Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt. Der Landkreis Prignitz beabsichtigt für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 64/2022 Gb III.EU
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-28 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 209-596469
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, in der Regel nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV zu beauftragen.
Auftragsgegenstand ist die Übernahme und Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit von zugewiesenen Personenkreisen nach den im Land Brandenburg geltenden Vorschriften (LAufnG, LAufnGDV, LAufnGErstV).
Die zugewiesenen Personenkreise richten sich nach § 4 LAufnG.
Zum 01.03.2023 wird eingeschätzt, dass ca. 850 Personen einen Anspruch auf unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für ein gesamtes Jahr (01.01. - 31.12.) haben, unabhängig davon, ob ihr Schutzgesuch anerkannt und sie damit einen Rechtskreiswechsel in das zweite bzw. zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) vollziehen.
Zum 01.03.2023 wird eingeschätzt, dass ca. 850 Personen einen Anspruch auf unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für ein gesamtes Jahr (01.01. - 31.12.) haben, unabhängig davon, ob ihr Schutzgesuch anerkannt und sie damit einen Rechtskreiswechsel in das zweite bzw. zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) vollziehen.
Die Unterbringung der Personen nach dem LAufnG im Landkreis Prignitz erfolgt dezentral in zwei Wohnraumverbünden. Derzeit werden für die Unterbringung 294 Wohnungen bereitgestellt.
Die Aufgaben der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit umfassen sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangebote nach § 13 Abs. 2 bis 5 LAufnGDV in Verbindung mit der LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.1.
Die Qualitätsanforderungen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit bemessen sich nach § 12 Abs. 1 S.1 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV i. V. m. Anlage 4 Nr. 3 LAufnGDV.
Für das einzusetzende Personal gilt die Bemessungsgrundlage nach § 6 LAufnGErstV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 LAufnGErstV.
Die personellen Voraussetzungen ergeben sich aus § 12 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 13 LAufnGDV i. V. m. Anlage 4 Nr. 3.5 zur LAufnGDV.
Die Vergütung erfolgt je Erstattungsfall und in Anlehnung an die jährliche Erstattungspauschale durch das Land Brandenburg an den Landkreis Prignitz (§ 6 Abs. 1 S. 1 LAufnGErstV). Die vom Bieter angebotene max. "Pro-Kopf-Jahrespauschale (Preisblatt) darf über preisliche Obergrenze von max. 813,35 EUR nicht hinausgehen. Anderenfalls kann das Angebot nicht gewertet werden.
Die Vergütung erfolgt je Erstattungsfall und in Anlehnung an die jährliche Erstattungspauschale durch das Land Brandenburg an den Landkreis Prignitz (§ 6 Abs. 1 S. 1 LAufnGErstV). Die vom Bieter angebotene max. "Pro-Kopf-Jahrespauschale (Preisblatt) darf über preisliche Obergrenze von max. 813,35 EUR nicht hinausgehen. Anderenfalls kann das Angebot nicht gewertet werden.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 085 200 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Prignitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. ob sich das Unternehmen in Zahlungsunfähigkeit/Liquidation
befindet
3. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder Bieters und damit die
vertragsgerechte und sorgfältige Ausführung der Leistung in
Frage stellt
4. Nachweis über die Eintragung im Berufsregister
5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
6. Gewerbeanmeldung
7. Nachweis, dass der Bewerber bzw. Bieter seinen gesetzmäßigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
für Personenschäden / 2 Mio. EUR für Sachschäden). Dabei ist die
Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den
entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu
gewähren, ausreichend.
Hinweis:
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des
Unternehmens, der letzten drei Jahre (2019 - 2022), gegliedert
nach Mitarbeiterzahlen insgesamt sowie im Bereich der
Migrationssozialarbeit (Vordruck). Die Qualifikation des Personals
richtet sich nach der Anlage 4 Nr. 3.5 zur LAufnGDV.
2. Angabe von Referenzen über Leistungen (der letzten 3 Jahre), die
mit den ausgeschriebenen Leistungen möglichst vergleichbar sind
und mindestens seit einem Jahr laufen, unter Angabe des
des eingesetzten Projektteams und Rechnungswert sowie einer
kurzen Erläuterung des Leistungsinhalts sowie zur
Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen (Vordruck).
3. Studien- und Ausbildungsnachweise für die nach den Maßgaben
von III.2.1 für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter
4. Der Bieter hat als Anlage zum Angebot ein Umsetzungskonzept
nach vorgegebener Gliederungsfolge beizufügen und hierin
nachvollziehbar darzustellen, wie er die ausgeschriebenen
Leistungen unter Berücksichtigung der vertraglichen
Anforderungen umsetzen wird.
Aus dem Umsetzungskonzept des Bieters muss nachvollziehbar
hervorgehen, wie die fachlichen und regionalspezifischen
Rahmenbedingungen und Anforderungen des
Umsetzungskonzepts des Landkreises Prignitz zur
Migrationssozialarbeit (Stand: Juli 2022) im Hinblick auf die
ausgeschriebenen Leistungen eingehalten und umgesetzt werden.
Hinweis:
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mindeststandards:
Vorlage der Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 und § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für die nach den Maßgaben von Ziff. III.2.1 der EU-Auftragsbekanntmachung für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter.
Hinweis:
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Qualifikation als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin bzw. als staatlich anerkannterSozialarbeiter/ Sozialpädagoge i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches Sozialberufsgesetz (BbgSozBerG).
1. Die Qualifikation des Personals richtet sich nach der Anlage 4 Nr.
3.5 zur LAufnGDV. Die Vergütung des eingesetzten Personals
durch den Auftragnehmer soll in Anlehnung an den Tarifvertrag für
den Öffentlichen Dienst - Abschnitt Sozial- und Erziehungsdienst
(TVÖD-SuE) erfolgen.
2. Der Personalbedarf richtet sich nach § 6 LAufnGErstV i. V. mit der
Anlage 2 Nr. 2 zur LAufnGErstV.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Rahmen eines
Controllingsystems den Personalbedarf entsprechend
anzupassen. Änderungen des Personalbedarfs sind dem
Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Immobilien- und Servicebetrieb Prignitz
Frau Beate Kowalski
Berliner Straße 8, Zimmer 111
19348 Perleberg
Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Migrationssozialarbeit (Umsetzungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Projektorganisation (Organigramm/Projektplan)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Bieterfragen sind daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierten Unternehmen wird deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Bieterfragen sind daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierten Unternehmen wird deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Art der akzeptierten Angebote:
- Elektronisch in Textform
- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben kann dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet werden kann. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben kann dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet werden kann. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterliegt im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auswirken kann, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterliegt im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auswirken kann, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren, sowie für die Angebotsabgabe, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nummer des Vergabeverfahren beim Vergabemarktplatz Brandenburg lautet "CXP9Y50R12B".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50R12B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
ggü. dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 06.12.2022 um 09:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Quelle: OJS 2022/S 209-596469 (2022-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz hat für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV beauftragt.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) wurde dem Landkreis Prignitz die Aufgabe der Aufnahme, vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Personenkreisen nach § 4 LAufnG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) sowie in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) geregelt.
Der Landkreis Prignitz hat für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 2 085 242 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kommunikation in diesem Verfahren erfolgte ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do).
Bieterfragen wurden daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen wurden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierte Unternehmen wurde deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Art der akzeptierten Angebote:
- Elektronisch in Textform
- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben konnte dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet wurde. Die Vergabestelle hatte sich vorbehalten, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterlag im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ausgewirkt hat, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren, sowie für die Angebotsabgabe, waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das kostenlose Herunterladen der Vergabeunterlagen ist unter der URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de möglich.
Die Nummer des Vergabeverfahren beim Vergabemarktplatz Brandenben kannurg lautet "CXP9Y50R12B".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506HH9
Bieterfragen wurden daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen wurden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierte Unternehmen wurde deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Art der akzeptierten Angebote:
- Elektronisch in Textform
- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben konnte dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet wurde. Die Vergabestelle hatte sich vorbehalten, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterlag im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ausgewirkt hat, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren, sowie für die Angebotsabgabe, waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nummer des Vergabeverfahren beim Vergabemarktplatz Brandenben kannurg lautet "CXP9Y50R12B".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506HH9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Prignitz hat für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV beauftragt.
Der Landkreis Prignitz hat für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgabe der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit zum 01.03.2023 bis zum 31.12.2026 einem geeigneten Dritten, nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit, nach § 12 Abs. 2 S. 1 LAufnG i. V. m. § 14 Abs. 2 LAufnGDV beauftragt.
Die Vergütung erfolgt je Erstattungsfall und in Anlehnung an die jährliche Erstattungspauschale durch das Land Brandenburg an den Landkreis Prignitz (§ 6 Abs. 1 S. 1 LAufnGErstV). Die vom Bieter angebotene max. "Pro-Kopf-Jahrespauschale (Preisblatt) durfte über die preisliche Obergrenze von max. 813,35 EUR nicht hinausgehen. Anderenfalls wäre das Angebot nicht gewertet worden.
Die Vergütung erfolgt je Erstattungsfall und in Anlehnung an die jährliche Erstattungspauschale durch das Land Brandenburg an den Landkreis Prignitz (§ 6 Abs. 1 S. 1 LAufnGErstV). Die vom Bieter angebotene max. "Pro-Kopf-Jahrespauschale (Preisblatt) durfte über die preisliche Obergrenze von max. 813,35 EUR nicht hinausgehen. Anderenfalls wäre das Angebot nicht gewertet worden.
Wegen weiterer Einzelheiten wurde auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-01 📅
Name: AWO Prignitz gGmbh
Postort: Perleberg
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland 🇩🇪 Prignitz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 085 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Bieterfragen wurden daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen wurden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierte Unternehmen wurde deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Bieterfragen wurden daher ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet. Die Beantwortung von Bieterfragen und etwaige Anpassungen der Vergabeunterlagen wurden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. An der Ausschreibung interessierte Unternehmen wurde deshalb empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben konnte dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet wurde. Die Vergabestelle hatte sich vorbehalten, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Das Fehlen, die Unvollständigkeit und/oder die Fehlerhaftigkeit von geforderten Angaben/Unterlagen sowie das Fehlen geforderter Preisangaben konnte dazu führen, dass das Angebot nicht gewertet wurde. Die Vergabestelle hatte sich vorbehalten, diese Angaben/Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern und bei Bedarf entsprechende Aufklärungen herbeizuführen.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterlag im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ausgewirkt hat, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Der Landkreis Prignitz als Auftraggeber unterlag im Hinblick auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen diversen Gremienvorbehalten, was sich entsprechend auf die Auswahl des zu bezuschlagenden Bieters sowie auf den Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ausgewirkt hat, ebenso wie auf die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren, sowie für die Angebotsabgabe, waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nummer des Vergabeverfahren beim Vergabemarktplatz Brandenben kannurg lautet "CXP9Y50R12B".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506HH9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB war wie folgt geregelt: