Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bew.gemeinschaft über die Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h/Woche) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten Vollzeit-MA im Leistungsbild Objektpl. Gebäude inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation 1 GF od 1 Führungskraft (FK) gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage d. Eintragung in Archit.kammer u. Abschlussurkunde mit Angabe Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung so nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergl.bare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [selbe Person wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist je durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanford. sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF/die FK im Leistungsbild Objektkplanung Gebäude. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 4 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Siehe Matrix Auswahlverfahren. Die Ref. 1+2 müssen verschieden sein, die Ref. 3+4 müssen verschieden sein, können aber zu Ref. 1 bzw. 2 identisch sein.
Für die Ref.projekte gelten folg. Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Ref.zeitraum 01.01.2013-31.12.2022, LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 3+4: Ref.zeitraum 01.01.2013-31.12.2022, LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folg. Angaben sind bei den Ref. erforderlich:
- Bezeichnung beauftragtes Büro bzw ggf der ARGE
- ggf Benennung d. UnterAN
- ggf Aufgabenverteilung in der ARGE/mit UnterAN
- Projektbezeichnung/-beschreibung
- Bauvolumen brutto (max. Pkte: Ref 1+3 bei >= 3,0 Mio €, Ref 2+4 >= 2,0 Mio €; KG 300+400 )
- Ref 1-4: Umbau inkl. Sanierung
- HZ (max. Pkte: Ref.1+3: HZ IV, Ref.2+4: HZ III)
- dem Bewerber beauftragte bzw von ihm vollständig erbrachte LPHen
- AG mit Ansprechpartner, Anschrift, TelNr
Zusatzpunkte (es genügt, wenn bei einer Ref. erfüllt) für: Ref 1-4:
- Baudenkmal
- nachträgl. statische Unterfangung/Nachgründung
- Sanierung Holzdachstuhl
- Barrierefreiheit
Zusatzpunkte (beliebige Ref., losgelöst von Ref 1-4):
- Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
- Mitwirkung bei Beschaffung Fördermittel (max. Pkte: Mitwirk. Städtebauförderung)
Sonstiges: vollständ. Proj.darst. d. Ref. auf je max. 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. Grundrisse, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arb.geber erarbeitet worden sind, wenn weitgehende Identiät d. zuständigen Person besteht.