Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Oberdorfer Straße 22 in Langenargen umzubauen und zu erweitern. Das bestehende Gebäude ist in Teilen auf einer Tiefgarage, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, errichtet. Diese Tiefgarage darf nicht neu überbaut werden. Die bestehende Fahrzeughalle sowie der Umkleidetrakt über dieser Tiefgarage sind zwingend zu erhalten, die Statik darf weder durch bauliche Eingriffe in den Bestand, noch durch die neu zu planende Erweiterung beeinträchtigt werden. Ein im Jahr 2018 durchgeführtes Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen konnte aus privatrechtlichen Gründen, bezogen auf diese Tiefgaragenproblematik, nicht umgesetzt werden. Die Gemeinde Langenargen hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, vor einer erneuten Vergabe von Planungsleistungen, über eine Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit eines veränderten Raumprogramms prüfen zu lassen. Diese Machbarkeitsstudie wurde vom Büro Lanz Schwager Architekten BDA Partnergesellschaft mbB aus Konstanz durchgeführt. Diese Studie wurde insbesondere auf die bau- und planungsrechtliche Situation abgestimmt und mit dem Nutzer ausführlich erörtert. Außerdem konnte ein prinzipielles Einvernehmen mit dem Fördergeber hergestellt werden. Vor diesem Hintergrund einer prinzipiell möglichen Umsetzbarkeit beabsichtigt die Gemeinde Langenargen die Planungsleistungen gem. HOAI neu zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen. Um diese Genehmigungsfähigkeit nicht zu gefährden wird vom künftigen planenden Archi-tekten erwartet, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie die Grundlagen für alle weiteren Planungen bilden. Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich auf den Flurstücken Nr. 1385 und 1385/5. Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-01.
Auftragsbekanntmachung (2022-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: HARCH-2022-0009
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Oberdorfer Straße 22 in Langenargen umzubauen und zu erweitern.
Das bestehende Gebäude ist in Teilen auf einer Tiefgarage, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, errichtet. Diese Tiefgarage darf nicht neu überbaut werden.
Die bestehende Fahrzeughalle sowie der Umkleidetrakt über dieser Tiefgarage sind zwingend zu erhalten, die Statik darf weder durch bauliche Eingriffe in den Bestand, noch durch die neu zu planende Erweiterung beeinträchtigt werden.
Ein im Jahr 2018 durchgeführtes Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen konnte aus privatrechtlichen Gründen, bezogen auf diese Tiefgaragenproblematik, nicht umgesetzt werden.
Die Gemeinde Langenargen hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, vor einer erneuten Vergabe von Planungsleistungen, über eine Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit eines veränderten Raumprogramms prüfen zu lassen.
Diese Machbarkeitsstudie wurde vom Büro Lanz Schwager Architekten BDA Partnergesellschaft mbB aus Konstanz durchgeführt.
Diese Studie wurde insbesondere auf die bau- und planungsrechtliche Situation abgestimmt und mit dem Nutzer ausführlich erörtert. Außerdem konnte ein prinzipielles Einvernehmen mit dem Fördergeber hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund einer prinzipiell möglichen Umsetzbarkeit beabsichtigt die Gemeinde Langenargen die Planungsleistungen gem. HOAI neu zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Um diese Genehmigungsfähigkeit nicht zu gefährden wird vom künftigen planenden Archi-tekten erwartet, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie die Grundlagen für alle weiteren Planungen bilden.
Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich auf den Flurstücken Nr. 1385 und 1385/5.
Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Oberdorfer Straße 22 in Langenargen umzubauen und zu erweitern.
Das bestehende Gebäude ist in Teilen auf einer Tiefgarage, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, errichtet. Diese Tiefgarage darf nicht neu überbaut werden.
Die bestehende Fahrzeughalle sowie der Umkleidetrakt über dieser Tiefgarage sind zwingend zu erhalten, die Statik darf weder durch bauliche Eingriffe in den Bestand, noch durch die neu zu planende Erweiterung beeinträchtigt werden.
Ein im Jahr 2018 durchgeführtes Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen konnte aus privatrechtlichen Gründen, bezogen auf diese Tiefgaragenproblematik, nicht umgesetzt werden.
Die Gemeinde Langenargen hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, vor einer erneuten Vergabe von Planungsleistungen, über eine Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit eines veränderten Raumprogramms prüfen zu lassen.
Diese Machbarkeitsstudie wurde vom Büro Lanz Schwager Architekten BDA Partnergesellschaft mbB aus Konstanz durchgeführt.
Diese Studie wurde insbesondere auf die bau- und planungsrechtliche Situation abgestimmt und mit dem Nutzer ausführlich erörtert. Außerdem konnte ein prinzipielles Einvernehmen mit dem Fördergeber hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund einer prinzipiell möglichen Umsetzbarkeit beabsichtigt die Gemeinde Langenargen die Planungsleistungen gem. HOAI neu zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Um diese Genehmigungsfähigkeit nicht zu gefährden wird vom künftigen planenden Archi-tekten erwartet, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie die Grundlagen für alle weiteren Planungen bilden.
Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich auf den Flurstücken Nr. 1385 und 1385/5.
Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt die Planungsleistungen gem. HOAI zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Oberdorfer Straße 22 in Langenargen umzubauen und zu erweitern.
Das bestehende Gebäude ist in Teilen auf einer Tiefgarage, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, errichtet. Diese Tiefgarage darf nicht neu überbaut werden.
Die bestehende Fahrzeughalle sowie der Umkleidetrakt über dieser Tiefgarage sind zwingend zu erhalten, die Statik darf weder durch bauliche Eingriffe in den Bestand, noch durch die neu zu planende Erweiterung beeinträchtigt werden.
Ein im Jahr 2018 durchgeführtes Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen konnte aus privatrechtlichen Gründen, bezogen auf diese Tiefgaragenproblematik, nicht umgesetzt werden.
Die Gemeinde Langenargen hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, vor einer erneuten Vergabe von Planungsleistungen, über eine Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit eines veränderten Raumprogramms prüfen zu lassen.
Diese Machbarkeitsstudie wurde vom Büro Lanz Schwager Architekten BDA Partnergesellschaft mbB aus Konstanz durchgeführt.
Diese Studie wurde insbesondere auf die bau- und planungsrechtliche Situation abgestimmt und mit dem Nutzer ausführlich erörtert. Außerdem konnte ein prinzipielles Einvernehmen mit dem Fördergeber hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund einer prinzipiell möglichen Umsetzbarkeit beabsichtigt die Gemeinde Langenargen die Planungsleistungen gem. HOAI neu zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Vor diesem Hintergrund einer prinzipiell möglichen Umsetzbarkeit beabsichtigt die Gemeinde Langenargen die Planungsleistungen gem. HOAI neu zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Um diese Genehmigungsfähigkeit nicht zu gefährden wird vom künftigen planenden Archi-tekten erwartet, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie die Grundlagen für alle weiteren Planungen bilden.
Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich auf den Flurstücken Nr. 1385 und 1385/5.
Die Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10, Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen (§ 36 HOAI) Leistungsphasen 1-9, stufenweise, zunächst LP 1-3
Zusätzliche Informationen:
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt die Planungsleistungen gem. HOAI zu vergeben um bereits im September 2022 eine genehmigungsfähige Bauvoranfrage als Voraussetzung für eine Förderung gem. VwV-Z-Feu einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Langenargen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Ausschlusskriterium
1.1 Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§ 48 VgV; § 123 GWB) nicht vorliegen (Ausschlusskriterium)
1.2 Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.3 Auskunft zur Zusammenarbeit mit anderen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.4 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Personenschäden € 1.500.000,--
Sonstige Schäden € 1.000.000,--
(Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Jahresumsatz
Jahresumsatzdurchschnitt des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 100.000,-- €/a 0 Punkte
bis 300.000,-- €/a 10 Punkte
bis 500.000,-- €/a 20 Punkte
mehr als 500.000,-- €/a 30 Punkte
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Anzahl technische Fachkräfte
Durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte für die Erbringung der Planungsleistung (Ingenieure, Bautechniker, etc. incl. Inhaber, keine Mitarbeiter der Verwaltung, Buchhaltung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 1 technische Fachkraft 0 Punkte
bis 3 technische Fachkräfte 10 Punkte
bis 5 technische Fachkräfte 20 Punkte
mehr als 5 technische Fachkräfte 30 Punkte
3.2 Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen
Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung) in einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung)
oder ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z.B. Bonatzpreis, BDA-Auszeichnung guter Bauten, Kammerauszeichnung Beispielhaftes Bauen, ...)
Der Nachweis bezieht sich auf Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen unter dem Namen des Bewerbers oder einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Darstellung auf möglichst nur einer DIN A4-Seite/Wettbewerbserfolg, Auszeichnung (Anlage)
kein Wettbewerbserfolg/Auszeichnung 0 Punkte
1 Wettbewerbserfolg/Auszeichnung 20 Punkte
mehr als 1 Wettbewerbserfolg/Auszeichnung 40 Punkte
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte (z.B. Feuerwachen, Rettungsstationen gem. Anlage 10 HOAI 2021 o. ä.), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung mit einer Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 1.000.000,--.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
3.4 Referenzprojekte (Umbauten und Modernisierungen)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10, Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen (§ 36 HOAI)
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte die umgebaut und/oder modernisiert wurden mit einer Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 300.000,--.
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber
mit Ausführung des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) Grundleistungen gem. Anlage 10.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 6 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge mit einer Bausumme (KG 300/400 brutto) von mind. € 1.000.000,-- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
Phase 1 Maximale Punktzahl 220 Punkte
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate