Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2025 (mit Verlängerungsoption bis 30.06.2026)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren
10/4.1-2022-0081”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2025 (mit...”
Kurze Beschreibung
Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2025 (mit Verlängerungsoption bis 30.06.2026)
1️⃣
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen
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Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständige Behörde im Sinne der §§ 965 ff. BGB ist die Stadt verpflichtet,
innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundene Tiere in Verwahrung zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde im Sinne der §§ 965 ff. BGB ist die Stadt verpflichtet,
innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundene Tiere in Verwahrung zu nehmen
(Fundtiere).
Die Stadt hat zudem die Aufgabe, auf der Grundlage ordnungsbehördlicher sowie
polizeirechtlicher Vorschriften sichergestellte Tiere zu verwahren. Außerdem obliegt
es der Stadt, Tiere auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gegebenenfalls an
sich zu nehmen und pfleglich unterzubringen (Verwahrtiere).
Daraus resultiert die Aufgabe der Stadt, die Fund- und Verwahrtiere
tierschutzgerecht und pfleglich unterzubringen und zu versorgen.
Diese der Stadt obliegenden Aufgaben sollen auf den Auftragnehmer übertragen
werden.
Der ausschreibungsrelevante Leistungsumfang basiert auf den Durchschnittswerten der Anzahl und Verweildauer der Tiere am Ort der Leistungserbringung der letzten fünf Jahre, gemessen in Tiertagen (Anzahl Tiere je Tag), getrennt nach den Tierkategorien Hund/Katzen und Kleintiere.
Die ausgeschriebene Leistung hat einen Umfang von:
- ca. 60.000 Tagen für Hunde und Katzen
- ca. 15.000 Tagen für Kleintiere (andere kleine Heimtiere als Hunde und Katzen)
pro Vertragsjahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch über den 30.06.2025 hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2026, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch über den 30.06.2025 hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2026, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis spätestens zum 31.12.2024 kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters über Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 1
- Erklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters über Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 1
- Erklärung über die Genehmigung des Bauordnungsamtes zur Nutzung des Geländes zur Aufnahme von Tieren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 2
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Auftragnehmer muss in Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
sein. Die Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere liegt in der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Auftragnehmer muss in Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
sein. Die Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere liegt in der Verantwortung
einer Person, die sachkundig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Beschreibung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Buchstaben A bis D
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-16
12:00 📅
“WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von...”
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDQK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251/411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251/411-2165 📠
Quelle: OJS 2022/S 075-201908 (2022-04-12)