Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch in 2 Losen mit jeweils einer Bildungseinrichtung (Gymnasium & Grundschule) und einem Objekt der öffentlichen Infrastruktur (Feuerwehrgebäude & Rathaus)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch
n.def.
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch in 2 Losen mit jeweils einer Bildungseinrichtung (Gymnasium & Grundschule) und einem Objekt der...”
Kurze Beschreibung
Unterhaltsreinigung in öffentlichen Objekten der Stadt Lorch in 2 Losen mit jeweils einer Bildungseinrichtung (Gymnasium & Grundschule) und einem Objekt der öffentlichen Infrastruktur (Feuerwehrgebäude & Rathaus)
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Stauferschule und Rathaus
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung in der Stauferschule Lorch und dem Rathaus in Lorch
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 malige Verlängerung um je 2 weitere Vertragsjahre möglich
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Gymnasium und Feuerwehrgebäude
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung im Gymnasium des Schulzentrums Schäferfeld und dem Feuerwehrgebäude der Stadt Lorch”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Bieter haben die Möglichkeit an freiwilligen Objektbegehungen teilzunehmen. Objektbegehungen werden auf Anfrage der Interessenten im Zeitraum KW 19 (09.05....”
Bieter haben die Möglichkeit an freiwilligen Objektbegehungen teilzunehmen. Objektbegehungen werden auf Anfrage der Interessenten im Zeitraum KW 19 (09.05. - 13.05.) stattfinden. Um einen Termin für eine Objektbegehung zu erhalten ist der zuständige Ansprechpartner der Stadt Lorch Herr Oliver Bundschuh schriftlich (oliver.bundschuh@stadt-lorch.de ) zu kontaktieren.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 082-221295 (2022-04-22)