Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) sind vollständig jeweils im Zeitraum vom 01.10.2012 bis 31.10.2022 nachzuweisen. Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Definitionen für die erbrachten vergleichbaren Leistungen:
a1) Definition 1
Eine Objektplanung mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit mindestens hohen Planungsanforderungen (vergleichbar mit der Honorarzone IV, HOAI) für die vollständige Sanierung eines denkmalgeschützten und mindestens dreigeschossigen Gebäudes:
mit mindestens 2.000 m² Nutzungsfläche (NUF) und
mit mindestens zwei Räumen, die einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben oder die für Veranstaltungen geeignet sind und die einzeln jeweils mehr als 200 Besucher fassen (Versammlungsräume);
einschließlich Maßnahmen zur Verwendung erneuerbarer Energien für die Energie- und Wärmeversorgung des Gebäudes;
einschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch die energetische Optimierung von allen Fenstern und Außentüren, der obersten Geschossdecke, der Außenwände, des sommerlichen Wärmeschutzes, der Be- und Entlüftung und der Wärmeverteilung.
a2) Definition 2
Eine Objektplanung wie in Definition 1 beschrieben, jedoch nur für ein mindestens zweigeschossiges Gebäude:
mit mindestens 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF) und
mit mindestens zwei Räumen, die für Veranstaltungen geeignet sind und die einzeln jeweils mehr als 200 Besucher fassen (Versammlungsräume);
einschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch die energetische Optimierung von allen Fenstern und Außentüren, der obersten Geschossdecke, der Außenwände und des sommerlichen Wärmeschutzes.
a3) Definition 3 (Mindestanforderung)
Eine Objektplanung wie in Definition 2 beschrieben jedoch nur für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI):
mit mindestens 1.000 m² Nutzungsfläche (NUF) und
mit mindestens einem Raum, der für Veranstaltungen geeignet ist und mehr als 200 Besucher fasst (Versammlungsraum);
einschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch die energetische Optimierung aller Fenster und Außentüren, der obersten Geschossdecke und der Außenwände.
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifizierungen der Fachkräfte in der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Objektplanung Gebäude tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Architektur und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV;
b5) Angaben zu Namen und Qualifizierung einer zertifizierten Fachkraft für Energiekonzepte mit Angabe der Zertifizierung (Aussteller und Nummer) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.