024/S 240-753538 (2024-12-06)
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“MKA376 Verschiebung Lieferung Sockelelemente LSW 1+2:
Durch den Auftraggeber wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024...”
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MKA376 Verschiebung Lieferung Sockelelemente LSW 1+2:
Durch den Auftraggeber wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben. Damit ist ein Einbau der bereits produzierten Lärmschutzwandelemente nicht möglich und die Elemente müssen zwischengelagert werden. Eine anderweitige Nutzung der Elemente ist aufgrund der projektspezifischen Fertigung nicht möglich.
Diese Zwischenlagerung ist nicht vertraglich vereinbart.
MKA377 Planung und Umsetzung wasserdichte Baugrube für Absetzbecken:
Durch den Auftragnehmer wurde vertragsgemäß eine geschlossene Wasserhaltung errichtet und in Betrieb genommen. Die geförderten Wassermengen überstiegen den prognostizierten und genehmigten Umfang, ohne dass das Absenkziel erreicht wurde. Der AN zeigte dies mit der Behinderungsanzeige 070 an. Die Bauüberwachung bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung der Wasserhaltung. Da die Baugrundverhältnisse im Verantwortungsbereich des AG´s liegt, hat der AN die Kosten für die Errichtung einer wasserdichten Baugrube und einer Unterwasserbetonsohle mit der vorliegenden MKA angemeldet.
MKA378 Herstellung und Rückbau prov. Anbindung Gehwegrampe:
Entsprechend Vertrag sollte der Geh- und Radweg zwischen dem Absetz- / Versickerbecken und dem Trogbauwerk hergestellt werden. Aufgrund von Grundwasserproblemen verzögert sich die Errichtung von Absetz- und Versickerbecken (siehe MKA 377).
Die Geh- und Radwegverbindung für die SÜ B246 muss jedoch unabhängig von dieser Verzögerung gewährleistet werden. Daher ist es unabdingbar, dass eine provisorische Anbindung geschaffen wird, die einerseits den öffentlichen Verkehr, andererseits auch die Errichtung des Absetz- / Versickerbeckens gewährleistet.
Aus diesem Grund wurde durch den Auftraggeber die Errichtung eines Provisoriums gefordert.
MKA379 erhöhter Bewehrungsgrad SÜ B246:
Die mit der Ausführungsplanung erstellten Bewehrungspläne für die einzelnen Bauteile der Rampe weisen ein gegenüber dem Vertrag abweichende Menge an Bewehrungsstahl aus. Damit erhöht sich der Bewehrungsgrad des Betons. Der AN ging in seiner Kalkulation von dem Bewehrungsgrad entsprechend Ausschreibung aus. Er macht nunmehr geltend, dass sich der Einbauzeitbedarf pro Tonne Bewehrungsstahl erhöht. Durch die größere Bewehrungsdichte erhöht sich die Schwierigkeit beim Einbau, wodurch sich das Leistungstempo verringert.
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Quelle: OJS 2024/S 240-753737 (2024-12-06)
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“AO 215: gemäß Erfordernis Ril 820.2010 Abschnitt 9 sind nach der Inbetriebnahme von ESTW`s alle Isolierstöße in durchgehenden und sonstigen Hauptgleisen mit...”
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AO 215: gemäß Erfordernis Ril 820.2010 Abschnitt 9 sind nach der Inbetriebnahme von ESTW`s alle Isolierstöße in durchgehenden und sonstigen Hauptgleisen mit gegebenen Regelfristen auszubauen. Entsprechend ist im Projekt an den betreffenden Stellen der oberbautechnische Schienenausbau mit Einbau von Ersatzschienen vorzunehmen. Nach örtlicher Feststellung mit der Bauüberwachung und der ARGE Fachbauleitung am 17.10.2024 wurden diese Leistungen im Umfang festgelegt. Für die Ersatzschienen werden keine zusätzlichen Materialbeistellungen des AG erforderlich. Die übrigen noch im Gleis 1 vorhandenen ISO-Stöße werden gleich einhergehend im Zuge des noch ausstehenden Umbaus mit zurückgebaut.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754147 (2024-12-06)
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“ÄB 206: Im Zuge der Herstellung der B246n wurde die Bestandszufahrt zum Lagerplatz der Fa. Erdtrans durch die bautechnischen Randbedingungen der SÜ...”
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ÄB 206: Im Zuge der Herstellung der B246n wurde die Bestandszufahrt zum Lagerplatz der Fa. Erdtrans durch die bautechnischen Randbedingungen der SÜ Brückenherstellung unterbrochen. Im Bauvertrag sind keine Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Um die auch in der Bauphase erforderliche Zugänglichkeit für das Betriebsgelände zu gewährleisten, war hier eine provisorische Ausplattung zur Überfahrung der firmeneigenen Anschlussgleise notwendig.
Diese provisorische Ausplattung muss nun für den Oberbau - Qualitätsstopfgang im Anschlußgleis ausgebaut und nach Abschluss der Stopfarbeiten wieder eingebaut werden.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754168 (2024-12-06)
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“AO 227: Durch den Auftraggeber wurde die für den 27.11.2024 geplante Inbetriebnahme des ESTW-UZ Zossen und damit der Bauzustand 7.1 abgesagt und auf...”
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AO 227: Durch den Auftraggeber wurde die für den 27.11.2024 geplante Inbetriebnahme des ESTW-UZ Zossen und damit der Bauzustand 7.1 abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
Beginnend mit der Totalsperrung am 08.11.2024 sollte der Verbau für den Bauabschnitt 3.0 der Personenunterführung eingebracht werden. Da der Sperrbereich nach o. g. Absage nicht geändert wird, ist der Einbau des Verbaus nicht möglich. Die Materialisierung ist jedoch bereits erfolgt. Diese Materialien müssen daher bis zu Verwendung zwischen gelagert werden. Eine solche Zwischenlagerung über einen längeren Zeitraum ist vertraglich nicht vereinbart.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754283 (2024-12-06)
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“AO 217: Gemäß Ril 804.9030 sind in Schutzplankenstrecken größer/gleich 60 m (von Gleisachse) auf Brücken über elektrifizierten Strecken Isolierstöße...”
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AO 217: Gemäß Ril 804.9030 sind in Schutzplankenstrecken größer/gleich 60 m (von Gleisachse) auf Brücken über elektrifizierten Strecken Isolierstöße innerhalb der Schutzplanke einzubauen. In den Ausschreibungsunterlagen wurde diese Leistung nicht berücksichtigt.
Entsprechend der LV-Position für die Schutzplanke auf der Brücke Pos. 54.00.0004 werden „ggf. erforderliche Dilatation übermessen und als Zulage gesondert vergütet.“ Die Zulage-Position ist die Pos. 54.00.0006. Die Dilatationen sind im Bereich der Üko der Brücke anzuordnen, somit enthalten.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754316 (2024-12-06)
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“AO 219: Entsprechend Entwurf und Ausschreibung ist als Belag der Verkehrswege für Geh- und Fahrradweg der Einbau einer einlagigen Asphalttragdeckschicht aus...”
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AO 219: Entsprechend Entwurf und Ausschreibung ist als Belag der Verkehrswege für Geh- und Fahrradweg der Einbau einer einlagigen Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 16 TD vorgesehen. Der für diesen Walzasphalt benötigte maschinelle Einsatz ist auf Grund der vorhandenen Kubatur und Zwangsmaße im Bereich des separaten Bauwerks der Geh- und Fahrradrampe auf der Ostseite der SÜ teilweise nicht möglich, so dass eine Gussasphaltbauweise zum Einsatz kommen muss.
Des Weiteren wurde durch den LS Brandenburg als Prüfanmerkung zur Ausführungsplanung der Einbau eines zweilagigen Asphalts gefordert.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754525 (2024-12-06)
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“AO226: im Rahmen der Vorbegehung zum baulichen Zustand der B246n mit dem Straßenbaulastträger LS B und dem AN (ARGE Bf Zossen) am 30.10.24 wurde im...”
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AO226: im Rahmen der Vorbegehung zum baulichen Zustand der B246n mit dem Straßenbaulastträger LS B und dem AN (ARGE Bf Zossen) am 30.10.24 wurde im Gegenüberbereich der Einbindung B246n Karolienhof festgestellt, daß zu der östlich geplanten und schon realisierten Ableitung von der Straße in die Sickerrigole auch spiegelgleich eine westliche Ableitung in diese notwendig ist. Das LS B forderte die dementsprechende Ausführung,
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Quelle: OJS 2024/S 240-754897 (2024-12-06)
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“MKA 359: Entsprechend der Baubeschreibung sollten die Baustraßen Mückensteiggraben aus 5 cm Brechsand – Splitt – Gemisch und 25 cm Schottertragschicht...”
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MKA 359: Entsprechend der Baubeschreibung sollten die Baustraßen Mückensteiggraben aus 5 cm Brechsand – Splitt – Gemisch und 25 cm Schottertragschicht hergestellt werden. Der Bereich der Baustraße und des zukünftigen Wartungsweges befinden sich jedoch in einem Moorgebiet und geschützten Biotop. Der vereinbarte Aufbau lässt sich aus besonderen Bedingungen des Untergrundes und aus bodentechnischen Gründen nicht herstellen. Die angezeigten Maßnahmen sind bautechnisch und aus ökologischer Sicht notwendig, um das Moor in dem Bereich der Baustraße zu erhalten in dem die Baustraße wieder zurückgebaut wird.
Die angezeigten Leistungen wurden entsprechend den technischen und ökologischen Notwendigkeiten abgestimmt.
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Quelle: OJS 2024/S 240-754943 (2024-12-06)
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“IMKA372 Herstellung Versickerung Bahnkörper Bph 7.1:
In Vorbereitung der Erstellung der ersten Ausführungsplanungen prüfte der Auftragnehmer die...”
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IMKA372 Herstellung Versickerung Bahnkörper Bph 7.1:
In Vorbereitung der Erstellung der ersten Ausführungsplanungen prüfte der Auftragnehmer die Ausschreibungsplanung auch hinsichtlich der vorgesehenen Entwässerungsanlagen. Die Ergebnisse teilte er mit der Bedenkenanzeige 024 dem Auftraggeber mit. Nach Prüfung der BDA ordnete der AG die Planung der Entwässerungsanlagen an.
Bau-Soll:Versickergraben zwischen km 32,3+54 und km 32,4+95 Bau-IST:
- geänderter Versickergraben (größere Tiefe km 32,3+54 – km 32,5+50)
- Sickerrigole km 32,5+55 – 32,6+31
- Sickerrigole km 32,8+02 – km 33,3+05
MKA374 zusätzliche Beschilderung im Mittelbahnsteig 1-3:
Die Ausstattung des Bahnsteiges ist im LV-Abschnitt 02.40 vereinbart. Entsprechend baufreigegebenen Ausstattungsplan und gültigem Regelwerk sind jedoch mehr und andere Schilder als vereinbart notwendig. Die MKA ist für die Punkte dem Grunde nach berechtigt. Die geltende gemachten Ansprüche für den Dynamischer Schriftanzeiger (DAS) muss der AN erläutern. Entsprechend Plan und Vertrag kommen auf den Bahnsteig zwei DSA. Diese werden bauseits beigestellt und montiert. Die entsprechende Anzahl Halterungen sind nach Auffassung der Bauüberwachung mit den Positionen 35.02.0030 und 35.02.0040 vereinbart.
MKA375 Bodenaustausch Kreisverkehr:
Im Zuge der Herstellung des Planums für den Kreisverkehr wurde festgestellt, dass auf dem Planum in den Bereichen ohne vorherige Verkehrsfläche die notwendigen Tragfähigkeiten nicht erreicht wurden. Als Grund wurde der vorhandene Boden identifiziert. Teilweise wurden Torflinsen und mit Bauschutt durchsetzter Oberboden angetroffen.
Durch den Baugrundsachverständigen wurde der Austausch dieser nicht tragfähigen Schichten bis 0,5m unter OK Planum empfohlen. Diese Leistung wurde dem entsprechend so ausgeführt.
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Quelle: OJS 2024/S 240-755122 (2024-12-06)
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“AO 225: Bei der Ortsbegehung zu den Kabelgefäßsystemen mit der Arge, Bauüberwachung, AG und dem Anlagenverantwortlichen-LST wurde festgestellt das die...”
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AO 225: Bei der Ortsbegehung zu den Kabelgefäßsystemen mit der Arge, Bauüberwachung, AG und dem Anlagenverantwortlichen-LST wurde festgestellt das die eingebauten Kabelschächte nicht gekennzeichnet sind. In Abstimmung mit dem ALV-LST wurde festgelegt das die Kabelschächte mit entsprechenden Schildern und mit Schachtbezeichnung auszustatten sind. Diese Leistung war nicht vertraglich vereinbart und muss deshalb angeordnet werden.
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Quelle: OJS 2024/S 240-755199 (2024-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“NKA 357: Nach Auftragsvergabe wurde das ESTW von einem ESTW-Z in ein ESTW-Uz geändert. Aus dieser Änderung ergeben sich Veränderungen bei den notwendigen...”
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NKA 357: Nach Auftragsvergabe wurde das ESTW von einem ESTW-Z in ein ESTW-Uz geändert. Aus dieser Änderung ergeben sich Veränderungen bei den notwendigen TK-Leistungen. Mit der Umsetzung der AvL 055 wurde es notwendig, die Einführungen der Kabel F 5044 und F 5045 von einem Regelstich mit 24 der 48 Adern jeweils in eine Volleinführung der Kabel zu ändern. Dies stellt eine Änderung des Bauentwurfes dar.
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Quelle: OJS 2024/S 241-755362 (2024-12-09)
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“MKA 356: Für die Verlegung der FB-Kabel ELA wurden 6" Kabel geplant. Diese Kabel sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und wurden somit nicht...”
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MKA 356: Für die Verlegung der FB-Kabel ELA wurden 6" Kabel geplant. Diese Kabel sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und wurden somit nicht materialisiert. Aus Lagerbeständen werden wir nach RS mit dem Planer für die Verkabelung ein 10" FB-Kabel verwenden. Die Lieferung des Kabels wurde nicht kalkuliert und wird somit Gegenstand einen Nachtrags (analog zu den Pos. 34.01.0020 und 0030). Ebenfalls nicht vereinbart war ein 20" FB-Kabel. Hier werden analog zur HLV-Pos. 73.11.0570 Anteil Netz
anbieten.
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Quelle: OJS 2024/S 241-756167 (2024-12-09)
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Text:
“NT 1: Nach Vergleich des Angebotes vom AN und des Vertrages vom AG erfolgt eine Projektwertanpassung bei folgenden Projektteilabschnitten:
• Bf Zossen; ABS...”
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NT 1: Nach Vergleich des Angebotes vom AN und des Vertrages vom AG erfolgt eine Projektwertanpassung bei folgenden Projektteilabschnitten:
• Bf Zossen; ABS Berlin-Dresden; 1.Baustufe, PA2 Bf Zossen; Inbetriebnahme ESTW-UZ Zossen; Ausgabe 01 vom 16.08.2023, baufreigegeben am 09.10.2023.
• ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt; ABS Berlin-Dresden; 1.Baustufe, PA2 Bf Zossen; Inbetriebnahme ESTW UZ Zossen; Ausgabe 01 vom 28.11.2023, baufreigegeben am 28.12.2023.
• ESTW-A Baruth; ABS Berlin-Dresden; 1.Baustufe, PA2 Bf Zossen; Inbetriebnahme ESTW-UZ Zossen; Ausgabe 01 vom 15.11.2023, baufreigegeben am 28.12.2023.
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Quelle: OJS 2024/S 241-756432 (2024-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“NT 0133: Die Erstellung und Freigabe der Pläne in Folge der Erarbeitung und Beistellung des PT I vom AG hat zur Änderung des ursprünglichen Vertrags...”
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NT 0133: Die Erstellung und Freigabe der Pläne in Folge der Erarbeitung und Beistellung des PT I vom AG hat zur Änderung des ursprünglichen Vertrags geführt. Die Lieferung der aufgeführten Materialen und die Ausführung der Leistungen sind zwingend erforderlich zur Herstellung des Betriebszustandes und damit Voraussetzung für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
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Quelle: OJS 2024/S 241-757866 (2024-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AvL 238: Die Lieferung und den Einbau eines Lf7 „50“ einschl. eines Pfosten am Standort des Signal Q spätestens zum Fahrplanwechsel am 15.12.2023 um 00:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2024/S 242-761790 (2024-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 231: Aufgrund der Neuanbindung der B246n an die Nächst Neuendorfer Landstraße wird das Grundstück Pal in seinen Grenzen entsprechend angepasst. Damit...”
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AO 231: Aufgrund der Neuanbindung der B246n an die Nächst Neuendorfer Landstraße wird das Grundstück Pal in seinen Grenzen entsprechend angepasst. Damit verbundene, nicht vorhersehbare Maßnahmen werden wiefolgt erforderlich:
1. Baufeldfreimachung
2. Teilrückbau Bestandsrampe
3. Herstellung Einfriedung Grundstück Pal gem. neuem Grundstücksverlauf
4. Anpassung Sickerrigole wegen aufgefundener Bestandsmedien (Seite Pal)
Alle zusätzlichen Maßnahmen bedürfen jeweils neu aufzusetzende nachbarrechtliche Abstimmungen zwischen dem Grundstückseigentümer Pal, dem LS und dem Projekt.
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Quelle: OJS 2024/S 245-770841 (2024-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“AO 228: Für den baulich im Zusammenhang mit der PU-Tunnelentwässerung konstruktiv verbundenen Sammelschacht der Hebeanlage ist die spezielle Fachplanung und...”
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AO 228: Für den baulich im Zusammenhang mit der PU-Tunnelentwässerung konstruktiv verbundenen Sammelschacht der Hebeanlage ist die spezielle Fachplanung und Realisierung einer Hebeanlagentechnik erforderlich. Die jederzeit gesicherte Zugänglichkeit des Tunnels für Reisende als auch die Bedingungen der technischen Anlagen (u.a. Aufzug) erfordern hier sicherheitstechnisch eine redundante Installation. Mit der zum Projektende gegebenen Gesamtfunktionalität der neuen Tunnelanlage erfolgt eine Übergabe der Hebeanlage an den Betreiber, die Stadt Zossen. Die Anlagensteuerung und Störungsmeldungen als auch Übertragungskommunikation ist in. o.g. Leistungserbringung dabei so auszurichten, daß die von der Stadt benannte, städtische Wartungsfirma den Havarie-/ Notdienst übernehmen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 245-772176 (2024-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“399, 247, 405 - 408 und 410, 400, 401,
399 In Folge der Baumaßnahme Umbau Bf. Zossen und der in diesem Zusammenhang stehende Umbau der...”
Text
399, 247, 405 - 408 und 410, 400, 401,
399 In Folge der Baumaßnahme Umbau Bf. Zossen und der in diesem Zusammenhang stehende Umbau der signaltechnischen
Anlagen (insbesondere der ZN-Anlagen) ist der ZN-Decoder für die HOA/FBOAs 536, 537, 535.1a/2a und 656.1b/2b neu zu
konfigurieren.
