Los 1: Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen. Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Hygienedienste
Kurze Beschreibung:
Los 1: Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen.
Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen.
Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Los 1: Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen.
Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen.
Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Jobcenter Mayen-Koblenz
Postanschrift: Marktplatz 24
Postleitzahl: 56727
Postort: Mayen
Kontakt
Internetadresse: http://www.jobcenter-myk.de🌏
E-Mail: jc-ausschreibung@kvmyk.de📧
Telefon: +49 2651/7055-0📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E33666245🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-17 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 157-450292
ABl. S-Ausgabe: 157
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen.
Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen.
Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Los 2: Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: Vergabe JCMYK-2022-05 Los 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16:00 Uhr) erfolgen.
Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16:00 Uhr) erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung
Losnummer: JCMYK-2022-05 Los 2
Kurze Beschreibung:
Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mayen, Andernach, Weißenthurm und Bendorf
Mayen, Andernach, Weißenthurm, Bendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[18]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[19]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 157-450292 (2022-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216711.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 229-661220
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 157-450292
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Los 1 210.340,89 € Los 2 6.370,36 €
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16:00 Uhr) erfolgen.
Los 1 Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16:00 Uhr) erfolgen.
Los 2 Der Auftragnehmer hat die Glasreinigung an den 4 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude) und Bendorf des Auftraggebers sicherzustellen.