Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3
Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung des/der Projektleiters/in werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Bildungseinrichtung mit energetischer Sanierung und Nachweis Berufserfahrung, ausreichend dargestellt. (max. 3 Punkte)
- Bauaufgabe Bildungseinrichtung (1 Punkt)
- Bauaufgabe Energetische Sanierung (1 Punkt)
- Nachweis Berufserfahrung
ab 10 Jahre = 1 Punkt
ab 5 Jahre = 0,5 Punkte
Die Qualifikation und Erfahrung des/der Bauleiters/in werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Energetische Sanierung und der Berufserfahrung ausreichend dargestellt. (max. 2 Punkte)
- Bauaufgabe Energetische Sanierung (1 Punkt)
- Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt)
ab 10 Jahre = 1 Punkt
ab 5 Jahre = 0,5 Punkte
geeigente Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV - 5 Pkt. (45% Gewichtung)
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 5 Jahren (2017-2021, 2022 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Bauaufgabe Erweiterung Bildungseinrichtung mit energetischer Sanierung, bei laufendem Betrieb, in vergleichbarer Größenordnung 2,0 Mio. EUR brutto KG 300+400, Erfüllung der Leistungsphasen 3-8 (max. 5 Punkte)
- Bauaufgabe Erweiterung (0,5 Punkte)
- Bauaufgabe Bildungseinrichtung (0,5 Punkte)
- Bauaufgabe Energetische Sanierung (1 Punkt)
- Bauaufgabe bei laufendem Betrieb (0,5 Punkte)
- Größenordnung 2,0 Mio. EUR brutto KG 300+400 (1 Punkt)
ab 2,0 Mio. EUR brutto = 1 Punkt
ab 1,0 Mio. EUR brutto = 0,5 Punkte
- Erfüllung Leistungsphasen 3-8 (1,5 Punkte, je Leistungsphase 0,25 Punkte).
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als zwei Referenzobjekte nach, so hat er die zwei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.