Hierfür sind die Fahrstraßentabellen entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen/neu zu erstellen und in den ZN Decoder
einzuspielen.
247 Anfang Januar 2025 reklamierte der Verwalter des Empfang Gebäudes (Zossener Wohnungsbau GmbH) am Bf Zossen, dass es in
einigen Bereichen zu Rissbildungen im Gebäude gekommen ist. Die Risse bestanden nach Angabe vorher nicht. Im Projekt Bf
Zossen wird derzeit eine Personenunterführung mit Spezialtiefbauarbeiten für eine Baugrube nahe dem Empfangsgebäude am
Nordgiebel realisiert. Entsprechend hat die Projektleitung die Erstellung einer Zwischenbeweissicherung am Empfangsgebäude
angewiesen.
405 - 408 und 410 MKA 405–Herstellen von Kabelverbindungsmuffen:
Zum Bauzustand 7.1 musste die PT I durch den AG öfters geändert werden. Mit der 2. Änderungsmitteilung wurden u. a. die Achszähler 15B2B und 15B1A, sowie die GPE geändert. Diese Änderung machte eine Verlängerung der verlegten Kabel aufgrund anderer Kabelwege notwendig. Diese Verlängerungen wurde durch 2 Verbindungsmuffen
realisiert. Die Herstellung dieser Muffen ist vertraglich nicht vereinbart, da diese Änderung weit nach Vertragsschluss erfolgte.
MKA 406–Signaltafeln liefern und montieren:
Der AN war nur mit Lieferung und Verlegung von Kabeln für den Bauzustand 7.1 beauftragt. In 08-2024 hat der AG auch die Lieferung und Montage von Signaltafeln (Lf-Signale etc.) entsprechend PT I Bauzustand 7.1 angewiesen.
MKA 407-Bauzeitliche Sicherung von Kabeltrommeln:
Durch den AG wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben.
Für die Errichtung des Endzustandes wurden durch den AG Kabel beigestellt. Diese Kabel können nun nicht mehr verlegt werden, da aufgrund fehlender Sperrpausen keine Baufreiheit besteht. Die bereits gelieferten Kabel inkl. der Kabeltrommeln sin nun auf der Baustelle zu sichern bis die Bauarbeiten fortgesetzt werden.
MKA 408–Erneuerung Kabelverteiler 620 zur Baufeldfreimachung
Durch den AG wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben.
Da nunmehr der Altzustand nicht außer Betrieb genommen werden, konnte der Kabelverteiler 620 nicht zurück gebaut werden. Dieser befand sich jedoch im Baufeld der ESTW-Außenanlagen. Da ein Rückbau nicht möglich war, musste dieser Kabelverteiler
erneuert werden und außerhalb des ESTW-Geländes eingebaut werden.
MKA 410 – Versetzen Signal Q zur Baufeldfreimachung:
Entsprechend der Bauphasenplanung sollte die Weiche 33 in der 6.0a (10.06.2024 – 19.07.2024) eingebaut werden. Das Signal Q sollte mit der Inbetriebnahmesperrpause 6.0c (19.07.2024 – 22.07.2024) endgültig ausgebaut werden, da es für den Betrieb des Gleises 1(alt) bis zu diesem Zeitpunkt notwendig war. In der Bauphasenplanung wurde der Standort des Signal Q nicht berücksichtigt. Das Signal stand im Bereich der einzubauenden Langschwellen der Weiche 33. Damit diese Weiche und damit das Gleis 1 (neu) aufgebaut werden konnte, musste das Signal Q um ca. fünf Meter nach Süden versetzt werden. Hierzu war es notwendig, das Signal freizuschalten, auszubauen, wieder einzubauen und an das Stellwerk wieder anzuschließen. Entsprechend Vertrag war jedoch nur der einmalige Rückbau vorgesehen.
400 In Folge der Baumaßnahme Umbau Bf. Zossen und die Änderung von ESTW Z zu ESTW-UZ ist es zwingend erforderlich, die
Inhouseverkabelung für die Schaltung von LST-Verbindungen zwischen TK-Raum und LST-Raum im ESTW-A Baruth zu planen
und zu errichten.
Hierzu ist es notwendig eine AP zu erstellen. Es müssen 2 Inhouse LWL-Kabel 24` redundant verlegt, beidseitig abgeschlossen
und gemessen werden.
Weiterhin sind Patchkabel zur Durchpatchen der Verbindungen zu liefern und zu montieren.
401 Zur KISA Anbindung werden OM5 Multimode Breakouts inkl. Patchfeld und LANKonverter benötigt. Diese wurden im LV nicht
berücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt blieben die gemäß Ausführungsplanung notwendigen NUSA1 Karten. Der gemäß
Planprüfung geforderte Austausch der SELI8 gegen STAP8 Karten ist ebenso nicht vereinbart.
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Quelle: OJS 2025/S 024-076087 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR 💰
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO240 (NT390) - Die IBN des ESTW UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11.2024 auf unbestimmte Zeit und der Start der Bauphase 7.1
auf unbestimmte...”
Text
AO240 (NT390) - Die IBN des ESTW UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11.2024 auf unbestimmte Zeit und der Start der Bauphase 7.1
auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) sowie die ESTW-Inbetriebnahme verschoben. Darüber hinaus
ist die DBMAS-Anlage nicht in Betrieb gegangen. Aus diesem Grund werden u. a. keine Einbruchsmeldungen weitergegeben. Da
sich im Bereich des ESTW jedoch verschiedene Anlagen in Betrieb befinden, ist eine Einbruchsmeldung zwingend erforderlich.
Der Auftraggeber hat daher den AN aufgefordert, eine Sicherung durch die Fa. Bauwatch einrichten zu lassen. Die Meldungen der
Fa. Bauwatch werden dann an vom AG festgelegte verantwortliche Stellen weitergeleitet. Eine solche Sicherung ist nicht
Bestandteil des Vertrages
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Quelle: OJS 2025/S 025-078179 (2025-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO244_Die IBN des ESTW-UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11-24 auf unbestimmte Zeit verschoben. Durch den AG wurde dadurch auch der Start der...”
Text
AO244_Die IBN des ESTW-UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11-24 auf unbestimmte Zeit verschoben. Durch den AG wurde dadurch auch der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben. Damit ist ein Einbau der bereits produzierten Lärmschutzwandelemente nicht möglich und diese müssen zwischengelagert werden. Eine anderweitige Nutzung der Elemente ist aufgrund der projektspezifischen Fertigung nicht möglich. Diese Zwischenlagerung ist nicht vertraglich vereinbart.
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Quelle: OJS 2025/S 026-083016 (2025-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“Nr. 260) Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits...”
Text
Nr. 260) Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
AvL264) Anordnung Nr. 263 Leitungsumlegung Pal Grundstück:
gemäß der örtlichen Terminabstimmung und Aufgabenpräzisierung mit der BÜW und NBB ist es erforderlich die
Grabentiefbauarbeiten für die Tieferlegung des HA- Gasanschlusses an der Winkelstützwand des Grundstücks Pal in Nächst
Neuendorf durch die ARGE zu realisieren.
Ebenfalls sind vorgefundenen beiden HA- Elektrokabel an der Rampenecke des Pal Grundstücks in Nächst Neuendorf so
umzulegen, daß sie vom neuen Bereich des öffentlichen Landes (Gehweg/ Radweg/ Straße) wegzunehmen sind und auf dem
abgegrenzten Pal Grundstück unter der Winkelstützwand in neuer Lage geschützt platziert werden.
Anordnung Nr.264 FRS Verlängerung Westrampe:
nach Hinweis aus dem Fachbereich Feuerwehr / Rettungsdienst der Stadt Zossen zur Gefahrenstelle an der mit starkem Gefälle
von der SÜ auslaufenden Westrampe vor dem Knotenpunkt Karolinenhof hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS
B) im Projekt das bauliche Erfordernis zur nachträglichen Umsetzung einer Verlängerung des bereits installierten
Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) auf beiden Seiten bis unmittelbar zum o.g. KNP festgelegt.
Entsprechend hierzu ist für diese zusätzliche Bauleistung im Vorfeld eine Ergänzungsplanung für die Fachbewertung des LS
vorzulegen.
MKA427) Der Auftragnehmer zeigte mit der Bedenkenanzeige 115 an, dass es am Wohnhaus Markwardt zu Schäden durch die
Bauarbeiten (Ziehen des Verbaus und Herstellung der Erschließungsstraße) kommen kann. Der AG hat dem AN darauf
hingewiesen, das Gebäude messtechnisch zu überwachen und weitestgehend vibrationsfrei zu arbeiten. Der AN macht für diese
zusätzliche Umsetzung Mehrkosten geltend.
