Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Angabe der Mitarbeiteranzahl
Es ist das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (ab 01.01.2019) Beschäftigten im auftragsrelevanten Bereich (Busse) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegliedert in technische Fachkräfte und kaufmännische. Fachkräfte und Gesamtzahl anzugeben vorzulegen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für die Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
2.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers
Vorlage eines Erfahrungsnachweises des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017). Es müssen mindestens drei und maximal neun Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über die Lieferung von mindestens 10 Minibussen (je Einzelauftrag; mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%) je Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017) benannt werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Projektbezeichnung
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Anzahl der gelieferten Minibusse
- Verfügbarkeit der Fahrzeuge (Auf Verlangen ist ein aussagekräftiger Nachweis über die Verfügbarkeit vorzulegen)
- Leistungszeitraum
- Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend)
2.3 Anzahl der im EWR ausgelieferten Fahrzeuge
Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Minibussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 50 pro Geschäftsjahr betragen.
2.4 Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen durch Vorlage eines Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.5 Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar
Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen durch Vorlage eines Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.6 Erklärung zu Vertragssprache
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
- bei allen Kundenkorrespondenzen mit der ÜSTRA,
- bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen
- und bei Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie bei Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern gegenüber der ÜSTRA verwendet wird.