Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Berlin
- • Deutschland › Hessen
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-06-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-07-12 | Ergänzende Angaben |
| 2022-07-14 | Ergänzende Angaben |
| 2022-11-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltmanagement
Referenznummer: B 12.15 - 9924/22/VV : 1
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltmanagement 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltmanagement 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Berlin 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b12.15@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1035 📞
Fax: +49 2289910610-1035 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465472 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-354673
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 10 125 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 72
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen f. oberste Bundesbehörden vorwiegend mit NACE-Code 84.1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für den nachgeordneten Bereich mit NACE-Code 84.1,Teil1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 64.11,91 o.94.99.1
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in Berlin
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit Dienststellen in NRWo.Hessen
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 1
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 8.800 Stunden.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 3
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.700 Stunden.
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465472 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 125-354673 (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltmanagement
Referenznummer: B 12.15 - 9924/22/VV : 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltmanagement 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltmanagement 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Berlin 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b12.15@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1035 📞
Fax: +49 2289910610-1035 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465472 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-354673
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
GIGA German Institute of Global and Area Studies,
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 10 125 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen mit NACE-Code 72
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 72 zuzuordnen sind.
Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.
Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.
Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.
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Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens sechs Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
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Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt:
GIGA German Institute of Global and Area Studies,
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (oberste Bundesbehörden), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 1), die dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
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Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.200 Stunden.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zum Abruf berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 2), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
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Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 3.600 Stunden.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation zum Abruf berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen f.d. nachgeordn.Bereich vorwiegend NACE-Code 84.1,Teil3
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 3), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind.
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Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.100 Stunden.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist das Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung e.V. zum Abruf berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für Bedarfsträgerinnen vorwiegend mit NACE-Code 84.2
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die vorwiegend dem NACE-Code 84.2 zuzuordnen sind.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.500 Stunden.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden.
Deutsche Nationalbibliothek,
Deutsche Bundesbank,
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.,
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in Berlin liegen.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.700 Stunden.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zum Abruf berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen für GZD (Pilotprojekt Multisite-Verfahren), BPOL u.THW
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für die Bedarfsträgerinnen GZD, BPOL und THW.
Die GZD führt ein Pilotprojekt gemäß Ziffer 2.4.3.3 lit b) des EMAS-Nutzerhandbuchs für den Wirtschaftszweig 84.11 (öffentliche Verwaltung) durch. Darüber hinaus streben die hierin benannten Bedarfsträgerinnen ebenfalls ein Pilotprojekt an, obgleich eine Aufnahme des betreffenden Wirtschaftszweiges in die Tabelle 10 des EMAS-Nutzerhandbuchs noch nicht erfolgt ist.
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Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.100 Stunden.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in NRW oder Hessen liegen.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.200 Stunden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bundesinstitut für Berufsbildung,
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.,
Nationale Anti Doping Agentur,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben.
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Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden.
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Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.000 Stunden.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Abruf berechtigt.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 2
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 8.800 Stunden.
Bezeichnung des Loses: Unterstützungsleistungen inkl. Konvoi-Verfahren Nr. 3
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.700 Stunden.
Zusätzliche Informationen:
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum Abruf berechtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465472 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Ergänzende Angaben (2022-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-386684
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 125-354673
ABl. S-Ausgabe: 135
Quelle: OJS 2022/S 135-386684 (2022-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-386684
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 125-354673
ABl. S-Ausgabe: 135
Quelle: OJS 2022/S 135-386684 (2022-07-12)
Ergänzende Angaben (2022-07-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 137-392696
ABl. S-Ausgabe: 137
Quelle: OJS 2022/S 137-392696 (2022-07-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 137-392696
ABl. S-Ausgabe: 137
Quelle: OJS 2022/S 137-392696 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6603181.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-635986
ABl. S-Ausgabe: 221
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-11 📅
Name: Arqum GmbH
Postanschrift: Leonrodstr. 54
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 593256.25 EUR 💰
265012.50 EUR 💰
423 475 EUR 💰
480068.75 EUR 💰
298968.75 EUR 💰
332 925 EUR 💰
321606.25 EUR 💰
237693.75 EUR 💰
491387.50 EUR 💰
723 125 EUR 💰
1 040 050 EUR 💰
802356.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3
4
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 221-635986 (2022-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6603181.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-635986
ABl. S-Ausgabe: 221
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für…
… Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 72 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen (oberste Bundesbehörden), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.100 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 1), die dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.200 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 2), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 3.600 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen (nachgeordneter Bereich Teil 3), die vorwiegend dem NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.100 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, die vorwiegend dem NACE-Code 84.2 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.500 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in Berlin liegen. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.700 Stunden.
… die Bedarfsträgerinnen GZD, BPOL und THW. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Die GZD führt ein Pilotprojekt gemäß Ziffer 2.4.3.3 lit b) des EMAS-Nutzerhandbuchs für den Wirtschaftszweig 84.11 (öffentliche Verwaltung) durch. Darüber hinaus streben die hierin benannten Bedarfsträgerinnen ebenfalls ein Pilotprojekt an, obgleich eine Aufnahme des betreffenden Wirtschaftszweiges in die Tabelle 10 des EMAS-Nutzerhandbuchs noch nicht erfolgt ist. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.100 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, deren benannte Dienststellen in NRW oder Hessen liegen. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.200 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.000 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 8.800 Stunden.
… Bedarfsträgerinnen, die zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung ein Interesse an einem Konvoi-Verfahren bekundet haben. Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Die Unterstützungsleistungen zur Einführung erfolgen im Wege eines sogenannten Konvoi-Verfahrens. Ziel des Konvoi-Verfahrens ist die Einführung des Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung innerhalb von 18 Monaten. Verschiedene Organisationen werden im Wege von begleiteten Workshops und ergänzend durch individuelle Unterstützungsleistungen für die Begutachtung und Validierung durch die/den Umweltgutachter/in vorbereitet. Im Rahmen der Workshops haben die Organisationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten Austauschs. Hierbei können insbesondere "best practice"-Beispiele vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert werden. Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen außerhalb eines Konvoi-Verfahrens sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 6.700 Stunden.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-11 📅
Name: Arqum GmbH
Postanschrift: Leonrodstr. 54
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 593256.25 EUR 💰
265012.50 EUR 💰
423 475 EUR 💰
480068.75 EUR 💰
298968.75 EUR 💰
332 925 EUR 💰
321606.25 EUR 💰
237693.75 EUR 💰
491387.50 EUR 💰
723 125 EUR 💰
1 040 050 EUR 💰
802356.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3
4
Referenz
Zusätzliche Informationen
Entgegen der Angaben unter V.2.1) zu den Auftrags-Nrn. 6.1 - Los-Nr. 6 - und 8.1 - Los Nr. 8 - ist der Tag des Vertragsschlusses nicht der 11.10.2022, sondern der 18.10.2022. Aus technischen Gründen kann für das Gesamtverfahren nur ein Zuschlagsdatum hinterlegt werden. Vorliegend erfolgte der Zuschlag für die Lose 6 und 8 am 18.10.2022.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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