Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Eignungsnachweise sind zu erbringen bzw. durch Eigenerklärung des AN zu bestätigen:
1) Zulassung für Asbestarbeiten gem. GefStoffV (Anhang I, Nr. 2, 2.4.2(4)). Die Zulassung ist auch für eventuelle Nachunternehmer nachzuweisen.
2) Anwesenheit eines Mitarbeiters mit Sachkundenachweis TRGS 519 als verantwortliche Person (nach TRGS 519, Nr. 5.1) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
3) Anwesenheit jeweils einer weisungsbefugten, sachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.2) als Aufsichtsführender pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
4) Anwesenheit einer sachkundigen Person (TRGS 524/DGUV Regel 101-004) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
5) Anwesenheit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
6) Anwesenheit eines Ersthelfers pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
7) Anwesenheit jeweils einer fachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.3) pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer. Diese muss in der Lage sein, die sicherheitstechnischen Einrichtungen (Schleusen, Unterdruckhaltegeräte, Messschreiber, Wassermanagement, H-Sauger etc.) regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
8) Anwesenheit einer Elektrofachkraft vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
9) Anwesenheit von ausreichend unterwiesenem Fachpersonal (in der Spitze bis zu 80-90 Mitarbeiter), um die Termine einhalten zu können.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter mehrere der unter 2) - 8) genannten Anforderungen erfüllt.
10) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung/Projektversicherung mit Deckungssummen
- 10.000.000 EUR für Personenschäden
- 10.000.000 EUR für Sachschäden
- 10.000.000 EUR für Vermögensschäden
- 3.000.000 EUR für Umweltschäden
- 500.000 EUR für Asbest
bei zweifacher jährlicher Maximierung.
11) Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen im Bereich der Schadstoffsanierung, wobei jede Referenz aus den letzten fünf Jahren stammen muss. Eine Referenz muss ein Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) aufweisen, zwei weitere ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) pro Auftrag.
12) Es ist darzulegen, mit wie vielen Lkw/Tag im Mittel und in der Spitze die An- und Abfuhr der Abfallcontainer von der BE-Fläche zur ordnungsgemäßen Entsorgung (Verwertung/ Beseitigung) erfolgen wird.
13) Folgende Angaben sind zur gerätetechnischen Ausstattung sind zu bestätigen:
- Einsatz von 12 Stück Personalschleusen (2 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von 6 Stück Materialschleusen (1 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von ausreichend Unterdruckhaltegeräten für jeweils ca. 4.700 m3 Raumvolumen pro Geschossebene.