Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben des Bewerbers nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK). Maximal sind 50 P erreichbar.
Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer III.1.2-3
Wesentliche Leistungen je Los:
Sanierung ca. 290 Holzfenster / Rekonstruktion 10 Holzfenster als Kastenfenster in untersch. Größen/Ausführungen/Aufteilungen, sowie zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf Denkmalschutz, Sicherheit, Wärmeschutz und weiteren technischen Funktionen.
EK 1: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, gemittelt (UmT)
(§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A), maximal erreichbar: 10 P (von 50)
Grundlage ist der Jahresumsatz in Euro brutto der letzten 3 Geschäftsjahre, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet.Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear (für ein Los): UmT bis unter 1,0 Mio. € = 0,00 P, von 1,0 Mio. € bis unter 2,5 Mio. € in Schritten von 0,5 Mio. € jeweils +2,50 P, ab 2,5 Mio. € 10,00 P. Bei einer Bewerbung für beide Lose werden die genannten Wertgrenzen verdoppelt, um die angegebene Punktzahl zu erreichen.
EK 2: Referenzen
(§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A), maximal erreichbar: 30 P (von 50)
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Als vergleichbare Leistungen gelten ausgeführte Leistungen des Bewerbers, die die denkmalgerechte Sanierung und Rekonstruktion von historischen Holzfenstern unter weitestgehender Beibehaltung der historischen Profilierung und Dimension beinhalten und zudem die zusätzlichen Anforderungen an Sicherheit, bauphysikalische Anforderungen, Schadstoffe, Einbruchsschutz und Gebrauchstauglichkeit erfüllten.
Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zu den Referenzen.
Bewertet werden die Auftragshöhe brutto sowie der Zeitpunkt der Abnahme:
Die Bewertung der Auftragshöhe H brutto erfolgt linear: H bis unter 1,0 Mio. € = 0,00 P, von 1,0 Mio. € bis unter 2,5 Mio. € in Schritten von 0,5 Mio. € jeweils +1,25 P, ab 2,5 Mio. € 5,00 P. Die Bewertung der Abnahme A erfolgt linear: A < 1 Jahr = 5,00 P, in Schritten von 1 Jahr mehr jeweils 1,25 P. Abzug.
EK 3: Anzahl der Beschäftigten, gemittelt (MA)
(§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g VOB/A), maximal erreichbar: 10 P. (von 50)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Leitungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit entsprechender Ausbildung zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen (ohne Personal für kaufmännische/ verwalterische Tätigkeiten) wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Einzelbewerbern gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear (für ein Los):
bis einschl. 5 MA: 0,00 P, 6 bis 10 MA: 2,50 P, 11 bis 15 MA: 5,00 P, 16 bis 20 MA: 7,50 P, 21 und mehr MA: 10,00 P. Bei einer Bewerbung für beide Lose werden die genannten Mitarbeiterzahlen verdoppelt, um die angegebene Punktzahl zu erreichen.
Jeder fristgerecht abgegebene Teilnahmeantrag wird vom Auftraggeber geprüft. Die Prüfung – wie auch des Angebots im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe – kann ggf. auch durch vom Auftraggeber beauftragte fachkundige Dritte erfolgen. Der Bewerber erklärt hierzu bereits durch Abgabe des Teilnahmeantrags seine Zustimmung. Es werden nur Teilnahmeanträge fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bewerber berücksichtigt.
Nach Eingang der Teilnahmeanträge prüft der Auftraggeber zunächst die Zulässigkeit des Teilnahmeantrags sowie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung formaler Voraussetzungen. Im nächsten Schritt prüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei den Bewerbern und die von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen. Zudem prüft er, ob die an die Eignung gestellten, als solche gekennzeichneten Mindeststandards eingehalten werden. Bewerber, die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen oder bei denen Ausschlussgründe vorliegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge der nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber bezüglich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand des Formblatts „Bewertungsschema für die Eignungskriterien“. Berechnung der Eignungspunktzahl und Auswahl der Bewerber:
Die Bewerbung kann für ein oder zwei Lose erfolgen. Beide Lose haben in etwa die gleiche Größe und Aus-führungsdauer. Der Auftraggeber beabsichtigt (sofern möglich), in beiden Losen gleich viele Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern.
• Geeignete Bewerber, die sich für beide Lose beworben haben, werden bei der Auswahl bei beiden Losen berücksichtigt.
• Geeignete Bewerber, die sich nur für ein Los beworben haben, werden zunächst alphabetisch gelistet und fortlaufend nummeriert. Bewerber mit ungerader Nummer werden Los 1, Bewerber mit gerader Nummer werden Los 2 zugeordnet.
Ziel ist es – eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt – je Los mindestens 3 und bis zu 8 Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hierzu wird je geeignetem Bewerber die erreichte Punktzahl aus jedem Kriterium aufsummiert. Die Auswahl beginnt beim Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern behält sich der Auftraggeber vor, diese dennoch zur Angebotsabgabe aufzufordern. Wird die Höchstzahl von 8 Bewerbern aufgrund gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet zwischen den die Höchstzahl überschreitenden Bewerbern das Los.