Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der beschäftigten Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2020, 2021 und 2022
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2020, 2021 und 2022 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4 und 5).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").
2. "Referenzobjekte Neubau Gebäude" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Neubau Gebäude" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 4 und 5) im Bereich "Neubau Gebäude"
- die Beauftragung der Leistungsphasen: 2-8 zu § 55 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Netto-Baukosten in den KG 440 und 450 (gem. Kostenberechnung)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe 440 und 450) > EUR 750.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2022 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
3. "Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "öffentlicher Auftraggeber" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20%-Kontingent)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und/oder 2022 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").
4. "Referenzobjekte Sonderbauten" in den Jahren 2017 bis einschl. 2022
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Sonderbauten" nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die für jedes Referenzobjekt enthält:
- die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 4 und 5) im Bereich "Sonderbau" i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1-14 BremLBO
- die Beauftragung der Leistungsphasen: 2-8 zu § 55 HOAI
- den Zeitraum der Leistungsdauer
- die Netto-Baukosten in den KG 440 und 450 (gem. Kostenberechnung)
- die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 440 und 450) > EUR 750.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den 2017 bis 2022 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2017 bis 2022
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 13 und "Wertungsmatrix").