Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € (netto) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von 50.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
3.3.4 Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern
Anforderung: Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt mit einem öffentlichen Auftraggeber in den für die ausgeschriebene Leistung relevanten Tätigkeitsschwerpunkten nachweisen.
Beleg: Formfreie Darlegung von Referenzen über mindestens einen Auftrag. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Der Referenzauftrag muss mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde sowie Verlässlichkeit des Bieters zulassen. Die relevante Leistung muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
3.3.5 ggf. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.3.6 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Anforderung: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3.3.7 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung,soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.2.1 ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Beleg: Vordruck