Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Folgende Mindestdeckungssummen sind gefordert:
Je Schadensfall:
10.000.000,00 EUR für Personenschäden,
10.000.000,00 EUR für Sachschäden,
500.000,00 EUR für abhandenkommen bewachter Wertsachen,
500.000,00 EUR Vermögensschäden,
500.000,00 EUR für Schlüsselschäden
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der
Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines
Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung
abzuschließen.