Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten
Referenznummer: 089 22/TK/Los T07
Kurze Beschreibung:
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-02 📅
Datum des Beginns: 2022-11-07 📅
Datum des Endes: 2023-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475268
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Los T07- Medizinische Gasanlagen
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau des bestehenden Gebäude 43 zum Technikknoten 1 am Standort Eutritzsch. Inhalt dieses Loses sind die medizintechnischen Gasanlagen zum Aufbau eines neuen zentralen Gasnetzes.
- Rohrleitung Zentrale Kupfer 35 x1,5mm - 54 x 2 mm ca. 200m
Med. Sauerstoff Zentrale:
- Vollautomatische Umschalteinheit mit Anschluss an bauseitige Kaltvergaser inkl. Steuerung und Alarmsystem
- Gaswarnanlage, zentrale O2-Überwachung mit Optischer / Akustischer Alarmgeber
- Rohrleitung Zentrale Kupfer 8 x1 mm - 54 x 2 mm 90 m
- Gasflaschenschrank beheizt zur Außenaufstellung
Infrastruktur Druckluft / Sauerstoff:
- Ringleitung erdverlegt mit Schutzrohr 54 x 2 mm ca. 320 m
- Ringleitung im Gebäude 54 x 2 mm ca. 530 m
- Herstellung Interim zum Umschluss auf neue Gasversorgung
- Demontage Bestandsleitungen ca. 350 m
Alle Komponenten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleitungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis einer Präqualifizierung
oder
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
- zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister,
- zur Gewerbeanmeldung,
ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 2 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Ausführung der Leistungen verfügt
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
i) Angabe, welche Teile der Leistung der Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung - Download unter:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Zusätzliche Informationen: nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
Internetadresse: www.sanktgeorg.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y046YVA/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 169-475268 (2022-08-29)
Ergänzende Angaben (2022-09-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 395676.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-11 📅
Name: Medgas Technik GmbH
Postort: Berndroth
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Lahn-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 395676.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.