Der Verbau im benannten Bereich ist entsprechend
o. g. Baubeschreibung (0.2.24.5 Verbauten, Seite 58) 1m unter Geländeroberkante abzubrennen.
Zur Risikominimierung von Schäden am Gebäude und Straße hat der AG die Ausführung von vibrationsfreies Arbeiten + die
Installation und das Betreiben von Messtechnik für dieses Gebäude festgelegt.
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Quelle: OJS 2025/S 055-177435 (2025-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 406 - Signaltafeln liefern und montieren:
Der Auftragnehmer war mit der Lieferung und Verlegung von Kabeln für den Bauzustand 7.1 beauftragt. Die...”
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MKA 406 - Signaltafeln liefern und montieren:
Der Auftragnehmer war mit der Lieferung und Verlegung von Kabeln für den Bauzustand 7.1 beauftragt. Die Lieferung und Montage von Signaltafeln (Lf-Signale etc.) entsprechend PT I Bauzustand 7.1 wurden im Vertrag nicht berücksichtigt und wurde nun vom AG angeweisen.
MKA 411 - Vorhalten von Elementen LST wegen Verschiebung
IBN Bz 7.1:
Durch den AG wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben.
Das ESTW soll erst in 10-2026 in Betrieb genommen werden.
Da die Inbetriebnahme vom Vertragstermin (22.07.2024) nunmehr auf den 10-2026 verschoben wurde, müssen diese Teile länger vorgehalten werden.
MKA 412 - Demontage, Montage Drahtzugleitungen von BÜSchrankenanlagen:
Entsprechend dem Vertrag war die einmalige/endgültige Außerbetriebnahme der Bahnübergänge km 32,5 und km 33,3 durch die Inbetriebnahme ESTW am 22.07.224 vorgesehen. Durch die Verschiebung der IBN ESTW mußte die Drahtzugleitung der beiden BÜ’s bei den Tief- und Oberbaubarbeiten der Gleise 2(neu), 3 und 5 aus- und wieder eingebaut werden, da nunmehr die Außerbetriebnahme der BÜ`s erst in 08/2025 erfolgen kann.
MKA 413 - zusätzliche Leistungen in Bauphase 2.1b:
Der AN macht Ansprüche für zus. Leistungen in der Bph2 geltend,
1. Kabelfehlersuche mit Hilfe ZWB.
2. Austausch mit Lieferung der Füße von Gleismagneten (Stk).
3. Montage Anschlußkabel im Gleismagnet und PAG.
4. Unterbrechung der Kabelverlegung wegen ungenügender Planung.
5. Demontage/Montage Az g/02 und BGs1 wegen Stopfarbeiten.
Durch den AG wird nur der Punkt 5 bestätigt. Im Bereich zwischen der
Bauweiche 100 und dem Bauende (ca. 30m) sollten entsprechend Vertrag die Altstoffe verbleiben. In Abstimmung mit dem Analgenveantwortlichen wurde entschieden, dass auch hier Neustoffe aufgrund Qualitätsicherung einzubauen sind. Aus diesem Grund musste für die Oberbauschweissarbeiten dieBaugleissperre und der Achszähler aus- und wieder eingebauter werden.
MKA414 - zusätzliche Leistungen in Bauphase 4.0:
Der AN macht Ansprüche für zus. Leistungen in der Bph4 geltend,
1. Montage von Weichenlaternen.
2. Auspumpen von Kabelschächten.
3. Herstellen Anbindung an Bestandsquerung.
4. Freilegen und Sichern KV620 (LST-Kabel) mit Zustandsfeststellung.
5. Mitwirkleistungen beim Anzeichnen von Elementen LST.
Diese Leistungen wurden im Zuge der LST-Abnahme von den Abnahmeverantwortlichen gefordert.
MKA415 - zusätzliche Leistungen in Bauphase 6.0:
Der AN macht Ansprüche für zus. Leistungen in dere Bph6 geltend,
1. Demontage/Montage eines Achszählers an Hilfsschiene
2. Hauff Gebäudeeinführungen liefern und montieren
3. Herstellen von Unterquerungen
4. Herstellen Freischnitt Kabelkanal
5. Rückbaustoffe umlagern und sichern
Durch den AG wird nur der Punkt 5 bestätigt.
Im Zuge der Absage der ESTW Inbetriebnahme wurde durch den AG entschieden, dass die ausgebauten Altstoffe
nicht nach Wuppertal geliefert, sondern eingelagert werden sollen, um sie für die Inbetriebnahme des Bauzustandes 7.1 in Alttechnik (Bestandteil PÄ-Umbau LST-Alttechnik) zu realisieren.
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Quelle: OJS 2025/S 059-190626 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-25) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“NT175: Im Zuge des Bauvorhabens musste festgestellt werden, dass keine ökologische Freigabe für den Umbaubereich ca. 32,850 – km 33,153 rechtzeitigt erteilt...”
Text
NT175: Im Zuge des Bauvorhabens musste festgestellt werden, dass keine ökologische Freigabe für den Umbaubereich ca. 32,850 – km 33,153 rechtzeitigt erteilt werden konnte (Ursache: Zauneidechsen). Die ökologische Freigabe für den Umbau der Gleise 5n und 7n wurde erst am 28.09.2023 erteilt, was zu einer Verschiebung der ursprünglich für den Zeitraum 06.06.2023 bis 14.07.2023 geplanten Arbeiten führte. Der Umbau zwischen km 32,750 und km 33,153 (südlich der PU) konnte daher erst vom 12.10.2023 bis 14.11.2023 durchgeführt werden. Diese Verzögerung kollidierte mit der Herstellung der PU, da die Straße „An den Wulzen“ aufgrund eines aufgestellten TDK nicht mehr als Transportweg
nutzbar war, wodurch der Transportweg sich verlängert hat. Zusätzlich konnte der Umbau des Gleises 5n zwischen km 32,750 und km 32,397 nicht wie vorgesehen kontinuierlich erfolgen. Dies lag einerseits an der erst am 13.11.2023 abgeschlossenen Fertigstellung von Block 2 der PU für das Überbauen und andererseits an Mehraufwänden im Bereich des Bahnübergangs BÜ B246 km 32,530. Dies führte zu räumlichen Unterbrechungen und erforderte zusätzliche Leistungen sowie Umsetzungen.
Aufgrund zusätzlicher Leistungen wurde das Gleis 5n nördlich der PU kleinteilig gebaut und in Endlage gebracht, sodass nach Fertigstellung des Schutzbetons am 13.11.2023 lediglich ein Lückenschluss im Bereich des Bauwerks
erforderlich war. Ohne diese Maßnahmen wäre die Inbetriebnahme des LST PTI Bz. 4.0 nicht wie geplant am 06.11.2023 bzw. 20.11.2023 möglich gewesen. //
AO234: Es handelt sich hierbei um für den Werkerfolg notwendige Leistung, die durch den AN zu erbringen ist.
Diese Leistungen stellt für das Umbau BF Zossen eine zusätzliche bzw. geänderte Leistung dar, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung ist.. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Aufgrund der Absage der IBN des ESTW-UZ Zossen muss das Stellwerk ZO weiterhin im Betrieb bleiben. Für die Betriebsführung des Stellwerks in Zossen ist es notwendig, ein fahrbares mobiles Netzersatzaggregat inklusive Anschluss(16A) an den entsprechenden Eingang sowie Erdung bereitzustellen. //
AO267: Zur Absicherung des Bahnverkehres bei Stromausfall im öffentlichen Netz muss ein Notstromaggregat zur Verfügung gestellt werden. Das vorhandene Netzersatzaggregat im Stw Zsb ist nicht mehr zu reparieren. Der Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des ESTW Zossen beläuft sich auf 24 Monate. Die Inbetriebnahme des ESTW ist der 05.03.2027 //
AO269: gemäß Abnahmeprüfung der TK-Anlagen EMA/BMA am ESTW-UZ Zossen vom 16.01.2025 wird ein Feuerwehrplan vom EBA Prüfsachverständiger gefordert. Die Erstellung eines Feuerwehrplans wurde somit vom AG an AN angewiesen. //
AO272: Aktuell liegen die HOA/FBOA- Anlagen 535 und 656 mit Ihren Stellsignalen (ESig des Bahnhof Wünsdorf-Walstadt) im Stellbereich des örtlich zuständiger Fahrdienstleiter BASC2. Mit der Inbetriebnahme der UZ Zossen wird ein Arbeitsplatz für den neuen örtlich zuständiger Fahrdienstleiter Zossen in der BZ Berlin eingerichtet und die genannten HOA/FBOA -Anlagen sind seinem Stellbereich zuzuordnen. Dazu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
1.Prüfung der Stellsignale und der Anhaltestrecke für beide HOA/FBOA
2.Anpassung der DBMAS-Software (Aktualisierung auf aktuelle IOP, Änderung des Meldeziels zum özF Zossen, ggf. Änderungen an den Meldetexten, …)
3.Aufbau bzw. Erweiterung einer ZLV – Bus -Verbindung unter Einbeziehung der UZ Zossen
4.Errichtung eines neuen ZN-Decoders in der ESTW-UZ Zossen mit Integration in den DBMAS-Ring 70
5.Erstellung der Fahrstraßentabelle und Programmierung des ZND für beide HOA/FBOA
Voraussetzung für die Erfüllung der Punkte 3 - 5 ist der Ersatz der vorhandenen RDZ- gegen eine ZN-Anlage für die UZ Zossen. Deren Planung wird Ihnen als Grundlage zur Verfügung gestellt. //
MKA339: Die Arge hatte fürs Projekt Umbau Bf Zossen zusätzliche Kosten fürs Liefern und Einbauen von diversen LST-Kabel Muffen im Bz 6.0 geltend gemacht. Nach der ersten Prüfung durch die Projektleitung und die BÜW war der AN nachgefordert, weitere Beweisunterlagen nachzureichen. Der AN hat dann als Ergänzungen und Aufklärungen zu der MKA am 11.12.2025 weitere Unterlagen eingereicht nämlich Lieferscheine der bestellenden Muffen bei Firma Bayka. Der AN begründet die Notwendigkeit des Einbau diesen Muffen dadurch das die vorhandenen einzeltrommeln nicht lang genug waren und würden deshalb nicht ausreichen. Da diese Einsätze nicht vorher gesehen waren, folgen wir die
Aussage der AN und bestätigen die MKA 339 dem Grunde nach.
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Quelle: OJS 2025/S 060-192722 (2025-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT2110: Im Zuge des Baufortschrittes musste der Start für die Bauphase 7.1 am 04.11.2024 abgesagt werden, da das zu erwartende Planrecht für den...”
Text
NT2110: Im Zuge des Baufortschrittes musste der Start für die Bauphase 7.1 am 04.11.2024 abgesagt werden, da das zu erwartende Planrecht für den Bahnübergang Thomas-Müntzer-Straße vom EBA kurzerhand nicht erteilt wurde. Die damit verbundene Absage der Sperrpause, führt dazu das die Herstellung der tiefgründigen Bodenverbesserung (FMI-Körper) nicht durchgeführt werden
konnte. Aufgrund der kurzfristigen Absage und der speziellen Bauleistung des Nachunternehmer´s der Arge BF Zossen war es nicht möglich kurzfristig Ersatzbaumaßnahmen für den NU zu beschaffen. Dadurch konnte der NU seine geplanten Arbeiten vom 11.11.2024 bis 12.12.2024 nicht durchführen. Ein anderweitiger Einsatz des Personals und Geräte war in diesem Zeitraum für den NU nicht möglich, aufgrund der Besonderheiten der Bauleistung.
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Quelle: OJS 2025/S 065-211831 (2025-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT_439, 422
439 Im LV 02 Pos. 60.60.0080 wird die Verlegung, Kennzeichnung und das Anschließen des Beleuchtungskabels vereinbart. Dort ist
festgelegt, dass...”
Text
NT_439, 422
439 Im LV 02 Pos. 60.60.0080 wird die Verlegung, Kennzeichnung und das Anschließen des Beleuchtungskabels vereinbart. Dort ist
festgelegt, dass das Kabel in Erde bzw. im Bereich von Straßenquerungen und Einfahrten in vorhandene Rohre zu verlegen ist.
Die Herstellung der Querungen ist Bestandteil der MKA 341. Mit der vorliegenden
Anzeige bietet der AN die Herstellung des Kabelgrabens außerhalb
von Querungen an. Diese zusätzliche Leistungen sind notwendig zur Verlegung der Beleuchtungskabel an der B246 Westrampe.
422 Durch den AG wurde der Start der Bauphase 7.1 auf unbestimmte Zeit (vsl. von November 2024 auf August 2025) verschoben.
Aufgrund der Verschiebung des Umbaus des Gleises 1 im Bf Zossen wurde durch den Anlagenverantwortlichen eine
stopftechnische Durcharbeitung des Gleises gefordert, um die Verfügbarkeit bis zum Umbau zu gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 073-242630 (2025-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT 202, 203 und 204) Die IBN des ESTW-UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11-24 auf unbestimmte Zeit verschoben. Inzwischen wurde
der Beginn des...”
Text
NT 202, 203 und 204) Die IBN des ESTW-UZ wurde mit amtlicher Verfügung des EBA in 11-24 auf unbestimmte Zeit verschoben. Inzwischen wurde
der Beginn des Bauzustandes 7.1 auf den 18.08.2025 festgelegt. Dadurch das der Bauphasenwechsel nicht stattfinden konnte,
können die Arbeiten am Gleis 1 (alt) und am Personentunnel nicht fortgesetzt werden. Die Leis-tungen, welche in diesen Monaten
vorgesehene waren, können nun nicht durchgeführt werden, solange die entsprechende Baufreiheit durch die Gleissperrungen
nicht vom Auftraggeber gewährt wird.
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Quelle: OJS 2025/S 083-274684 (2025-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA455) Im Zuge des Bauvorhabens Umbau Bf Zossen werden zwischen
km 31,6 und km 33,3 neue Oberleitungsmaste gestellt. Nach gültigem Vorschriftenwerk wurden...”
Text
MKA455) Im Zuge des Bauvorhabens Umbau Bf Zossen werden zwischen
km 31,6 und km 33,3 neue Oberleitungsmaste gestellt. Nach gültigem Vorschriftenwerk wurden allen Oberleitungsmaste eindeutige Nummern zugeordnet. Im Projekt Umbau Bf Zossen sind die jeweils
gegenüberliegenden Maste nach dem Muster 31-1 / 31-1a nummeriert. Nach dem aktuellen Regelwerk (Ril 997.0102 Abs.2(3)) sind die Maste nach dem Muster 31-1 / 31-2, wobei die ungeraden Nummern links und die geraden Nummern rechts in Richtung der steigenden Kilometrierung anzuordnen sind. Buchstaben sind nur noch für Maste in Querfeldern zulässig. Um zu vermeiden, dass innerhalb eines Bahnkilometers das Nummerierungssystem wechselt, wurde durch den Oberleitungsabnehmer gefordert, dass alle Maste zwischen
km 31,0 und km 34,0 neu zu nummerieren sind.
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Quelle: OJS 2025/S 083-277071 (2025-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA219: Aus der Änderungsmitteilung der PTI und PTII Planung wurden zusätzliche Leistungen an der Innenanlage, sowie an der Außenanlage notwendig. Hierbei...”
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MKA219: Aus der Änderungsmitteilung der PTI und PTII Planung wurden zusätzliche Leistungen an der Innenanlage, sowie an der Außenanlage notwendig. Hierbei musste unter anderem der Achszähler 12/31 im Gleis 2n und Weiche 3, sowie ein PTB la-Magnet am km 32,4 zurück gebaut werden. Im Stellwerk Zossen musste ein Relaisstecker der Gruppe 05.1 und 05.4 geliefert und eingebaut werden. Dies war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht ersichtlich gewesen. //
MKA459: Im Zuge der Vorbereitung der geplanten Inbetriebnahme des ESTW-UZ Zossen wurde ein Havariekonzept durch ein Planungsbüro erstellt. Nach Übergabe des Konzeptes wurde der Auftragnehmer mit der Lieferung der notwendigen Teile und der baulichen Umsetzung angewiesen. //
MKA467: Aufgrund der Absage der ESTW-Inbetriebnahme und der daraus folgenden Verzögerung beim Umbau des Gleises 1 wurde zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit ein Durcharbeitungsstopfgang im Gleis 1 durchgeführt. Nach erfolgreicher Durcharbeitung wurde festgestellt, dass die Fahrdrahtseitenlage nicht mehr regelkonform ist. Durch den ALV wurde daher gefordert, die Durchführung einer Oberleitungsregulierung bzw. die Fahrdrahtseitenlage im Gleis 1 zu korrigieren. //
MKA470: Der Bauzustand 7.1 (Inbetriebnahme des ESTW) wurde in November 2024 abgesagt. Um das Bauvorhaben Umbau Bf Zossen fortzusetzen, wurde der Bauzustand 7n eingeführt. Dieser Bauzustand sieht die Errichtung der LST-Anlagen in Alttechnik vor. Die hierzu notwendigen Leistungen (Signale, Achszähler, Gleismagnete) inkl. der Lieferung benötigter Materialien wurden bereits durch AG angeordnet. Die vorliegende Mehrkostenanzeige betrifft nur die Außenanlagen. //
MKA471: Der Bauzustand 7.1 (Inbetriebnahme des ESTW) wurde in November 2024 abgesagt. Um das Bauvorhaben Umbau Bf Zossen fortzusetzen, wurde der Bauzustand 7n eingeführt. Dieser Bauzustand sieht die Errichtung der LST-Anlagen in Alttechnik vor. Die Alttechnik wird derzeit mit Kabeln betrieben, die im zukünftigen Baufeld liegen. Im Zuge der Inbetriebnahme des ESTW wären diese Kabel ohne Funktion und hätten ausgebaut werden können. Durch den Weiterbetrieb der Bestandsstellwerke müssen diese Kabel nun umverlegt bzw. neu verlegt und umgeschaltet werden. Teilweise sind auch notwendige zusätzliche Kabellängen zu beschaffen.
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Quelle: OJS 2025/S 089-296436 (2025-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“MKA487: Nach Fertigstellung der Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig wurde bei der Ortsbegehung mit der BÜW und AG festgestellt, dass es ggf. für Unbefugte...”
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MKA487: Nach Fertigstellung der Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig wurde bei der Ortsbegehung mit der BÜW und AG festgestellt, dass es ggf. für Unbefugte möglich ist, über die Treppeneinhausung auf das Bahnsteigdach zu gelangen. Bei Aufenthalten auf dem Dach ist eine Unterschreitung des Schutzabstandes zur Oberleitung möglich. Der AG hat daraufhin Zusatzmaßnahmen an der Konstruktion veranlasst, um das Gefährungspotenzial durch Zugang Unberechtigter zu reduzieren.
