Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefülltes und untrerschriebenes Angebotsschreiben - Vordruck 213 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket - Vordruck 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vordruck 124 - Eigenerklärung zur Eignung - oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung - Vordruck 124
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - Vordruck 421 / 422 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Originalkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Herstellerangaben im Leistungsverzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - Vordrucke 421/422 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Planunterlagen vom "Poolarserver" des Bauherrn herunterzuladen. Der notwendige Zugang wird nach Beauftragung durch den Bauherrn geschaffen.
Weiterhin ist der AN verpflichtet, alle vertragsrelevanten Dokumente, wie Rechnungen, erforderlichen Schriftverkehr und dergleichen, neben der schriftlichen Einreichung per Post beim BH, auf diesen Server hochzuladen. Auch die seitens des Arbeitnehmers zu erstellenden Planunterlagen sind über den Server hochzuladen. Alle weiteren Vorgaben hierzu werden nach Vertragserteilung abgestimmt.
Für die Auftragnehmer ist die Teilnahme an den Baubesprechungen verpflichtend.
Die unter Punkt 1 "Ausführungsfristen" in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Fristen beziehen sich auf den reinen Zeitraum der auszuführenden Arbeiten/Leistungen auf der Baustelle.
geplante Ausführungsfrist: 30.01.2023 - 22.09.2023
W+M-Planung: 30.01.2023 - 24.03.2023
Montage auf der Baustelle: 17.07.2023 - 22.09.2023