Beschreibung der Beschaffung
Umgestaltung des Stadteingangs West in Bingen-Stadt, Vergabe von:
- Leistungen gemäß HOAI, §§45 ff. - Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. Freianlagen;
- Leistungen gemäß HOAI, §§41 ff. - Objektplanung Ingenieurbauwerke;
- Leistungen gemäß HOAI, §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4;
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI, Teil 5, Anlage 1, Punkt 1.4.2 ff.
- Bauvermessung gemäß HOAI, Teil 5, Anlage 1, Punkt 1.4.5 ff.
Es ist vorgesehen, die Lph. 1 - 9 stufenweise zu beauftragen, zunächst die Stufe 1 = Lph. 1 bis 3, Stufe 2 = Lph. 5 bis 7, Stufe 3 = Lph. 8 und 9.
Ausgangssituation
Ursprünglich war im Planbereich vorgesehen, den bestehenden Bahnübergang am Starkenburgerhof in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zu beseitigen und durch zwei Unterführungsbauwerke (KFZ am Gerbhausparkplatz, Fußgänger und Radfahrer im Bereich Salzstraße) eine verkehrliche Anbindung des Rheinvorgeländes herzustellen. Die diesbezüglichen Planungen waren bis zur Leistungsphase 4 abgeschlossen.
Auf Basis der Ergebnisse einer Bürgerbefragung wurde Ende 2019 entschieden, die Planungen aufzugeben und den Bahnübergang zu erhalten.
Gleichzeitig wurde entschieden eine grundsätzliche verkehrsplanerische und städtebauliche Neuordnung des gesamten Planungsbereiches weiterhin anzustreben. Ein Übersichtsplan ist Teil der Bekanntmachungs-Unterlagen. Zur Definition der Rahmenbedingungen für die weitere Planung wurde anschließend die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes (Machbarkeitsstudie) beauftragt. Im Zuge der Erstellung des Konzeptes wurden somit grundsätzliche Entscheidungen zur Nutzungsverteilung und Freiraumgestaltung getroffen. Planungsalternativen wurden diskutiert. Die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für die weiteren Planungen.
Gegenstand der Planungen sind im Wesentlichen:
- Ausbau und Neutrassierung der Landesstraße L 419 auf der Südseite der Bahn-strecke im Zuge der Straßen „Gerbhausstraße“, „Fruchtmarkt“ einschl. der erforderlichen Gehwege, Grünflächen, Bushaltestellen und Einmündungsbereiche sowie der angrenzend entstehende Platzbereich am „Fruchtmarkt“
- Ausbau der Kreisstraße 8 „Bingerbrücker Straße“ parallel zur Bahnlinie ein-schließlich der erforderlichen Gehwege, Grünflächen und Einmündungsbereiche
- Neubau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Einmündung der K8 („Binger-brücker Straße“) in die Landesstraße L 419 („Gerbausstraße“/“Fruchtmarkt“)
- Neubau einer barrierefreien Rampenanlage als südlicher Zugang zur bestehen-den Rad- und Gehwegunterführung in Bahn-km 0,141 im Bereich des zu errichtenden KVP
- Umgestaltung der Verkehrs-und Aufenthaltsflächen im Nahbereich des Bahnüberganges am Starkenburger Hof in Abstimmung mit der DB AG, Anschluss der Verkehrsflächen an den zur Erneuerung anstehenden Bahnübergang
- Der Gerbhausparkplatzes ist als Parkplatz auszubauen
- Notwendige Anpassung und Verlegung von sich im Baufeld befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Arbeiten stehen. Eine Abstimmung mit den beteiligten Ver- und Entsorgungsunternehmen ist erforderlich
- Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme erforderliche Erneuerungen bzw. Renovierungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Bingen.
Es ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Bingen (Verkehrsanlagen) und der Stadtwerke Bingen, sowie dem Landesbetrieb Mobilität als Baulastträger der Landesstraße. Für den Bereich der Anschlüsse an den zur Erneuerung anstehenden Bahnübergang am Starkenburger Hof ist eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erforderlich.
Das Gesamtprojekt soll bis zur BUGA 2029 baulich umgesetzt sein. Dazu ist es erforderlich in 2023 eine abgestimmte Entwurfsplanung für die Verkehrs- und Freianlagen sowie die Ingenieurbauwerke erstellt zu haben. Es wird besonderer Wert auf ein städtebaulich ansprechendes Gesamt-Erscheinungsbild gelegt.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 7,2 Mio. Euro Netto.