Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer
Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig
ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,
Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle
haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt,
sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise
und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie
ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die
Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig
ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" VHB
234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen
zur Eignung (bzgl. PQ/VHB124/EEE) abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen
(Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten mit seinem Angebot im
beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu
einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese
Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/
VHB124/EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.