Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen.
Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten.
Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten:
1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO
2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO
3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO
4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO
5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO
6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm
7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO
9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO
10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen
Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich.
In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen.
siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-22 Auftragsbekanntmachung
2023-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Zb1-04812-6/37
Kurze Beschreibung:
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen. Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten. Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten: 1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO 2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO 3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO 4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO 5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO 6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm 7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt 8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO 9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO 10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich. In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen. siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228-995271604 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-656017
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen.
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Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten.
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Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten:
1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO
2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO
3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO
4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO
5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO
6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm
7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO
9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO
10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen
Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich.
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In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen.
siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 1. 36 Monate 2. 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem ESF Plus Bundesprogramm und wird aus Mittel der Europäischen Union bezahlt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088&criteriaId=27962

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen.Dabei ist darauf einzugehen, wie die Gesamtleistung und die eingeplanten Personalkapazitäten im Zusammenhang stehen sollen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Bedarfsorientierung der Projektskizze sein. Darüber hinaus wird die Einbindung in die sozialpartnerschaftlichen Strukturen und der Zugang zu Betrieben und Unternehmens/Branchennetzwerken bewertet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-01-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
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Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2022/S 228-656017 (2022-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-259378
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 228-656017
ABl. S-Ausgabe: 84

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualtiät
Qualitätskriterium (Gewichtung): 58
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-25 📅
Name: Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG)
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 084-259378 (2023-04-26)