Die zusätzlichen Leistungen umfassen:
-Rückbau Steigleiterhalterung und des Geländers auf dem Bahnsteigdach
-Aufbau von Antikletterstreifen auf der Treppeneinhausung
-Montage von Warnschildern
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Quelle: OJS 2025/S 105-356180 (2025-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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“262 - Um die Oberleitung am Mast 32-2a regelkonform zu betreiben, ist es
notwendig gemäß Ril 997 den Mast neu zu Gründen und das Kettenwerk
am neu...”
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262 - Um die Oberleitung am Mast 32-2a regelkonform zu betreiben, ist es
notwendig gemäß Ril 997 den Mast neu zu Gründen und das Kettenwerk
am neu errichteten Standort zu übernehmen.
Grund:
Der Mast 32-2a steht nach Rückbau des Ausziehgleises außerhalb der
Betriebsanlage (Mastvorderkante größer 5 Meter), dieses entspricht nicht
der Ril und muss vor IBN behoben werden
AO 290 - Mit der baulich neu realisierten Trassenführung an der B246n in Nächst Neuendorf sollen dahingehend angepasst Einfriedungen
tangierender Fremdgrundstücke gemäß Nutzungsvereinbarungen wiederhergestellt werden.
1. Aufbau Stabmattenzaun, Westgrenze Grundstück Graubaum, Flurstück 214
2. Aufbau Stabmattenzaun und Tor, Süd-/Westgrenze Grundstück Pal, Flurstück 176/ 2
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Quelle: OJS 2025/S 119-410541 (2025-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“AO295-IIm Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich unvorhersehbare verschiedene Betonbauteile. Im Zuge der
Baufeldfreimachung bzw. der...”
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AO295-IIm Bereich der zu erstellenden Rampe und SÜ B246 befanden sich unvorhersehbare verschiedene Betonbauteile. Im Zuge der
Baufeldfreimachung bzw. der Errichtung des Neubaus waren diese zurückzubauen. Um den Baufortschritt nicht aufzuhalten
wurde die Entsorgung vom AG angewiesen. Die Beprobung wurde durch den AG übernommen. Das Haufwerk 208 wurde bereits
mit der Mehrkostenanzeige 280 angezeigt. Die vorliegende Anzeige betrifft daher nur die Haufwerke 238, 244-246 und 252
AO293-Mit der baulich realisierten Ostrampe der SÜ B246 sind auf Ebene des Geländes neben den aufgehenden Trogwänden beidseitig
befestigte Wege parallel verlaufend zu platzieren.
Entgegen des Entwurfs wurde durch das LS festgelegt, daß der hier unmittelbar angrenzend verbleibende Zwischenraumstreifen
mit Betonpflaster und vom Trog weglaufendem Gefälle auszubilden ist.
Die Ausführung des Geh- / Radweg an der Ostrampe neben dem Trogbauwerk ist zudem analog dem Aufbau Westrampe mit
Ausführung 2-lagiger Bauweise umzusetzen.
AO92 Für die im Zusammenhang mit der Errichtung der Brandschutzmeldeeinrichtung stehende Installation der Feuerwehrschließungen
am und im ESTW sind noch Schließungen bei der zuständigen Stelle im LK TF zu beantragen und entsprechend zu beschaffen.
- Profil-Halbzylinder für das FIBS
- Umstellschloss für das FSD-3
- Kruse OAD für Freischaltelement
- ggf. weitere Halb-Profilzylinder für Doppelbodenheber, Leiternhalterungen etc.
AO291-Im Bereich des für die SÜ B246 auf dem Gelände ERDTRANS neu errichteten Widerlagers müssen entsprechende angepasste
Einfriedungsmaßnahmen als auch Wiederherstellungen in der Örtlichkeit erfolgen. Erst nach diesen mit dem Projekteingriff
notwendigen Zusammenhangsarbeiten kann die neue Grenzvermessung und finale Grundstücksregelung erfolgen.
1.Muldenführung, Pflasterbau und Treppenanpassung vor Widerlager
2.Grundstückseinfriedung beidseitig am Widerlager
3. Wiederherstellung Medientrassen am Widerlager
4. Erdung Gleistor am OLA überspannten Anschlussgleis
NT224 Im Zuge des Baufortschrittes wurden zusätzliche Leistungen für das Gewerk OLA notwendig. Durch den AG wurden diese
erforderlichen Leistungen angewiesen. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht vorhersehbar und somit nicht Bestandteil der
ursprünlichen Ausschreibung.
Der Leistungsinhalt betrifft die Ausführungsplanung in den Bauphasen 4.0a bis 6.0c:
- Nachträglichen Planungsanordnungen
- Forderungen vom fachtechnischen Prüfer
- Forderungen der Abnahmebehörde
- Erforderliche Anpassungen der technischen Ausstattungen
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Quelle: OJS 2025/S 129-444943 (2025-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-21) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO300 - Im Zuge der Erstellung und Prüfung der Markierungs- und Beschilderungspläne für die B246n wurden Änderungen und Ergänzungen durch den LS Brandenburg...”
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AO300 - Im Zuge der Erstellung und Prüfung der Markierungs- und Beschilderungspläne für die B246n wurden Änderungen und Ergänzungen durch den LS Brandenburg und von der zuständige Verkehrsbehörde gefordert und angeordnet.
Die geänderte Planung der Beschilderung (Klein-, Großbeschilderung) erforderte zusätzlichen Planungs- und Montageaufwand und eine erhebliche Mehrmenge bei der Kleinbeschilderung sowie geänderte und zusätzliche Großbeschilderungen.
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Quelle: OJS 2025/S 160-550032 (2025-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-27)
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“MKA515 In Abstimmung mit der Bauüberwachung wurde die Gestellung eines IH-Trupps durch AN zur Weichenabnahme im Gewerk Leitund
Sicherungssystem (LST)...”
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MKA515 In Abstimmung mit der Bauüberwachung wurde die Gestellung eines IH-Trupps durch AN zur Weichenabnahme im Gewerk Leitund
Sicherungssystem (LST) festgelegt, sofern ein Inbetriebskritischer Verzug besteht. Zwischen dem nun geplanten Einbau der
Weichenantriebe und der vorgesehenen Inbetriebnahme in der 34.KW(08-25) verbleibt ein äußerst enges Zeitfenster, sodaß ein
spezieller anwesender Weichenbiegetrupp im Bedarfsfall die notwendigen Biegungen an den Weichenzungen fachgerecht
vornehmen kann. Die Gestellung des Weichenbiegetrupps ist eine Maßnahme zur Absicherung der fristgerechten
Inbetriebnahme.
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Quelle: OJS 2025/S 164-561998 (2025-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 517
Bei der Vorbereitung der Inbetriebnahme bzw. Abnahme des Bz7N sind im Stellwerk Zsb folgende Probleme in der Innenanlage aufgetreten.
-...”
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MKA 517
Bei der Vorbereitung der Inbetriebnahme bzw. Abnahme des Bz7N sind im Stellwerk Zsb folgende Probleme in der Innenanlage aufgetreten.
- Spulenverschluss für den ersten Verlängerer des Hilfsverschließers der Fahrstraße s war nicht dargestellt
- im Überwachungsstromkreis I der Fahrstraße f, g/3 fehlten die Überwachungskontakte der Weichen 32,39,40 und 41
- gemäß Bestandsplänen werden Gleishilfsrelais in den Weichengruppen zu Ausleuchtezwecken verwendet, in der Situation Vor-Ort sind die Gleishilfsrelais nicht gesteckt und die vorhandene Ausleuchtung ist unabhängig von der Gleisbesetzung, um die Einheitlichkeit zu gewährleisten musste auch für die Weichen 32 und 35 die Ausleuchtung unabhängig von der Gleichbesetzung geschalten werden.
Die notwendigen Korrekturen wurden zwischen Planer, Abnahmeprüfer, Planprüfer abgestimmt und entsprechend mit Planunterlagen dokumentiert. Die Änderungen werden als Braunstrich im PT2 übernommen.
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Quelle: OJS 2025/S 182-622417 (2025-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-09)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AvL 297 (512) - Aufgrund der Neuausrichtung des Projekts mit der Intergration neuer Bauzwischenzustände (hier: "LST Alttechnik") ist die Beschaffung...”
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AvL 297 (512) - Aufgrund der Neuausrichtung des Projekts mit der Intergration neuer Bauzwischenzustände (hier: "LST Alttechnik") ist die Beschaffung zusätzlicher Materialien notwendig. Auf Basis der derzeit bei der ARGE verfügbaren Planungsunterlagen (StW Zo, Zsb und BK Dabendorf PT 2 fachtechnisch geprüft Vorabzug vom 30.06.2025 und PT 2 Achszählanlage Status baufreigegeben vom 08.07.2025) und unter Berücksichtigung des Bestands der Stellwerke wurde durch die DB Bahnbau Gruppe GmbH (NAN der ARGE) eine Gesamtauflistung der erforderlichen Materialien für die Innenanlage zum Bz7N erarbeitet. In der Gesamtauflistung ist der zusätzliche Materialbedarf (Relais, Relaisersatzstecker, Blindabdeckungen, Hebelwerk, Achszählgestelle) aufgeführt. Eventuell erforderliche Änderungen nach Beistellung des baufreigegebenen PT 2 erfolgen nach gemeinsamer Bewertung zwischen AN und AG.
