Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Referenznummer: 5417/22
Kurze Beschreibung:
Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Datum des Beginns: 2022-08-15 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-300032
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 4 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Beschreibung der Optionen:
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt.
Die Leistungsphasen 6 und 7 (2. Beauftragungsstufe) bzw. 8 und 9 (3. Beauftragungsstufe) kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathaus Nordkirchen Bohlenstraße 2 59394 Nordkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau und/oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 2,0 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau und/oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 2,0 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester beschäftigter Mitarbeiter*innen mit der Zulassung als Architekt*in oder der Berufsqualifikation als Ingenieur*in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, gegliedert in die Gruppen Architekten*innen und Bauingenieure*innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
2. Angabe der Anzahl fester beschäftigter Mitarbeiter*innen mit der Zulassung als Architekt*in oder der Berufsqualifikation als Ingenieur*in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, gegliedert in die Gruppen Architekten*innen und Bauingenieure*innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 4 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 4 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl der beschäftigten Architekten*innen darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, die Anzahl der Beschäftigten mit entweder der Berufsqualifikation Architekt*in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur*in darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl der beschäftigten Architekten*innen darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, die Anzahl der Beschäftigten mit entweder der Berufsqualifikation Architekt*in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur*in darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR8V4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 107-300032 (2022-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude waren daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude waren daher Gegenstand dieser Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags waren Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 4 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Methodik der Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-13 📅
Name: feldhaus architekten partnerschaft mbB
Postanschrift: Poststraße 12
Postort: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 54515059-222📞
E-Mail: feldhaus@feldhausarchitekten.de📧
Land: Steinfurt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.