Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes:
Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der oben genannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß §56 VgV bleibt hiervon unberührt.
Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
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Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
- Nr. 1 Eigenerklärung Unternehmensdaten und Ansprechpartner für die Vertragslaufzeit, anzugeben sind:
Name (Firma), Rechtsform, sowie Hauptsitz des Unternehmens,, Telefon, Telefax, Internetadresse, E-Mail-Adresse, Handelsregisternummer, Präqualifikations-Nr., Mitglied bei der Berufsgenossenschaft,
Angaben zu KMU, Ansprechpartner für die Vertragslaufzeit mit Name, Position im Unternehmen, Telefon und E-Mail-Adresse
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- Nr. 2 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
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- Nr. 5 Eigenerklärung Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
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- Nr. 7 Eigenerklärung, Auszug aus dem Handelsregister,
dem Angebot ist ein aktueller (nicht älter 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) Handelsregisterauszug beizufügen.
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Bei Bietergemeinschaften sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.2 EU-Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft. (14. Eigenerklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
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Bei Einsatz von Unterauftragnehmern / Eignungsleihe sind zusätzlich einzureichen: (15. Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern)
- Formblatt 4.1 EU-Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
- Formblatt 4.3 EU-Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
- Formblatt 4.4 EU-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.