Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Eignungsnachweise sind zu erbringen bzw. durch Eigenerklärung des AN zu bestätigen:
1) Zulassung für Asbestarbeiten gem. GefStoffV (Anhang I, Nr. 2, 2.4.2(4)). Die Zulassung ist auch für eventuelle Nachunternehmer nachzuweisen.
2) Anwesenheit eines Mitarbeiters mit Sachkundenachweis TRGS 519 als verantwortliche Person (nach TRGS 519, Nr. 5.1) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
3) Anwesenheit jeweils einer weisungsbefugten, sachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.2) als Aufsichtsführender pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
4) Anwesenheit einer sachkundigen Person (TRGS 524/DGUV Regel 101-004) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
5) Anwesenheit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
6) Anwesenheit eines Ersthelfers pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
7) Anwesenheit jeweils einer fachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.3) pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer. Diese muss in der Lage sein, die sicherheitstechnischen Einrichtungen (Schleusen, Unterdruckhaltegeräte, Messschreiber, Wassermanagement, H-Sauger etc.) regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
8) Anwesenheit einer Elektrofachkraft vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
9) Anwesenheit von ausreichend unterwiesenem Fachpersonal (in der Spitze bis zu 80-90 Mitarbeiter), um die Termine einhalten zu können.
Es besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter mehrere der unter 2) - 8) genannten Anforderungen erfüllten bzw. Tätigkeiten ausführen.
10) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung/Projektversicherung mit Deckungssummen
- 10.000.000 EUR für Personenschäden
- 10.000.000 EUR für Sachschäden
- 10.000.000 EUR für Vermögensschäden
- 3.000.000 EUR für Umweltschäden
- 500.000 EUR für Asbest
bei zweifacher jährlicher Maximierung.
11) Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der Schadstoffsanierung. Vergleichbar ist die Leistung, wenn sie zu mindestens 90 % die Sanierung von asbesthaltigen Baustoffen beinhaltet, wobei jede Referenz aus den letzten fünf Jahren stammen und ein Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Auftrag aufweisen muss. Die Schadstoffsanierungen müssen innerhalb einer Sanierungszeit von 12 Monaten abgewickelt worden sein.
Auch Referenzen über vergleichbare Leistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) pro Auftrag innerhalb einer Sanierungszeit von 6 Monaten können dargestellt werden.
12) Folgende Angaben sind zur gerätetechnischen Ausstattung sind zu bestätigen:
- Einsatz von 12 Stück Personalschleusen (2 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von 6 Stück Materialschleusen (1 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von ausreichend Unterdruckhaltegeräten für jeweils ca. 4.700 m3 Raumvolumen pro Geschossebene.