Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1
9 Punkte > 300.000 Euro
6 Punkte > 200.000 - 300.000 Euro
3 Punkte 100.000 - 200.000 Euro
Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 45 Punkte
Das Teilnahmebegrenzungskriterium 2 teilt sich in fünf Unterkriterien.
Unterkriterium 1 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Bewertet wird die Anzahl der Landschaftsarchitekten/-innen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
9 Punkte > 3 Landschaftsarchitekten/-innen
6 Punkte 3 Landschaftsarchitekten/-innen
3 Punkte 2 Landschaftsarchitekten/-innen
Unterkriterium 2 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitekt/-in, Bachelor/Master of Arts Landschaftsarchitektur) sowie technische Mitarbeiter/-innen (z. B. technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit - alle zusammen nachfolgend bezeichnet als "Mitarbeiter/-innen".
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
9 Punkte >3 Mitarbeiter/-innen
6 Punkte 3 Mitarbeiter/-innen
3 Punkt 2 Mitarbeiter/-innen
Unterkriterium 3 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) LPH 1-9.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkt 2 Referenzen
Unterkriterium 4 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen öffentlichen Auftraggeber.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen
Unterkriterium 5 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen (z. B. Sport- und Freizeitanlage/Grünanlage mit Spiel- und/oder Freizeitelementen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mit mehr als zwei Funktionsbereichen.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sieben Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen