Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung des Bieterkreises auf maximal fünf Bieter zu beschränken.
4.1.4.1. Kompetenz und Erfahrung (60%)
Entscheidend ist zu 60% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen gemäß Formblatt 4. Zugelassen sind nur Referenzprojekte, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst implementiert hat.
Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 10 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet:
Hinweis: Die Implementierung eines DMR-Funksystems Tier II - Funk Gleichwelle durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist zwingende Voraussetzung der Wertbarkeit einer Referenz und daher nochfolgend nicht punktemäßig bewertet. Als abgeschlossen gilt eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist.
Betrieb des Systems inkl. Hardware- und Software-Wartung
(nur Hardware-Wartung = 1 Punkt; nur Software-Wartung = 1 Punkt)
Georendundanter Aufbau aller zentralen Komponenten
(nicht georedundant = 0 Punkte; Georedundanz bei Teilkomponenten wird anteilig berechnet) 2
PTP-Synchronisation des Gesamtsystems 1
Netzwerkmanagement (Komponentenüberwachung)
(Überwachung bei Teilkomponenten wird anteilig berechnet) 1
DSGVO-konforme Gesprächsaufzeichnung mit definierbarem Speicherzeitraum
(ohne definierbarem Speicherzeitraum = 0,5 Punkte) 1
DSGVO-konformes Zugriffskonzept auf Gesprächsaufzeichnungen 1
Einbindung zentraler Bediengeräte (z.B. in einer Leitstelle) 1
Implementierung in einem Zeitraum von max. 8 Monaten
(<10 = 1,5 Punkte; <15 = 1 Punkte; <=20 = 0,5 Punkte; >20 = 0 Punkte) 2
Umsetzung von mindestens 30 Standorten
(>20 = 1,5 Punkte; >10 = 1 Punkte; >=5 = 0,5 Punkte; <5 = 0 Punkte) 2
Umsetzung von mindestens 1000 einzubindenden Funkteilnehmern
(>500 = 0,75 Punkte; >200 = 0,5 Punkte; >=50 = 0,25 Punkte; <50 = 0 Punkte) 1
Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenz ist 15. Eine Übersicht ist in der Bewerberinformation unter Ziffer 4.1.4.1. enthalten.
Die Punkte der eingereichten vergleichbaren Referenzen werden addiert. Maximal können somit 150 ungewichtete Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer gewichteten Maximalpunktzahl von 60 Punkten.
4.1.4.2. Grad der Kundenzufriedenheit (40%)
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt 6 "Erklärung zur Kundenzufriedenheit", das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Abschnitt 4.1.4.1. eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert.
Die fünf (5) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen der beiden Auswahlkriterien "Referenzen" und "Grad der Kundenzufiredenheit" werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.