Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Möglich ist auch die Eignung durch direkt abrufbare Nachweise/Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Ebenso mit dem Angebot vorzulegen ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
.
- Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) oder gleichwertiger Nachweis
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppen R + I, sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Einhaltung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden. Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen.
.
- Nachweis der personellen und technischen Ausstattung:
Nachweis von mindestens 2 Reinigungskolonnen und 2 Kanal-TV-Untersuchungskolonnen, die zur zeitgleichen Bearbeitung des Leistungsumfangs bereitstehen (Darstellung der für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung stehenden maschinellen und personellen Recourcen mit konkreten Angaben zu den entsprechenden Fahrzeugen und Mitarbeitern)