Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
NUR BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Im Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Mindestens 3 geeignete Referenzen,
davon muss mindestens 1 Referenz folgende Vorgaben zwingend erfüllen: Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und einem Auftragswert von mindestens 75.000 € netto;
Referenz umfasst die Unterhaltsreinigung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen);
ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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NUR BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 2
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Im Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Mindestens 3 geeignete Referenzen,
davon muss mindestens 1 Referenz folgende Vorgaben zwingend erfüllen: Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
Referenz umfasst die Glasreinigung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen);
ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass dem Wirtschaftsteilnehmer die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen sowie Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu den technischen Fachkräften, die die Leistung tatsächlich erbringen, bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens.
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert.
Zertifizierung für Reinigungsqualität: Unternehmen ist mindestens nach DIN EN 13549 Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung oder RAL-GZ 902 Gebäudereinigung - Gütesicherung oder nach DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement oder gleichwertig zertifiziert.
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem bzw. die Lebensmittelsicherheit muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Mit dem Angebot sind entsprechende Nachweise einzureichen.
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium gewertet werden gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 9 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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SOWOHL BEI ANGEBOTSABGABE FÜR LOS 1, ALS AUCH FÜR LOS 2
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.