Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.