Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden Auftraggeber) entwickelt zusammen mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Teilprojekt „ElfeProgramme“ (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) ein neues einheitliches Steuerfestsetzungsverfahren für den Einsatz in den Steuerverwaltungen aller Bundesländer. ELFE ist in fachliche und querschnittliche Teilprojekte aufgegliedert, die auf die Entwicklungsstandorte in Bayern, München (Bayerisches Landesamt für Steuern) und in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) verteilt sind. Die zu erstellenden Fachanwendungen ersetzen die bisherigen Dialog- und Batch-Komponenten der Festsetzung in den Legacy-Systemen (überwiegend Großrechnerumgebungen). Das Ziel ist eine stufenweise Verlagerung aller Festsetzungsprogramme von BS2000 nach Linux, bis hin zu einer weitreichenden Neukonzeption der Steuerfestsetzungsverarbeitung. Dabei werden existierende COBOL-Programme weiterentwickelt und in eine serviceorientierte Umgebung auf Linux eingebettet. Dadurch ergeben sich besondere übergreifende Anforderungen aus „alter Welt“ (COBOL, BS2000) sowie „neuer Welt“ (Linux, C, XML, JAVA). Umfang und Dauer der Leistung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerunterstützung und -beratung
Referenznummer: 2022TST000005
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden Auftraggeber) entwickelt zusammen mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Teilprojekt „ElfeProgramme“ (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) ein neues einheitliches Steuerfestsetzungsverfahren für den Einsatz in den Steuerverwaltungen aller Bundesländer.
ELFE ist in fachliche und querschnittliche Teilprojekte aufgegliedert, die auf die Entwicklungsstandorte in Bayern, München (Bayerisches Landesamt für Steuern) und in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) verteilt sind.
Die zu erstellenden Fachanwendungen ersetzen die bisherigen Dialog- und Batch-Komponenten der Festsetzung in den Legacy-Systemen (überwiegend Großrechnerumgebungen).
Das Ziel ist eine stufenweise Verlagerung aller Festsetzungsprogramme von BS2000 nach Linux, bis hin zu einer weitreichenden Neukonzeption der Steuerfestsetzungsverarbeitung.
Dabei werden existierende COBOL-Programme weiterentwickelt und in eine serviceorientierte Umgebung auf Linux eingebettet. Dadurch ergeben sich besondere übergreifende Anforderungen aus „alter Welt“ (COBOL, BS2000) sowie „neuer Welt“ (Linux, C, XML, JAVA).
Umfang und Dauer der Leistung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden Auftraggeber) entwickelt zusammen mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Teilprojekt „ElfeProgramme“ (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) ein neues einheitliches Steuerfestsetzungsverfahren für den Einsatz in den Steuerverwaltungen aller Bundesländer.
ELFE ist in fachliche und querschnittliche Teilprojekte aufgegliedert, die auf die Entwicklungsstandorte in Bayern, München (Bayerisches Landesamt für Steuern) und in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) verteilt sind.
Die zu erstellenden Fachanwendungen ersetzen die bisherigen Dialog- und Batch-Komponenten der Festsetzung in den Legacy-Systemen (überwiegend Großrechnerumgebungen).
Das Ziel ist eine stufenweise Verlagerung aller Festsetzungsprogramme von BS2000 nach Linux, bis hin zu einer weitreichenden Neukonzeption der Steuerfestsetzungsverarbeitung.
Dabei werden existierende COBOL-Programme weiterentwickelt und in eine serviceorientierte Umgebung auf Linux eingebettet. Dadurch ergeben sich besondere übergreifende Anforderungen aus „alter Welt“ (COBOL, BS2000) sowie „neuer Welt“ (Linux, C, XML, JAVA).
Umfang und Dauer der Leistung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten(Ausschreibungsnummer: 2021GHO000004).
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
Ausführlicher beruflicher Werdegang des zum Einsatz im Landesamt vorgesehenen Entwicklungsteamleiters mit Schwerpunkt der Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der nachweisbaren Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen ist anzugeben.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten(Ausschreibungsnummer: 2021GHO000004).
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Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Ausführlicher beruflicher Werdegang des zum Einsatz im Landesamt vorgesehenen Entwicklungsteamleiters mit Schwerpunkt der Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der nachweisbaren Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen ist anzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden Auftraggeber) entwickelt zusammen mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Teilprojekt „ElfeProgramme“ (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) ein neues einheitliches Steuerfestsetzungsverfahren für den Einsatz in den Steuerverwaltungen aller Bundesländer.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden Auftraggeber) entwickelt zusammen mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Teilprojekt „ElfeProgramme“ (einheitliche länderübergreifende Festsetzung) ein neues einheitliches Steuerfestsetzungsverfahren für den Einsatz in den Steuerverwaltungen aller Bundesländer.
