Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt. Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/2003 umgebaut und saniert. Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: GSBW.24.324.01.OV018.22
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Datum des Beginns: 2022-09-22 📅
Datum des Endes: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-337207
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Der Landkreis Oberhavel plant den Umbau des Bauteils A und die Sanierung des Bauteils B am Schulstandort Hubertusstraße in Birkenwerder. Die ehemaligen Internatsgebäude werden nach dem Umbau/ Sanierung von der Kreismusikschule, der Volkshochschule sowie der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule genutzt.
Die Gebäude wurden zwischen 1976 und 1978 in Fertigteilbauweise mit Flachdach errichtet. Beide Gebäude wurden 2002/2003 umgebaut und saniert.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Der Bauteil A ist 3-geschossig, der Bauteil B ist 4-geschossig. Beide Bauteile sind voll unterkellert. Bauteil A hat die maximalen Abmessungen von ca. 30,70 m x 16,50 m, Bauteil B 30,30 m x 16,50 m. Die Geschosshöhe beträgt 2,85 m, die lichte Raumhöhe beträgt ca. 2,53 m.
Elastische Anschlussfugen, Silikon-Dichtstoff, 380 m
-Sonstige Leistungen, Profile
Fliesen, Löcher herstellen, 20-70 mm, 55 Stck.
Fliesen, Löcher herstellen, 150-200 mm, 55 Stck.
Revisionstür, 30/30 cm, anfliesen, 4Stk.
Kanten- und Abschlussprofil, Edelstahl, 6-8 mm, 95m
Trennschienen, Edelstahl V2A, 30/12 mm, 42m
Feldbegrenzungsfugen-Profil, Edelstahl, 6m
Spiegel in Waschräumen, 60 x 70 cm, Sicherheitsglas, 33 Stck.
- Stundenlohnarbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Hubertusstr. 28 16547 Birkenwerder
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 120.000 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 120.000 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
- Mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
Vergleichbar sind Bauleistungen im Bereich der Fliesenarbeiten mit einem Mindestauftragswert ab 60.000,- EUR netto.
- Angaben zu Arbeitskräften
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen:
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 15.07.2022 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R7VW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2022/S 120-337207 (2022-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 65175.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: MoNaFiiehl Mosaik Naturstein Fliesen Verlegung & Handel GmbH
Postanschrift: Großmutzer Dorfstrasse 58
Postort: Löwenberger Land OT Großmutz
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhavel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 65175.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von
10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3
GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend