Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher: Zukunft Stadtgrün)“ aufgenommen worden. Im Jahr 2018 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in 2019 von den beschlussfassenden Gremien der Stadt Homberg (Efze) beschlossen. Die Fläche befindet sich am Rand der Altstadt Hombergs und ist durch einen alten und erhaltenswerten Baumbestand, vereinzelte historische Grabmale und eine bewegte Topografie gekennzeichnet. Der Stadtpark „Alter Friedhof“ ist die einzige größere Parkfläche in Nachbarschaft der dicht bebauten Altstadt und stellt einen wichtigen Baustein der innerstädtischen Naherholung dar. Defizite weist die Parkanlage hinsichtlich der Aufenthaltsangebote und -qualitäten sowie des lückenhaften und sanierungsbedürftigen Wegenetzes auf. Der Park bietet derzeit kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, die soziale Kontrolle ist eingeschränkt. Als Veranstaltungsort für Feste und Veranstaltungen spielt er in der Stadt Homberg (Efze) eine wichtige Rolle. Im Jahr 2019 / Anfang 2020 wurde das ISEK fortgeschrieben und ein Konzept zur Umgestaltung erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung verschiedener Genehmigungsbehörden, Vertreter der Kirchengemeinde und der Diözesanbauverwaltung und der Lokalen Partnerschaft, dem Beratungsgremium der Stadt für das Förderprogramm. Das Konzept bildet die Grundlage für eine Änderung des bestehenden Be-bauungsplanes und den inhaltlichen Rahmen für die konkrete Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“. Im Juli 2020 wurde das Büro Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & CO. KG in Weimar mit der Freiraumplanung LPH 1 -4 beauftragt. Im Januar 2022 wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Durch die im Planungsprozess entstandene Erweiterung des Planungsumfangs und die Steigerung der Baukosten werden nun die LPH 5-9 EU-weit ausgeschrieben. Ziel ist eine Umgestaltung des Stadtparks unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI. Das Bearbeitungsgebiet hat eine Größe von 9.959 m². Es umfasst neben Teilen des städtischen Grundstücks auch Teile des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta und der Kreisverwaltung. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und den Eigentümern des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta soll ein Teil des Kirchengrundstückes an die Stadt verkauft werden, dieser Bereich ist Teil des Bearbeitungsgebietes. Die für die Herstellung des zusätzlichen Parkeinganges in der Ecke Adolph-Kolping-Weg / Parkstraße sowie die Errichtung des Familiencafes notwendigen Flächen sollen vom Eigentum der Kreisverwaltung in das Eigentum der Stadt übergehen. Diese Flächen sind ebenfalls im Bearbeitungsgebiet berücksichtigt. Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Umgestaltung des Stadtparks. Am nordöstlichen Rand des Stadtparks innerhalb des Planungsbereiches soll ein Familiencafé errichtet werden. Das Gebäude ist aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftrag an das Architekturbüro wurde bereits erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung des Gebäudes ist allerdings noch nicht gefallen; es können also im Verlauf der Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen an diesem nordöstlichen Rand des Planungsbereiches noch Änderungen erforderlich werden. Daher sind hier 2 Planungs- und Bauabschnitte vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt den weitaus größeren umfassen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 139/2022
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher: Zukunft Stadtgrün)“ aufgenommen worden. Im Jahr 2018 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in 2019 von den beschlussfassenden Gremien der Stadt Homberg (Efze) beschlossen.
Die Fläche befindet sich am Rand der Altstadt Hombergs und ist durch einen alten und erhaltenswerten Baumbestand, vereinzelte historische Grabmale und eine bewegte Topografie gekennzeichnet. Der Stadtpark „Alter Friedhof“ ist die einzige größere Parkfläche in Nachbarschaft der dicht bebauten Altstadt und stellt einen wichtigen Baustein der innerstädtischen Naherholung dar. Defizite weist die Parkanlage hinsichtlich der Aufenthaltsangebote und -qualitäten sowie des lückenhaften und sanierungsbedürftigen Wegenetzes auf. Der Park bietet derzeit kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, die soziale Kontrolle ist eingeschränkt. Als Veranstaltungsort für Feste und Veranstaltungen spielt er in der Stadt Homberg (Efze) eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2019 / Anfang 2020 wurde das ISEK fortgeschrieben und ein Konzept zur Umgestaltung erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung verschiedener Genehmigungsbehörden, Vertreter der Kirchengemeinde und der Diözesanbauverwaltung und der Lokalen Partnerschaft, dem Beratungsgremium der Stadt für das Förderprogramm. Das Konzept bildet die Grundlage für eine Änderung des bestehenden Be-bauungsplanes und den inhaltlichen Rahmen für die konkrete Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“.
Im Juli 2020 wurde das Büro Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & CO. KG in Weimar mit der Freiraumplanung LPH 1 -4 beauftragt. Im Januar 2022 wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Durch die im Planungsprozess entstandene Erweiterung des Planungsumfangs und die Steigerung der Baukosten werden nun die LPH 5-9 EU-weit ausgeschrieben.
Ziel ist eine Umgestaltung des Stadtparks unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI.
Das Bearbeitungsgebiet hat eine Größe von 9.959 m². Es umfasst neben Teilen des städtischen Grundstücks auch Teile des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta und der Kreisverwaltung. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und den Eigentümern des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta soll ein Teil des Kirchengrundstückes an die Stadt verkauft werden, dieser Bereich ist Teil des Bearbeitungsgebietes.
Die für die Herstellung des zusätzlichen Parkeinganges in der Ecke Adolph-Kolping-Weg / Parkstraße sowie die Errichtung des Familiencafes notwendigen Flächen sollen vom Eigentum der Kreisverwaltung in das Eigentum der Stadt übergehen. Diese Flächen sind ebenfalls im Bearbeitungsgebiet berücksichtigt.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Umgestaltung des Stadtparks. Am nordöstlichen Rand des Stadtparks innerhalb des Planungsbereiches soll ein Familiencafé errichtet werden. Das Gebäude ist aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftrag an das Architekturbüro wurde bereits erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung des Gebäudes ist allerdings noch nicht gefallen; es können also im Verlauf der Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen an diesem nordöstlichen Rand des Planungsbereiches noch Änderungen erforderlich werden. Daher sind hier 2 Planungs- und Bauabschnitte vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt den weitaus größeren umfassen wird.
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher: Zukunft Stadtgrün)“ aufgenommen worden. Im Jahr 2018 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in 2019 von den beschlussfassenden Gremien der Stadt Homberg (Efze) beschlossen.
Die Fläche befindet sich am Rand der Altstadt Hombergs und ist durch einen alten und erhaltenswerten Baumbestand, vereinzelte historische Grabmale und eine bewegte Topografie gekennzeichnet. Der Stadtpark „Alter Friedhof“ ist die einzige größere Parkfläche in Nachbarschaft der dicht bebauten Altstadt und stellt einen wichtigen Baustein der innerstädtischen Naherholung dar. Defizite weist die Parkanlage hinsichtlich der Aufenthaltsangebote und -qualitäten sowie des lückenhaften und sanierungsbedürftigen Wegenetzes auf. Der Park bietet derzeit kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, die soziale Kontrolle ist eingeschränkt. Als Veranstaltungsort für Feste und Veranstaltungen spielt er in der Stadt Homberg (Efze) eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2019 / Anfang 2020 wurde das ISEK fortgeschrieben und ein Konzept zur Umgestaltung erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung verschiedener Genehmigungsbehörden, Vertreter der Kirchengemeinde und der Diözesanbauverwaltung und der Lokalen Partnerschaft, dem Beratungsgremium der Stadt für das Förderprogramm. Das Konzept bildet die Grundlage für eine Änderung des bestehenden Be-bauungsplanes und den inhaltlichen Rahmen für die konkrete Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“.
Im Juli 2020 wurde das Büro Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & CO. KG in Weimar mit der Freiraumplanung LPH 1 -4 beauftragt. Im Januar 2022 wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Durch die im Planungsprozess entstandene Erweiterung des Planungsumfangs und die Steigerung der Baukosten werden nun die LPH 5-9 EU-weit ausgeschrieben.
Ziel ist eine Umgestaltung des Stadtparks unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI.
Das Bearbeitungsgebiet hat eine Größe von 9.959 m². Es umfasst neben Teilen des städtischen Grundstücks auch Teile des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta und der Kreisverwaltung. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und den Eigentümern des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta soll ein Teil des Kirchengrundstückes an die Stadt verkauft werden, dieser Bereich ist Teil des Bearbeitungsgebietes.
Die für die Herstellung des zusätzlichen Parkeinganges in der Ecke Adolph-Kolping-Weg / Parkstraße sowie die Errichtung des Familiencafes notwendigen Flächen sollen vom Eigentum der Kreisverwaltung in das Eigentum der Stadt übergehen. Diese Flächen sind ebenfalls im Bearbeitungsgebiet berücksichtigt.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Umgestaltung des Stadtparks. Am nordöstlichen Rand des Stadtparks innerhalb des Planungsbereiches soll ein Familiencafé errichtet werden. Das Gebäude ist aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftrag an das Architekturbüro wurde bereits erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung des Gebäudes ist allerdings noch nicht gefallen; es können also im Verlauf der Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen an diesem nordöstlichen Rand des Planungsbereiches noch Änderungen erforderlich werden. Daher sind hier 2 Planungs- und Bauabschnitte vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt den weitaus größeren umfassen wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwalm-Eder-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die ausführliche Bewerberinformation zum Vergabeverfahren kann in den zur Verfügung
gestellten Unterlagen eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher: Zukunft Stadtgrün)“ aufgenommen worden. Im Jahr 2018 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in 2019 von den beschlussfassenden Gremien der Stadt Homberg (Efze) beschlossen.
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (vorher: Zukunft Stadtgrün)“ aufgenommen worden. Im Jahr 2018 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in 2019 von den beschlussfassenden Gremien der Stadt Homberg (Efze) beschlossen.
Die Fläche befindet sich am Rand der Altstadt Hombergs und ist durch einen alten und erhaltenswerten Baumbestand, vereinzelte historische Grabmale und eine bewegte Topografie gekennzeichnet. Der Stadtpark „Alter Friedhof“ ist die einzige größere Parkfläche in Nachbarschaft der dicht bebauten Altstadt und stellt einen wichtigen Baustein der innerstädtischen Naherholung dar. Defizite weist die Parkanlage hinsichtlich der Aufenthaltsangebote und -qualitäten sowie des lückenhaften und sanierungsbedürftigen Wegenetzes auf. Der Park bietet derzeit kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, die soziale Kontrolle ist eingeschränkt. Als Veranstaltungsort für Feste und Veranstaltungen spielt er in der Stadt Homberg (Efze) eine wichtige Rolle.
Die Fläche befindet sich am Rand der Altstadt Hombergs und ist durch einen alten und erhaltenswerten Baumbestand, vereinzelte historische Grabmale und eine bewegte Topografie gekennzeichnet. Der Stadtpark „Alter Friedhof“ ist die einzige größere Parkfläche in Nachbarschaft der dicht bebauten Altstadt und stellt einen wichtigen Baustein der innerstädtischen Naherholung dar. Defizite weist die Parkanlage hinsichtlich der Aufenthaltsangebote und -qualitäten sowie des lückenhaften und sanierungsbedürftigen Wegenetzes auf. Der Park bietet derzeit kaum Aufenthaltsmöglichkeiten, die soziale Kontrolle ist eingeschränkt. Als Veranstaltungsort für Feste und Veranstaltungen spielt er in der Stadt Homberg (Efze) eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2019 / Anfang 2020 wurde das ISEK fortgeschrieben und ein Konzept zur Umgestaltung erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung verschiedener Genehmigungsbehörden, Vertreter der Kirchengemeinde und der Diözesanbauverwaltung und der Lokalen Partnerschaft, dem Beratungsgremium der Stadt für das Förderprogramm. Das Konzept bildet die Grundlage für eine Änderung des bestehenden Be-bauungsplanes und den inhaltlichen Rahmen für die konkrete Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“.
