Orstbesichtigung:
Es findet keine Ortsbesichtigung statt.
Stattdessen werden alle Raumgruppen per Videoaufzeichnung bereitgestellt.
Link zum download der Datei über sciebo:
https://uni-wuppertal.sciebo.de/s/4WF6sAcM4gOGyeG
Prüfung und Wertung der Angebote:
Formale Prüfung:
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten.
Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote:
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Insbesondere wird der Stundenverrechnungssatz eingehend geprüft.
In der Kalkulationsdatei ist der jeweilige Stundenverrechnungssatz für die angebotenen Lose anzugeben. Der Stundenverrechnungssatz ist auftragsbezogen zu kalkulieren. Dabei ist der aktuell gültige Tarifvertrag mit dem ab 01.10.2022 gültigen Tariflohn zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Stundenverrechnungssatz (einschl. Objekt-Betreuung) für jedes Objekt unter Berücksichtigung aller Vorgaben der Vergabeunterlagen und der gewünschten angemessenen Objekt-Betreuung mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt. Ist dies nicht der Fall, hat der Bieter mit seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen.
Die Stundenverrechnungssätze dienen im Rahmen der kaufmännischen Angebotswertung der Überprüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Stundenverrechnungssatz ungewöhnlich niedrig, behält sich die BUW vor, eine detaillierte Prüfung gem. § 60 Abs. 1 VgV vorzunehmen. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV.
Wertungskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot pro Los erteilt.
1. Preis - 40 %
Anhand des Gesamtpreises pro Los werden für das jeweilige Angebot Preispunkte berechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt nach der linearen (einseitige) Interpolationsmethode. Bei der einseitigen Interpolation wird zwischen dem niedrigsten und dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises interpoliert. Das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis für das Los erhält die volle Punktzahl (40 Punkte), während ein Angebot mit dem zweifachen des geringsten Gesamtpreises 0 Punkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Lospreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Alle Zahlenwerte werden auf 3-Nachkommastellen gerundet.
2. Durchschnittlicher Leistungswert - 40 %
Der durchschnittliche Leistungswert pro Los wird errechnet durch die Division der Jahresreinigungsfläche durch die kalkulierte Jahresreinigungszeit (m2/Std.) als Gesamtwert unter Berücksichtigung aller Raumgruppen einschließlich der Grundreinigung. Der niedrigste Leistungswert im jeweiligen Los erhält die volle Punktzahl - 40 Punkte, während ein Angebot mit dem zweifachen des geringsten Leistungswertes 0 Punkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Leistungswerte erfolgt über eine lineare Interpolation. Alle Zahlenwerte werden auf 3-Nachkommastellen formatiert.
3. Zeit für Objekt-Betreuung - 10 %
Der höchste Stundenzahl-Wert des jeweiligen Loses erhält die volle Punktzahl, alle anderen Angebote gemäß linearer Interpolation. (max. erreichbar - 10 Punkte). Die erforderliche Mindeststundenanzahl ergint sich aus den Vertragsbedingungen (§7 - Aufsicht).
4. Konzept zur Qualitätssicherung - 5 %
Zur Beurteilung der Konzepte wird eine vergleichende Bewertung aller Angebote zu den nachfolgend aufgeführten Unterkriterien vorgenommen. Es geht an dieser Stelle nicht um eine evtl. Zertifizierung Ihres Unternehmens nach DIN EN ISO o. ä., sondern um die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie die Qualität Ihrer Reinigungsleistung vor Ort auf Dauer sicherstellen.
Alle Aspekte fließen gleichermaßen mit 1 % in die Wertung. Zu jedem dieser Unterkriterien erhält das Konzept 1 oder 0,5 oder 0 Punkte. (max. erreichbare 5 Punkte).
Unterkriterien:
- Systematik (elektronisch, Checklisten o. a.),
- Kontroll-Häufigkeit,
- Kontroll-Zuständigkeit,
- Dokumentation einschl. Zugang für den Auftraggeber,
- Reklamationsmanagement.
Punktverteilung für die Unterkriterien:
1 Punkt - vollständige und umfassende Angaben; Die Angaben lassen erkennen, dass der Bieter Maßnahmen vorgesehen hat, die den sog. Regelbetrieb durch Eigenkontrollen bzw. ein internes Qualitätssicherungssystem in herausragendem Maße unterstützen und absichern, sodass keine relevanten Aufwände für die Ansprechpartner der BUW vor Ort entstehen. Ein "Lerneffekt" bzw. eine ständige Verbesserung der Leistungserbringung wird durch besonders sinnvolle und gezielte Maßnahmen sichergestellt;
0,5 Punkte - nicht vollständige / umfassende Angaben. Die Angaben lassen erkennen, dass der Bieter geeignete Maßnahmen vorgesehen hat, um die Qualität der Leistungserbringung zu erhöhen. Es sind jedoch Abstriche zu verzeichnen bzw. die Angaben sind unvollständig;
0 Punkte - Keine, nicht nachvollziehbare oder nicht vollständige Angaben.
5. Konzept zur Objektorganisation - 5 %
Zur Beurteilung der Konzepte wird eine vergleichende Bewertung aller Angebote zu den nachfolgend aufgeführten Unterkriterien vorgenommen. Alle Aspekte fließen gleichermaßen mit 1 % in die Wertung. Zu jedem dieser Unterkriterien erhält das Konzept 1 oder 0,5 oder 0 Punkte. (max. erreichbare 5 Punkte).
Unterkriterien:
- beteiligte Personen einschl. Aufgaben und Sitz,
- Implementierung,
- Einweisung/Schulung,
- Vertretungsregelungen,
- technische Ausstattung.
Punktverteilung für die Unterkriterien:
1 Punkt - Die Angaben sind vollständig und detailliert. Die geschilderten Abläufe und umfassend Maßnahmen lassen vollständig erkennen, dass genügend Reinigungspersonal und technische Ausstattung für die Leistungserbringung zur Verfügung steht. Zudem ist plausibel dargestellt, wie das Organisationskonzept optimal umgesetzt werden kann. Die Angaben im Konzept sind vollkommen überzeugend.
0,5 Punkte - nicht vollständige / umfassende Angaben; Die Angaben lassen erkennen, dass der Bieter geeignete Maßnahmen vorgesehen hat, um die Objektorganisation auftragsbezogen qualitativ einzusetzen. Es sind jedoch Abstriche zu verzeichnen bzw. die Angaben sind unvollständig/nicht plausibel.
0 Punkte - Keine, nicht nachvollziehbare oder nicht vollständige Angaben.
Gesamtpunktzahl pro Los:
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes pro Los werden je Angebot die gewichteten Punkte pro Kriterium addiert, um die Gesamtpunktzahl zu errechnen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der Lose oder Losgruppen zu vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDY68Y