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Quelle: OJS 2025/S 196-668705 (2025-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-16)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA540: Im Leistungsverzeichnis 02 Abschnitt 70 "Vor- und Pflanzarbeiten" sind die auszuführenden Pflanzleistungen des Projektes an der Straßentrasse B246n...”
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MKA540: Im Leistungsverzeichnis 02 Abschnitt 70 "Vor- und Pflanzarbeiten" sind die auszuführenden Pflanzleistungen des Projektes an der Straßentrasse B246n vereinbart. Dort sind die Pflanzung von sieben Winterlinden und Rasenansaat angegeben. In den überarbeiteten Bebauungsplänen wurden für die B246 jedoch umfangreichere Pflanzungen festgelegt. Am 03.09.2025 fand ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS-B) statt, um die Forderungen der Bebauungspläne mit der Örtlichkeit abzugleichen. Anlässlich dieses Termins wurde der Auftragnehmer aufgefordert, die hier festgelegten Trassennahen Pflanzungen mit dem Projekt der neu errichteten B246n auszuführen. Die
genauen Pflanzarten und die notwendigen Pflegemaßnahmen wurden gemeinsam mit der UNB und LS-B festgelegt. //
MKA548: Im Zuge der Abnahmeprüfen in den Stellwerken Zo und Zsb wurden Unstimmigkeiten in der Planung festgestellt. Darüber hinaus wurden defekte Bauteile in der Bestandsanlage erkannt. Um die IBN nicht zu gefährden wurden defekte Elemente durch den Auftragnehmer ersetzt, da die DB InfraGo keine Ersatzteile kurzfristig bereitstellen konnte.
Im Einzelnen waren folgende zusätzliche Leistungen erforderlich.
- Lieferung und Montage von Relaisersatzstecker
- Lieferung und Montage von STEU Baugruppe
- Lieferung und Montage von Relais
- Einbau von Fahrstraßen Bügel im Stw Zo
- Austausch defekter Weichengruppe mit dazugehörigen Schalt- und Prüfarbeiten
(Die erforderlichen Leistungen stehen im Zusammenhang mit der Unbedenklichkeit / Planänderung zur LST - Technik - "Alttechnik" -). //
MKA541: Im Zuge des Rückbaus der Altkabel wurde auch ein ölhaltiges Kabel aufgefunden. Aufgrund der geringen Kabel Menge, der hohen Umweltbelastung und der schnellen Entsorgung aus dem Baubereich hat sich der AG für diese günstigere Entsorgung durch AN entschieden. Die Position 2 der Anzeige wird abgelehnt. Die ausgebaute LST- und TK-Reststoffe sowie Schrott sind entsprechend Vertrag (Baubeschreibung Abschnitt 0.2.15.7) auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen dem AG bereitzustellen, das Einsammeln und der Transport zur Bereitstellungsfläche sind Vertragsbestandteil. //
MKA551: Im Zuge der Baugrundprüfung wurde festgestellt, dass im Bereich von km 32,000 bis km 32,085 die notwendigen Tragfähigkeitswerte auf dem Planum nicht erreicht wurden.
Durch den anwesenden Baugrundsachverständigen wurde ein zusätzlicher Bodenaustausch von 20 cm mit Korngemisch 2 festgelegt. Der Austauschboden ist in zwei Lagen einzubauen.
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Quelle: OJS 2025/S 200-684307 (2025-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 319
Gemäß Forderung des LS Brandenburg wird für die Abnahme der Regenwasserbehandlungsanlage (Absetz- und
Versickerbecken) ein zusätzlich zur bereits...”
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AO 319
Gemäß Forderung des LS Brandenburg wird für die Abnahme der Regenwasserbehandlungsanlage (Absetz- und
Versickerbecken) ein zusätzlich zur bereits erfolgten Dichtigkeitsprüfung auch der Nachweis des Schadstoffrückhaltes nach DWA ATV 102/138 gefordert. Da die Anlage bereits ausgeführt wurde, soll dieser Nachweis in Form einer Messserie ausgeführt.
werden.
AO 320
Seit dem 18.08.2025 wurden in Zossen die neuen Gleise 1 und 3 inkl. des Mittelbahnsteiges samt Bahnsteigdach in Betrieb genommen. Für diesen in Betrieb genommenen Bauzwischenzustand (Bz7.N) ist es erforderlich eine Engstellendokumentation der damit hergestellten Anlagen und betrieblich genutzten Gleise vorzunehmen und in der LIRA-Datenbank zu hinterlegen. Diese Lichtraumdokumentation ist anteilig aus der LV 01 Position 00.30.0330 im jetzigen Bestand für die aktuelle Betriebsführung erforderlich. Durch die Teilung dieses Prozesses kommt es zu Mehrkosten der Ingenieurleistung.
AO 325
Beim Ortstermin zur Abnahme der verkehrsrechtlichen Anordnung B246n vom 14.10.2025 wurde gemäß amtlicher Verfügung des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming zusätzliche Anpassungen zur Markierung und Beschilderung an der B246n erforderlich.
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Quelle: OJS 2025/S 211-724264 (2025-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA559: Herstellung Wartungswege
Entsprechend Vertrag ist zur Herstellung der Wartungswege zum Mückensteiggraben nach Rückbau des Oberbodens ein Bodenaushub...”
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MKA559: Herstellung Wartungswege
Entsprechend Vertrag ist zur Herstellung der Wartungswege zum Mückensteiggraben nach Rückbau des Oberbodens ein Bodenaushub bis 0,3 m und der Einbau einer Schottertragschicht vorgesehen. Nach Rodungsarbeiten und Baufreiheit in der Wegetrasse wurde festgestellt, dass mit dem vorhandenen Baugrund bodenverbessernde Maßnahmen notwendig sind, um die erforderlichen Tragfähigkeitswerte erreichen zu können. In fachlicher Abstimmung mit der BÜW wird ein zusätzlicher Bodenaustausch von 80 cm und der Einbau eines Geoverbundstoffes auf der Aushubsohle für Bereiche die nicht in Dammlage befinden erforderlich. //
MKA560: Erhöhung Betongüte Sockelelemente LSW 1+2
Mit dem Vertrag war für die LSW 1+2 der aktuelle Stand der Ril 804.5501 vereinbart. Dort wurden für die Sockelelemente eine Betongüte C30/37 vorgeschrieben. Mit dem 01.01.2023 (nach Vertragsschluss) trat eine neue Ril 804.5501 in Kraft und deshalb wird eine Betongüte C35/45 verlangt. Da die Planung und Fertigung der Lärmschutzwandsockelelemente nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie begann, musste diese als neue Grundlage herangezogen werden. Dies stellt eine Änderung des Bauentwurfes dar.
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Quelle: OJS 2025/S 220-757936 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO338_Im Zuge der vertiefenden Planung wurde eine Last- und eine Bodenpressungsermittlung in Vorbereitung zur Herstellung der
Personenunterführung Block 4-6...”
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AO338_Im Zuge der vertiefenden Planung wurde eine Last- und eine Bodenpressungsermittlung in Vorbereitung zur Herstellung der
Personenunterführung Block 4-6 durchgeführt. Um die Standsicherheit des benachbarten Empfangsgebäudes nicht zu gefährden,
wurde auf Grundlage der Lastermittlungen ein Bodenaustausch für den anstehenden Boden im Bereich der PU Gründungssohle
der Einbau von Magerbeton (statt Kies-Sand-Gemische) als zusätzliche Einspannung zur Verhinderung von Verformungen der
Bohrpfahlwand erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 004-007023 (2026-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
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“NT 252 - IIm Zuge des Bauvorhabens ist bei der Herstellung des Blocks 4 vom Personentunnel eine Abschaltung der Oberleitung und die Bahnerdung im Gleis 2...”
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NT 252 - IIm Zuge des Bauvorhabens ist bei der Herstellung des Blocks 4 vom Personentunnel eine Abschaltung der Oberleitung und die Bahnerdung im Gleis 2 erforderlich. Aufgrund der Arbeitssicherheit hat daraufhin der AG eine zusätzliche durchgehende Gleissperrung des Gleises 1 vom 02.01.2026 bis 12.06.2026 in der Zeit von 21:00 bis 05:00Uhr gewährleistet. Eine alternative Sperrpause war betrieblich nicht realisierbar. Zur Vermeidung von Gefahren und zur Minimierung des Betriebsrisikos wird die Herstellung des Blocks 4 (Schal-, Bewehrungs, Betonarbeiten, etc.) ausschließlich im Rahmen der stattgegebenen Nachtsperrpausen durchgeführt.
AO 329 - Entsprechend der freigegebenen Ausführungsplanung ist die untere Steifenlage im Bereich der Blöcke 5 und 6 des Personentunnels vor Herstellung der Bodenplatten auszubauen. Aufgrund von entstehender Rissbildung im benachbarten Empfangsgebäude hat der Auftraggeber nach Abstimmung mit Bauüberwachung, Fachplaner und dem bautechnischen Prüfer entschieden, vorsorglich die untere Steifenlage erst nach Herstellung und Hinterfüllung der Bodenplatten auszubauen, um die Schadenswirkung am Empfangsgebäude nicht zu vergrößern.