Im Jahr 2019 / Anfang 2020 wurde das ISEK fortgeschrieben und ein Konzept zur Umgestaltung erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung verschiedener Genehmigungsbehörden, Vertreter der Kirchengemeinde und der Diözesanbauverwaltung und der Lokalen Partnerschaft, dem Beratungsgremium der Stadt für das Förderprogramm. Das Konzept bildet die Grundlage für eine Änderung des bestehenden Be-bauungsplanes und den inhaltlichen Rahmen für die konkrete Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“.
Im Juli 2020 wurde das Büro Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & CO. KG in Weimar mit der Freiraumplanung LPH 1 -4 beauftragt. Im Januar 2022 wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Durch die im Planungsprozess entstandene Erweiterung des Planungsumfangs und die Steigerung der Baukosten werden nun die LPH 5-9 EU-weit ausgeschrieben.
Im Juli 2020 wurde das Büro Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & CO. KG in Weimar mit der Freiraumplanung LPH 1 -4 beauftragt. Im Januar 2022 wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Durch die im Planungsprozess entstandene Erweiterung des Planungsumfangs und die Steigerung der Baukosten werden nun die LPH 5-9 EU-weit ausgeschrieben.
Ziel ist eine Umgestaltung des Stadtparks unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI.
Das Bearbeitungsgebiet hat eine Größe von 9.959 m². Es umfasst neben Teilen des städtischen Grundstücks auch Teile des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta und der Kreisverwaltung. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und den Eigentümern des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta soll ein Teil des Kirchengrundstückes an die Stadt verkauft werden, dieser Bereich ist Teil des Bearbeitungsgebietes.
Das Bearbeitungsgebiet hat eine Größe von 9.959 m². Es umfasst neben Teilen des städtischen Grundstücks auch Teile des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta und der Kreisverwaltung. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und den Eigentümern des Grundstücks der Katholischen Kirche Christus Epheta soll ein Teil des Kirchengrundstückes an die Stadt verkauft werden, dieser Bereich ist Teil des Bearbeitungsgebietes.
Die für die Herstellung des zusätzlichen Parkeinganges in der Ecke Adolph-Kolping-Weg / Parkstraße sowie die Errichtung des Familiencafes notwendigen Flächen sollen vom Eigentum der Kreisverwaltung in das Eigentum der Stadt übergehen. Diese Flächen sind ebenfalls im Bearbeitungsgebiet berücksichtigt.
Die für die Herstellung des zusätzlichen Parkeinganges in der Ecke Adolph-Kolping-Weg / Parkstraße sowie die Errichtung des Familiencafes notwendigen Flächen sollen vom Eigentum der Kreisverwaltung in das Eigentum der Stadt übergehen. Diese Flächen sind ebenfalls im Bearbeitungsgebiet berücksichtigt.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Umgestaltung des Stadtparks. Am nordöstlichen Rand des Stadtparks innerhalb des Planungsbereiches soll ein Familiencafé errichtet werden. Das Gebäude ist aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftrag an das Architekturbüro wurde bereits erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung des Gebäudes ist allerdings noch nicht gefallen; es können also im Verlauf der Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen an diesem nordöstlichen Rand des Planungsbereiches noch Änderungen erforderlich werden. Daher sind hier 2 Planungs- und Bauabschnitte vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt den weitaus größeren umfassen wird.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Umgestaltung des Stadtparks. Am nordöstlichen Rand des Stadtparks innerhalb des Planungsbereiches soll ein Familiencafé errichtet werden. Das Gebäude ist aber nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftrag an das Architekturbüro wurde bereits erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung des Gebäudes ist allerdings noch nicht gefallen; es können also im Verlauf der Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen an diesem nordöstlichen Rand des Planungsbereiches noch Änderungen erforderlich werden. Daher sind hier 2 Planungs- und Bauabschnitte vorgesehen, wobei der 1. Bauabschnitt den weitaus größeren umfassen wird.
Die Ausschreibung betrifft die Leitstungen gem. § 39 HOAI Freianlagen. Die zu erbringenden Leistungen sind unter II.1.4. genauer beschrieben. Der vorliegende Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5-9.
Für die Maßnahme ist aktuell eine nähere Aufgabenbeschreibung und ein Luftbild auf der Plattform subreport hinterlegt.
