Beschreibung der Beschaffung
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024/2025 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive insgesamt 4 Diesel-Kleinbusse aus dem vorhandenen Fuhrpark auf Elektroantrieb umzurüsten.
2. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umrüstung von 4 Diesel-Kleinbussen aus dem vorhandenen Fuhrpark auf Elektroantrieb einschließlich Inbetriebnahme und Zulassung.
3. Ziel der Ausschreibung ist es, die Nutzungsdauer der im Fuhrpark eingesetzten Diesel-Kleinbusse vom Typ Mercedes-Benz Sprinter durch Umrüstung auf Elektroantrieb signifikant zu verlängern sowie den CO2-Ausstoss und Lärmemissionen zu reduzieren.
4. Das Verfahren beinhaltet die Umrüstung auf Elektroantrieb von Diesel-Kleinbussen aus dem Fuhrpark des Auftraggebers in folgender Zusammensetzung:
a) 1 Fahrzeug vom Typ Mercedes-Benz Sprinter, Modell 906 KA 50, City 35, 5,0t, 120 kW, Bj. 2010,
b) 3 Fahrzeuge vom Typ Mercedes-Benz Sprinter, Modell 906 BB 50, 516 CDI, 5,5t, 120 kW, Bj. 2020,
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
5. Die Umrüstung auf Elektroantrieb muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mindestens folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
— Einbau von verschleiß- und wartungsarmen Synchron-Motoren,
— Einbau einer Batterie-Technologie mit hoher Lebensdauer und geringem Gewicht, wartungsarm, LiFePO4-Batterien oder gleichwertig,
— die installierte Batteriekapazität soll eine durchschnittliche Reichweite von 200 km ohne Nachladen ermöglichen,
— Einsatz eines Batterie-Management-Systems,
— Einbau einer CCS-Ladesteckdose,
— hoher Rekuperationsgrad.
6. Auf das umgerüstete Fahrzeug muss die gesetzliche Gewährleistung sichergestellt werden. Die Auslegung der weiteren Lebensdauer bzw. Fahrleistung des umgerüsteten Fahrzeugs muss auf mind. 8 Jahre oder 600.000 km auslegt sein.
7. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen.
8. Der Auftragnehmer hat eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 80 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.