Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
B 12.15 - 9924/22/VV : 1”
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 125 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 72
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltaudit📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 72 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens sechs Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
GIGA German Institute of...”
Zusätzliche Informationen
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
GIGA German Institute of Global and Area Studies,
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen f. oberste Bundesbehörden vorwiegend mit NACE-Code 84.1” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (oberste Bundesbehörden), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen für den nachgeordneten Bereich mit NACE-Code 84.1,Teil1” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 1), die dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.200 Stunden.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zum Abruf berechtigt.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil2” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 2), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 3.600 Stunden.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation zum Abruf berechtigt.”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil3” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 3), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.100 Stunden.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist das Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung e.V. zum Abruf berechtigt.”
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen vorwiegend mit NACE-Code 84.2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die vorwiegend dem NACE-Code 84.2 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.500 Stunden.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 64.11,91 o.94.99.1” Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
Deutsche...”
Zusätzliche Informationen
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
Deutsche Nationalbibliothek,
Deutsche Bundesbank,
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.,
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in Berlin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in Berlin liegen.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.700 Stunden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zum...”
Zusätzliche Informationen
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zum Abruf berechtigt.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen für GZD (Pilotprojekt Multisite-Verfahren), BPOL u.THW
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für die Bedarfsträgerinnen GZD, BPOL und THW.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Die GZD führt ein Pilotprojekt gemäß Ziffer 2.4.3.3 lit b) des EMAS-Nutzerhandbuchs für den Wirtschaftszweig 84.11 (öffentliche Verwaltung) durch. Darüber hinaus streben die hierin benannten Bedarfsträgerinnen ebenfalls ein Pilotprojekt an, obgleich eine Aufnahme des betreffenden Wirtschaftszweiges in die Tabelle 10 des EMAS-Nutzerhandbuchs noch nicht erfolgt ist.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.100 Stunden.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in NRWo.Hessen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in NRW oder Hessen liegen.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.200 Stunden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
Bundesanstalt für...”
Zusätzliche Informationen
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bundesinstitut für Berufsbildung,
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.,
Nationale Anti Doping Agentur,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.000 Stunden.
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Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Abruf berechtigt.”
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 8.800 Stunden.
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.700 Stunden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum Abruf berechtigt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-29
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-29
11:31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2022/S 125-354673 (2022-06-27)
Ergänzende Angaben (2022-07-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 125-354673
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Alter Wert
Text: 10.125.000,00
Neuer Wert
Text: 10.481.250,00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 7
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Text
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Text
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 135-386684 (2022-07-12)
Ergänzende Angaben (2022-07-14)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2)
Alter Wert
Datum: 2022-07-29 📅
Zeit: 11:30
Neuer Wert
Datum: 2022-08-15 📅
Zeit: 11:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7)
Alter Wert
Datum: 2022-07-29 📅
Zeit: 11:31
Neuer Wert
Datum: 2022-08-15 📅
Zeit: 11:31
Quelle: OJS 2022/S 137-392696 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6603181.25 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 72 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Beschreibung
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (oberste Bundesbehörden), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 1), die dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.200 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 2), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 3.600 Stunden.
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Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 3), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.100 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die vorwiegend dem NACE-Code 84.2 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.500 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in Berlin liegen. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.700 Stunden.
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Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für die Bedarfsträgerinnen GZD, BPOL und THW. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Die GZD führt ein Pilotprojekt gemäß Ziffer 2.4.3.3 lit b) des EMAS-Nutzerhandbuchs für den Wirtschaftszweig 84.11 (öffentliche Verwaltung) durch. Darüber hinaus streben die hierin benannten Bedarfsträgerinnen ebenfalls ein Pilotprojekt an, obgleich eine Aufnahme des betreffenden Wirtschaftszweiges in die Tabelle 10 des EMAS-Nutzerhandbuchs noch nicht erfolgt ist. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.100 Stunden.
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Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in NRW oder Hessen liegen. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.200 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.000 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 8.800 Stunden.
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“Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.700 Stunden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 125-354673
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 72
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arqum GmbH
Postanschrift: Leonrodstr. 54
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 593256.25 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Unterstützungsleistungen f. oberste Bundesbehörden vorwiegend mit NACE-Code 84.1” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 593256.25 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Unterstützungsleistungen für den nachgeordneten Bereich mit NACE-Code 84.1,Teil1” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 265012.50 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil2” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 423 475 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5.1
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil3” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480068.75 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6.1
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen vorwiegend mit NACE-Code 84.2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 298968.75 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7.1
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 64.11,91 o.94.99.1” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 332 925 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8.1
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in Berlin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 321606.25 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9.1
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: Unterstützungsleistungen für GZD (Pilotprojekt Multisite-Verfahren), BPOL u.THW
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 237693.75 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 10.1
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel:
“Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in NRWo.Hessen” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 491387.50 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 11.1
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 723 125 💰
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 12.1
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 040 050 💰
1️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 13.1
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 802356.25 💰
“Entgegen der Angaben unter V.2.1) zu den Auftrags-Nrn. 6.1 - Los-Nr. 6 - und 8.1 - Los Nr. 8 - ist der Tag des Vertragsschlusses nicht der 11.10.2022,...”
Entgegen der Angaben unter V.2.1) zu den Auftrags-Nrn. 6.1 - Los-Nr. 6 - und 8.1 - Los Nr. 8 - ist der Tag des Vertragsschlusses nicht der 11.10.2022, sondern der 18.10.2022. Aus technischen Gründen kann für das Gesamtverfahren nur ein Zuschlagsdatum hinterlegt werden. Vorliegend erfolgte der Zuschlag für die Lose 6 und 8 am 18.10.2022.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2022/S 221-635986 (2022-11-11)