Der Entwurf liegt bereits vor, wird aber erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Zuzüglich dieser Informationen werden Formblätter zur Verfügung gestellt, die zwingend auszufüllen sind. Auf die Kostengruppe 500 entfallen ca. 1.161.348,00 € netto.
Der Entwurf liegt bereits vor, wird aber erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Zuzüglich dieser Informationen werden Formblätter zur Verfügung gestellt, die zwingend auszufüllen sind. Auf die Kostengruppe 500 entfallen ca. 1.161.348,00 € netto.
Die ausführliche Bewerberinformation zum Vergabeverfahren kann in den zur Verfügung
gestellten Unterlagen eingesehen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die
Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder
Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem
Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12
Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine
Druckansicht einer Bekanntmachung Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (siehe Anlage).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter haben das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. (Siehe dazu
nachfolgend unter Mindeststandards)
Mindeststandards:
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender
Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 3 Mio. € für Personenschäden und mind.
1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers
innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden
Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im
Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 3 Geschäftsjahren ausreichend
Führungskräfte beschäftigt haben (Nachweis Führungskräfte- siehe dazu nachfolgend unter
Mindeststandards)
2. Bieter haben nachzuweisen, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren Leistungen erbracht
haben, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Nachweis von
Referenzprojekten - siehe dazu nachfolgend unter Mindeststandards).
Mindeststandards:
Zu Ziff. 1:
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben (durch Eigenerklärung)
anzugeben, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils
mindestens 2 Führungskräfte (Landschaftsarchitekt, Dipl.-Ing./FH/TH, Bachelor/Master of
Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Zu Ziff. 2:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (gerechnet ab
Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) für die Planung und Realisierung von
vergleichbaren Bauvorhaben Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Freianlagen erbracht
haben. Vergleichbare Bauvorhaben sind der Neubau oder die Umgestaltung von öffentlichen Anlagen der Erholung mit denkmalpflegerischen Belangen für die Kostengruppe 500 in Höhe von min. 800.000,00 € (netto). Die Gesamtfläche der Freianlagen muss min. 7.000 m² betragen. Es müssen min. zwei Referenzen nachgewiesen werden.
haben. Vergleichbare Bauvorhaben sind der Neubau oder die Umgestaltung von öffentlichen Anlagen der Erholung mit denkmalpflegerischen Belangen für die Kostengruppe 500 in Höhe von min. 800.000,00 € (netto). Die Gesamtfläche der Freianlagen muss min. 7.000 m² betragen. Es müssen min. zwei Referenzen nachgewiesen werden.
Für diese Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen Vorplanung bis einschließlich
Objektüberwachung des Leistungsbildes Freianlagenplanung (Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß
§ 39 HOAI) erbracht worden sein. Bewerbergemeinschaften haben diese Referenz für das
Mitglied/die Mitglieder nachzuweisen, die die Freianlagenplanung für die Umgestaltung des Stadtparks erbringen sollen.
Den Teilnahmeanträgen sind - sowohl für die vorstehend beschriebenen mindestens
nachzuweisenden Referenzen als auch für weitere Referenzen - kurze Projektbeschreibungen
der Referenzprojekte beizufügen, in denen die Projekte, die erbrachten
Landschaftsarchitekten-/Ingenieurleistungen, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der
Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz
(HVTG).
Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Geltung des HVTG
abzugeben (Anlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Anzahl Referenzenprojekte Fachplanung Freianlagen für Spiel- und Sportanlagen, mind.
LPH 2 bis 8 gemäß § 39 HOAI, LPH 8 abgeschlossen in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab
Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet.
(Mindestreferenz Objektplanung Freianlagen = 8 Punkte, für jede weitere Referenz der
Objektplanung Freianlagen je 8 Punkte, es werden max. 4 weitere Referenzen gewertet =
max.32 Punkte).
Referenzen mit Bescheinigung des Bauherrn/Auftraggebers zu Einhaltung des Zeit und
Kostenrahmens erhalten zusätzliche Punkte. (Je Referenz max. vier weitere Punkte (2 Punkte
für Einhaltung Kostenrahmen, 2 Punkte für Einhaltung Zeitrahmen) = max. 20 Punkte),
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den
Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur
Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf
hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer
allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame
Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters,
dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15
Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)
vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt
hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 156-447869 (2022-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 154033.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge