Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Der AN führt im Verlauf eines Jahres eine Grundreinigung der Grundschulen, im Objekt Sandweg 19 sowie in der Sporthalle Forsbach als auch in der Sporthalle Bergsegen durch.
Die Grundreinigung ist in allen Klassen-Fach- und Gruppenräumen, Lehrerzimmer und der von der offenen Ganztagsschule genutzten Flächen inklusive der Sanitärbereiche, sowie in den Fluren durchzuführen. Folgende Arbeiten sind erforderlich:
Ausräumen der mobilen Einrichtungsgegenstände vor der Grundreinigung (keine Schreibtische und befüllte Regale und Beistellschränke):
Maschinelles Grundreinigen der wasserbeständigen Fußböden:
Absaugen der Schmutzflotte und nasses Nachwischen der gereinigten Flächen:
Einpflegen der Böden mit einem je nach Beschaffenheit geeigneten Mittel unter Beachtung der allgemein gängigen Pflegeanleitungen für die Böden
Aufpolieren des Pflegefilms
Entfernung von Verfleckungen und Kaugummirückständen auf textilen Bodenbelägen, falls vorhanden
Gründliche Reinigung der Fußleisten, Türrahmen und Heizkörper
Einräumen der mobilen Einrichtungsgegenstände nach der durchgeführten Grundreinigung.
Die Grundreinigung in den Sporthallen beinhaltet die Hallen- sowie gründliche Reinigung der Geräteräume, die Flure, Sanitär- und Umkleideräume. Bedingt durch die erhöhte Frequentierung der Hallen ist diese Reinigung zur Erhaltung der Gebäude zwingend erforderlich.
Die Grundreinigung wird auf Abruf durch den AG separat beauftragt. Jedoch besteht für den AG keine Verpflichtung die Leistung zwingend zu beauftragen.
Des Weiteren ist 1x jährlich vom AN eine Grundreinigung in den Kindertagesstätten durchzuführen mit folgendem Inhalt:
Grundreinigung aller Gruppen- und Nebenräume, sowie Schlafträume, Besprechungsräume und der Turnhalle.
Grundreinigung in allen Sanitärbereichen mit gründlicher Reinigung der Wandfliesen, Spiegel, Toiletten und Waschbecken
Gründliche Reinigung der Heizkörper, Fußleisten und Türblätter
Grundreinigung der Flurflächen
Die Grundreinigung ist fester Bestandteil der Auftragserteilung und wird 1x jährlich durchgeführt. Sie wird nicht gesondert beauftagt.