Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der fachlichen Eignung werden Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 und 10 VgV verlangt.
Fachliche Voraussetzung für die Leistungserbringung sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
• Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
• Organisation, Durchführung und Moderation von Workshops und Veranstaltungen in Präsenz
• Erfahrungen in Monitoring und qualitativer Berichterstattung.
Wesentliches Kriterium der fachlichen Eignung ist daher die Erfahrung mit entsprechenden Aufträgen. Dies ist durch die Angabe von vergleichbaren Aufträgen und Einreichung von Arbeitsproben nachzuweisen.
Für den Nachweis der fachlichen Eignung ist vom Bieter konkret Folgendes vorzulegen:
1) Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit: mindestens 2 Referenzprojekte/ maximal 4 Referenzenprojekte aus den letzten 3 Jahren mit expliziter Darstellung folgender Erfahrungen und Einreichung geeigneter Arbeitsproben (Exemplare von erstellten Broschüren, Flyern, Verlinkung zu gestalteten Webseiten etc.):
• Erfahrungen in der adressatengerechten Kommunikation(splanung) mit verschiedenen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft, Forschung und den Sozialpartnern etc.
• Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit, im Umgang mit sozialen Netzwerken und im Marketing, insbesondere Erfahrungen in grafischer und textlicher Gestaltung von Informationsmaterialien, z.B. Webseiten, Pressemitteilungen, Broschüren.
• Erfahrungen in inhaltlicher Recherche und Informationsaufbereitung
2) Organisation, Durchführung und Moderation von Workshops und Veranstaltungen in Präsenz:
mindestens 2 Referenzprojekte/ maximal 4 Referenzprojekte mit Veranstaltungsbildern aus den letzten 4 Jahren mit Angaben über den Anlass der Veranstaltung, die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmenden und expliziter Darstellung folgender Erfahrungen je Veranstaltung:
• Organisation, Durchführung, Moderation von Workshops, Dialogformaten bzw. Veranstaltungen in Präsenz zwischen verschiedenen Organisationen/ Institutionen ab 50 Teilnehmenden.
3) Erfahrungen in Monitoring und qualitativer Berichterstattung: mindestens 2 Referenzprojekte/ maximal 4 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Einreichung geeigneter Arbeitsproben (Exemplare von erstellten Monitoringberichten) und expliziter Darstellung folgender Erfahrungen:
• Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Bewertung der Zielerreichung definierter Maßnahmen
• Qualitative Berichterstattung
• Aufbereitung der Berichte in ansprechendem Layout
Referenzen müssen mit folgenden Angaben aufweisen:
• Auftraggeber, Anschrift, Ansprechspartner und Telefonnummer
• Art der Leistung
• Leistungszeitraum,
• Auftragswert netto pro Jahr
• vom Bieter/von der Bieterin erbrachter Anteil an der Leistungserbringung (Anteil am Referenzauftragsvolumen), wenn die Referenz in einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurde.
Vorgelegte Referenzen können sowohl einzelne der oben als Eignungskriterien genannten Erfahrungen als auch mehrere Kriterien gemeinsam abdecken. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften können ihre Referenzen poolen.
Bewerber können gemäß § 47 VgV Teile der Eignungsanforderungen durch entsprechende Referenzen von für den Auftrag vorgesehenen Unterauftragnehmern abdecken.
Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt nach dem unter Punkt II.2.9 beschriebenen Verfahren.
Das Fehlen von Angaben oder Erklärungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn Angaben oder Erklärungen auch auf Nachforderung hin nicht beigebracht werden.