Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) zusammen mindestens jährlich 100 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Referenzen:
- Referenzprojekte - Wirtschaftsförderung - Formular R-Wirtschaftsförderung
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand
die Erstellung oder Vorbereitung von Zuwendungsbescheiden oder Bearbeitung von gestellten Förderanträgen jeweils im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste, wobei im Rahmen der Leistungserbringung (1) eine Analyse/Prüfung der jeweiligen Anträge auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme und (2) eine Analyse/Prüfung der vom jeweiligen Antragsteller gemachten Sachverhaltsangaben in Bezug auf (i) Umsätze oder (ii) Konzernstrukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen, erfolgt sein muss.
Insgesamt müssen die drei einzureichenden Mindestreferenzen mindestens drei der vorstehend beschriebenen vier Bereiche, bestehend aus (i) Umsätze oder (ii) Konzern-strukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen zumindest einmal abgedeckt haben.
Weiterhin muss der Leistungsumfang jeder der drei einzureichenden Mindestreferenzen je-weils eine Bearbeitung von mindestens 30 Förderanträgen umfasst haben.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R- Wirtschaftsförderung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
- Referenzprojekte - betriebswirtschaftliche Analyse komplexer Fälle - Formular R-Analyse
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die
Analyse von betriebswirtschaftlichen Wirtschaftskennzahlen mittelgroßer und großer Unternehmen (Jahresumsatz über 12 Mio. Euro) oder von Unternehmensverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernverbundenen Unternehmen) umfasste und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände je-weils mindestens 100 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintra-gung im entsprechenden Feld des Formulars R- Analyse ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
- Referenzprojekte - interdisziplinäre Zusammenarbeit - Formular R-Zusammenarbeit
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, im Rahmen derer
in (1) einer Vielzahl von Fällen oder (2) im Zusammenhang mit einem komplexen Beratungsauftrag eine projektbezogene Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, einschließlich der Zusammenführung und des Austauschs der verschiedenen disziplinären Sichtweisen, Expertisen und Methoden, erfolgte, um die Leistung gegenüber dem Auftraggeber erbringen zu können und bei denen der Leistungsumfang jeweils mindestens 10 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Zusammenarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.