Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines multifunktionalen Prüfstands mit zwei Lastportalen. Ein Lastportal ist mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN, das zweite Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 3 MN zu liefern. Optional wird der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein weiteres Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: UniBw M DTEC - MT 062: Multifunktionaler Prüfstand
UniBw M DTEC - MT 062
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines multifunktionalen Prüfstands mit zwei Lastportalen. Ein Lastportal ist...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines multifunktionalen Prüfstands mit zwei Lastportalen. Ein Lastportal ist mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN, das zweite Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 3 MN zu liefern. Optional wird der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein weiteres Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die UniBw M beabsichtigt, für das Projekt RISK einen multifunktionalen Prüfstand zur Prüfung von großen Konstruktionselementen zu beschaffen. Der Prüfstand...”
Beschreibung der Beschaffung
Die UniBw M beabsichtigt, für das Projekt RISK einen multifunktionalen Prüfstand zur Prüfung von großen Konstruktionselementen zu beschaffen. Der Prüfstand umfasst zwei Lastportale. Eines der Lastenportale ist mit einer maximalen Prüfkraft von 3 MN und zwei Lastportale mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN zu liefern. Optional wird der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein weiteres Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Der Auftragnehmer muss den Prüfstand in einem vorhandenen Labor auf dem Gelände der UniBw M in Neubiberg installieren. Die Lastportale sind auf einem Schwerlastfundament mit Durchspannboden aufzubauen. Sie müssen sowohl entlang des Schwerlastfundaments in Längsrichtung verschoben, als auch in der Höhe in Schritten verstellt werden können.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional wird der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein weiteres Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN beauftragen....”
Beschreibung der Optionen
Optional wird der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein weiteres Lastportal mit einer maximalen Prüfkraft von 1 MN beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht
kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied)
a) Angabe der Gesamtumsätze...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied)
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Mindestens drei Referenzen aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Konstruktion und Errrichtung von Lastportalen in den Lastbereichen von 1 MN und 3 MN) vergleichbar sind unter Nennung der in dem Projekt konkret erbrachten Leistung mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitraums und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. Es bleibt dem Bieter unbenommen, Referenzen vorzulegen, die länger als drei Jahre und bis zu fünf Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird diese berücksichtigen, soweit es erforderlich ist, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
c) Nachweis über die Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 14001-2015 und DIN EN ISO 3834.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-11
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der...”
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z..B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV dafür genannten Voraussetzungen wird hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines Dritten (Nachunternehmer, konzernverbundenes Unternehmen) beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens einzureichen, mit der dieses bestätigt, das es dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRUMH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 070-183396 (2022-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 543 567 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Funktionalität des Prüfstands: Qualität Planungskonzept für die Ausführung mit zwei Lastportalen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Funktonalität des Prüfstands: Qualität Planungskonzept für die zusätzliche Ausführung des dritten Lastportals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 070-183396
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Multifunktionaler Prüfstand
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CFM Schiller GmbH
Postanschrift: Vennstrasse 8
Postort: Roetgen
Postleitzahl: 52159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24711246-0📞
E-Mail: info@cfm-schiller.de📧
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 543 567 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR2R1
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 122-346801 (2022-06-23)