ELFE ist in fachliche und querschnittliche Teilprojekte aufgegliedert, die auf die Entwicklungsstandorte in Bayern, München (Bayerisches Landesamt für Steuern) und in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) verteilt sind.
ELFE ist in fachliche und querschnittliche Teilprojekte aufgegliedert, die auf die Entwicklungsstandorte in Bayern, München (Bayerisches Landesamt für Steuern) und in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) verteilt sind.
Die zu erstellenden Fachanwendungen ersetzen die bisherigen Dialog- und Batch-Komponenten der Festsetzung in den Legacy-Systemen (überwiegend Großrechnerumgebungen).
Das Ziel ist eine stufenweise Verlagerung aller Festsetzungsprogramme von BS2000 nach Linux, bis hin zu einer weitreichenden Neukonzeption der Steuerfestsetzungsverarbeitung.
Dabei werden existierende COBOL-Programme weiterentwickelt und in eine serviceorientierte Umgebung auf Linux eingebettet. Dadurch ergeben sich besondere übergreifende Anforderungen aus „alter Welt“ (COBOL, BS2000) sowie „neuer Welt“ (Linux, C, XML, JAVA).
Dabei werden existierende COBOL-Programme weiterentwickelt und in eine serviceorientierte Umgebung auf Linux eingebettet. Dadurch ergeben sich besondere übergreifende Anforderungen aus „alter Welt“ (COBOL, BS2000) sowie „neuer Welt“ (Linux, C, XML, JAVA).
Umfang und Dauer der Leistung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Im Einzelnen werden folgende Leistungen erwartet:
- Erstellen, Testen, Integrieren und Dokumentieren von komplexer, performancekritischer Software in der Programmiersprache COBOL auf dem Betriebssystem BS2000
- Weiterentwicklung, Integration und Test der COBOL-Sourcen auf der neuen Betriebsumgebung Linux
- Projektleitungsaufgaben in einem agilen Umfeld
Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzte Person muss die genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können und die in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungen erfüllen.
Näheres dazu in der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Beschreibung der Optionen:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 1 Jahr und einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages (Modell 1 + 1 + 1 + 1).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
EVB-IT Dienstvertrag und VOL/B; Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Erklärung Bietergemeinschaft (nur bei einer Bewerbergemeinschaft)
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderung sind zwei Projektreferenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Beratungsleistung im Bereich Informationstechnologie
- Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrages < 2 Jahre
- Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: > 100 PT
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT Vorhaben: mind. 24 Monate
- Anzahl der am Projekt beteiligten Mitarbeiter: mind. 3 Mitarbeiter
Mindeststandards:
Mitarbeiterzahl im Segment "Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen":
Angabe der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeiter im Segment "Informationstechnologie in Verbindung mit Consulting-Leistungen" für die letzten drei Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften werden die Mitarbeiterzahlen addieren).
Mindestanforderung: >3 Mitarbeiter
Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Mitarbeiterzahl ab Geschäftsbeginn dar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter, Scientology Schutzerklärung, Auftragsdatenvereinbarung, Geheimhaltungsvereinbarung, Teleservicevereinbarung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten(Ausschreibungsnummer: 2021GHO000004).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten(Ausschreibungsnummer: 2021GHO000004).
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Ausführlicher beruflicher Werdegang des zum Einsatz im Landesamt vorgesehenen Entwicklungsteamleiters mit Schwerpunkt der Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der nachweisbaren Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen ist anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 066-174513 (2022-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung_ELFE_Programmierung Cobol_LfSt
Referenznummer: Auftragsänderung: BA_0353_2026 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11140; BA_0045_2022; 2022TST000005)
Kurze Beschreibung:
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung bis 24.05.2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Auftragsänderung: BA_0353_2026 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11140; BA_0045_2022; 2022TST000005)
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Endes: 2027-05-24 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vertragsänderung: § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Semper Prospera GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 123456
Postleitzahl: 70176
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle (Referat Z 2)
Nationale Registrierungsnummer: 68b10e7c-8e50-4351-9c09-90a064684973
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle im BayLfSt
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Telefon: +49 89 9991 0📞
Fax: +49 89 99991 1510 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏 Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Die Änderung des Auftrages ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung bis 24.05.2027.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Vertragsänderung: § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB
Quelle: OJS 2026/S 127-461384 (2026-07-03)