Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden anhand eines 2-stufigen Verfahrens ermittelt. :
1.Stufe:
Es wird geprüft, ob die Bewerber die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen:
Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
100.000,00EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
1 Ingenieur (Studienabschluss)
1 Architekt (Nachweis Eintragung Architektenkammer oder vergleichbares Register am Ort des
Sitzes)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Mind. 1 Referenzprojekt von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen insbesondere wenn:
-Ausführung der Objektplanungsleistungen nach §34 der HOAI in den LPH 4-8
-Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsbauwerken älter als 50 Jahre
.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
Mind. 1 Führungskraft
Mind. 3 techn. Fachkräfte
.
2.Stufe: unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine wertende Auswahlentscheidung nach folgenden Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mindestumsatz von bis zu 100.000EUR=0
100.000EUR bis 150.000EUR = 1
150.000EUR bis 200.00EUR = 2
200.000EUR bis 250.000 = 3
15%
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mindestanzahl Mitarbeiter 2 Architekten/Ingenieure = 0
3 Architekten/Ingenieure = 1
4 Architekten/Ingenieure = 2
5 und mehr Architekten/Ingenieure = 3
15%
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mindestanzahl vergleichbarer Referenzobjekte 1 = 0
2 Referenzobjekte = 1
3 Referenzobjekte = 2
4 und mehr Referenzobjekte = 3
70%
.
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl
zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,
2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,
1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt,
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt.
.
Sollte es zu einem Gleichstand zwischen 2 Bewerben kommen, behält sich der AG eine Auswahlentscheidung durch Losentscheid vor.