Mit dieser Entscheidung mußte die Bautechnologie des Auftragnehmers angepasst werden. Dadurch wurde folgende Leistungen notwendig:
- Umplanung der Anschlussbewehrung Bodenplatte / Wand im Bereich der Gurtung und der Steifen.
- Lieferung der geänderten Bewehrungspositionen.
- Lieferung und Einbau der Schraubverbindungen für die Anschlussbewehrung.
- Trennen des Fugenbandes und Herstellen von zwei Baustellenstößen.
AO 331 - Umlegung sowie Neuprofilierung des Mückensteiggrabens km 32,3 bahnrechts und der Herstellung des anliegenden Wartungsweges müssen nach Trassenabsteckung im Baufeld angrenzende Gehölze am bestehenden Graben gefällt werden. Gemäß Protokoll zur Baumbestandserfassung vor Ort am 04. und 06.11.25 durch die ök Bauüberwachung wurden die in der aktuellen Fällperiode noch zu entfernenden Bäume festgehalten.
AO 333 - Im Rahmen der Umlegung sowie Neuprofilierung des Mückensteiggrabens km 32,3 bahnrechts und der Herstellung des anliegenden Wartungsweges müssen nach Trassenabsteckung im Baufeld angrenzende Gehölze am bestehenden Graben gefällt werden.
Gemäß Protokoll zur Baumbestandserfassung vor Ort am 04. und 06.11.25 durch die ök Bauüberwachung wurden die in der aktuellen Fällperiode noch zu entfernenden Bäume festgehalten.
AO 334 - Leitpfosten nach STVO gehören zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs im Außerortsbereich und stehen in der Regel im Abstand von 50 m bzw. in Kurven verdichtet.
Gemäß Abnahmeprotokoll mit dem Straßenbaulastträger zur neu errichteten Straße B246n wurde festgelegt, dass die bis dato nicht vertraglich vorgesehenen Leitpfosten hier nachträglich zu installieren sind.
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Quelle: OJS 2026/S 005-010880 (2026-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AO 339 - Im Rahmen der auf dem ERDTRANS-Gelände nach Abschluss der Projektmaßnahmen SÜ und OLA wieder hergestellten LKWLogistikwege auf dem Betriebsgelände...”
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AO 339 - Im Rahmen der auf dem ERDTRANS-Gelände nach Abschluss der Projektmaßnahmen SÜ und OLA wieder hergestellten LKWLogistikwege auf dem Betriebsgelände ist auch für den OLA-Endmast N32-3 der DB Anlage ein Anfahrschutz gemäß EBS adäquat zum bereits realisierten Zustand am benachbarten Mast N32-4 erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 008-020035 (2026-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT 248
Im Zuge der Absage der Inbetriebnahme vom ESTW-Zossen im November 2024 mußte auch die Sperrpause für die
Umbauarbeiten der Oberleitungsanlage...”
Text
NT 248
Im Zuge der Absage der Inbetriebnahme vom ESTW-Zossen im November 2024 mußte auch die Sperrpause für die
Umbauarbeiten der Oberleitungsanlage abgesagt werden. Der neue Zeitraum für die Arbeiten wurde zu August 2025 festgelegt. Wegen der Bauzeitverschiebung musste bereits disponiertes Oberleitungsmaterial zwischengelagert werden. Flächen im Bereich der Baustelleneinrichtung waren nicht gegeben bzw. wurde aufgrund von Eigenbedarf seitens der Fa.Erdtrans benötigt werden. Nur die auf dem Gelände vom AN zwischengelagerten OLAMaterialien werden vom AG bestätigt.
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Quelle: OJS 2026/S 013-040598 (2026-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-26)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“587 - Die in der Entwurfsplanung des Kabeltiefbaus der Bahnsteige ausgewiesenen Abzweiglästen nach Regelzeichnung IseB-KT 02
berücksichtigen nicht den...”
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587 - Die in der Entwurfsplanung des Kabeltiefbaus der Bahnsteige ausgewiesenen Abzweiglästen nach Regelzeichnung IseB-KT 02
berücksichtigen nicht den Umfang des zu verbauenden Kabebedarfs. Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung ergab
sich ein deutlich höhrerer Bedarf an notwendigen Anschlüssen für die Bahnsteigausstattung. Mit dem hierdurch angepassten
Rohrpaket einer Hauptkabeltrasse konnte die ursprünglich vorgesehene Verwendung von Abzweigkästen nicht mehr realisiert
werden.
Durch die Lichtpunktberechnung in der Ausführungsplanung mussten die Lampenstandorte und die Dimensionierung der
Leerrohre angepasst werden.
Darüber hinaus musste die Dimensionierung der neuen Entwässerungsanlage an die hydraulischen Erfordernisse angepasst
werden. Durch den Einfluß angrenzender Teilflächen mußten Schächte und Rohrquerschnitte angepasst werden. Durch die
Zwangspunkte der Höhnlagen mussten die Medienführungen im Bahnsteig entzerrt werden. Im Zuge der auftraggeberseitigen
Fachprüfung der hinsichtlich o.g. Faktenlage angepassten Ausführungsplanung wurde die Plausibilität der Änderungen bestätigt.
585 - Technisch notwendige Änderungsbestellung zur Umsetzung des Havariekonzeptes. Änderung der Bestellung von 6 Stück Havarieschränken mit Bodenbefestigung in 6 Stück Havarieschränke mit Erdfüßen und 6 Stück Schranktüren mit Planfach A3. Umbau der Elemente und Rücksendung per Spedition an die Firma Daum
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Quelle: OJS 2026/S 018-058771 (2026-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 596
Im Zuge des Neubaus der Weichenheizungsanlage im Bf Zossen wurden auch die Weichenheizungen der Bestandsweichen 39 – 42 getauscht. Durch den...”
Text
MKA 596
Im Zuge des Neubaus der Weichenheizungsanlage im Bf Zossen wurden auch die Weichenheizungen der Bestandsweichen 39 – 42 getauscht. Durch den Anlagenbetreiber wurde am 07.01.2026 eine Störung an der Heizung der Weiche 41 festgestellt. Unter Berücksichtigung der Unwetterwarnung (Wintereinbruch) für den 09.01.2025 hat die Projektleitung die Beseitung der Störung durch den AN angewiesen. Die Störungsbeseitigung wurde entsprechend vom AN ausgeführt. Diese Fehlfunktion an der Weiche 41 entstand bei der Zungenauswechslung durch den Anlagenbetreiber im Dezember 2025, da er die Anschlüsse im Verteiler vertauscht hatte.
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Quelle: OJS 2026/S 025-085257 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 595
Technisch notwendige Änderung der verschließbaren Elemente der Außenanlage LST mit der neuen Schließung ISS DB rot. Hierfür sind die bereits...”
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MKA 595
Technisch notwendige Änderung der verschließbaren Elemente der Außenanlage LST mit der neuen Schließung ISS DB rot. Hierfür sind die bereits gelieferten und in Teilen eingebauten Havarieschränke von der herkömmlichen DB rot Schließung auf das Schließsystem ISS DB rot umzubauen (einschl. Lieferung, Demontage, Montage des neuen Schließsystems).
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Quelle: OJS 2026/S 029-096637 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“NT 284
Im Zuge der Bauausführung des Gewerks Oberleitungsanlagen wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Durch den AG wurden diese erforderlichen...”
Text
NT 284
Im Zuge der Bauausführung des Gewerks Oberleitungsanlagen wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Durch den AG wurden diese erforderlichen Leistungen angewiesen. Diese Leistungen waren nicht vorhersehbar und somit nicht Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung.
Die Erforderlichkeit ergab sich aus während der Bauausführung festgestellten örtlichen und betrieblichen Randbedingungen sowie aus Abweichungen zwischen Planungsgrundlage und tatsächlichem Bestand, die aus den Ausschreibungsunterlagen nicht erkennbar waren.
Der Leistungsinhalt betrifft folgende Maßnahmen:
- Arbeiten an in Betrieb befindlichen Bahnsteigen
- zusätzliche Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen
- Rückbau und Umverlegung bestehender Kabelanlagen
- Herstellung und Rückbau von Interimsmasten zur Sicherstellung des elektrischen Zugbetriebs
- baubedingte Anpassungen infolge unzureichender Baugrundverhältnisse
Die Leistungen standen in unmittelbaren Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten OLA-Arbeiten und waren zur Herstellung eines sicheren und funktionsfähigen Endzustandes sowie zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 034-114358 (2026-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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“NT 288
Im Zuge des Bauvorhabens "Umbau Bf Zossen" wurde der Auftragnehmer im Rahmen des Nachtrages 97 mit der Erstellung der EG Prüfunterlagen für die Jahre...”
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NT 288
Im Zuge des Bauvorhabens "Umbau Bf Zossen" wurde der Auftragnehmer im Rahmen des Nachtrages 97 mit der Erstellung der EG Prüfunterlagen für die Jahre 2023 – 2025 beauftragt.
Im NT97 wurden Stunden für die Jahre 2023 bis 2025 angenommen, welche nun ausgeschöpft sind. Aufgrund Verschiebung der Inbetriebnahme bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens, wird die Leistung für die Erstellung der EG-Prüfhefte weiterhin bis in das Jahr 2027 benötigt.
(Bestandteil Planänderung: Bauzeitverschiebung /Baustopp)
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Quelle: OJS 2026/S 039-132351 (2026-02-24)