Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200

Land Brandenburg, vertreten durch das MLUK, dieses vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)

Die im Jahr 1997 sanierten und erhöhten Uferanlagen von Frankfurt (Oder) zwischen Stadtbrücke und Ziegelstraße weisen abschnittsweise eine vor die alte Ufermauer gerammte veralte Spundwand mit nur noch geringer Restdicke auf. Die Ufermauer wird zudem durch die Römertreppe unterbrochen. Abschnittsweise wurde die Ufermauer nicht erneuert, sondern leidglich ein Betonholm auf die vorhandene Spundwand aufgesetzt.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der nördliche Abschnitt der Ufermauer erhöht und im Bereich der Römertreppe über ein Stemmtor an höher liegendes Gelände bzw. Gebäude angeschlossen werden. Der südlich bis zur Stadtbrücke anschließende Teil der Uferpromenade soll wieder hergestellt und die Römertreppe neu gebaut werden.
Gegenstand der Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-19 Auftragsbekanntmachung
2022-03-03 Ergänzende Angaben
2022-06-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserbauarbeiten
Referenznummer: 22 / 01 / P / OV
Kurze Beschreibung:
Die im Jahr 1997 sanierten und erhöhten Uferanlagen von Frankfurt (Oder) zwischen Stadtbrücke und Ziegelstraße weisen abschnittsweise eine vor die alte Ufermauer gerammte veralte Spundwand mit nur noch geringer Restdicke auf. Die Ufermauer wird zudem durch die Römertreppe unterbrochen. Abschnittsweise wurde die Ufermauer nicht erneuert, sondern leidglich ein Betonholm auf die vorhandene Spundwand aufgesetzt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der nördliche Abschnitt der Ufermauer erhöht und im Bereich der Römertreppe über ein Stemmtor an höher liegendes Gelände bzw. Gebäude angeschlossen werden. Der südlich bis zur Stadtbrücke anschließende Teil der Uferpromenade soll wieder hergestellt und die Römertreppe neu gebaut werden. Gegenstand der Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, vertreten durch das MLUK, dieses vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.brandenburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RSCB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RSCB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-24 📅
Datum des Beginns: 2022-05-16 📅
Datum des Endes: 2024-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 016-037022
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Weitere als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: - Fertigstellung Spundwand 5 Monate nach Auftragserteilung, spätestens zum 31.10.2022. - Umpflanzung 1 Baum bis spätestens zum 30.11.2022.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Jahr 1997 sanierten und erhöhten Uferanlagen von Frankfurt (Oder) zwischen Stadtbrücke und Ziegelstraße weisen abschnittsweise eine vor die alte Ufermauer gerammte veralte Spundwand mit nur noch geringer Restdicke auf. Die Ufermauer wird zudem durch die Römertreppe unterbrochen. Abschnittsweise wurde die Ufermauer nicht erneuert, sondern leidglich ein Betonholm auf die vorhandene Spundwand aufgesetzt.
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Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der nördliche Abschnitt der Ufermauer erhöht und im Bereich der Römertreppe über ein Stemmtor an höher liegendes Gelände bzw. Gebäude angeschlossen werden. Der südlich bis zur Stadtbrücke anschließende Teil der Uferpromenade soll wieder hergestellt und die Römertreppe neu gebaut werden.
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Gegenstand der Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
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Die Baumaßnahme beinhaltet den Ersatzneubau der Ufermauer mittels Bohrpfahlwand, einer Vorsatzschale als Verblendung sowie die Wiederherstellung der Freiraumflächen.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
- Technische Bearbeitung
- Baustelleneinrichtung und -räumung
- Bauhilfsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen
- Abbrucharbeiten, Rückbau baulicher Anlagen (ca. 2.000 m³ Beton/Stahlbeton, Spundwand), Rodungen (Gebüsch)
- Tiefbau- und Wasserbauarbeiten (Erdarbeiten ca. 16.000 m³, Nassbaggerarbeiten ca. 6.000 m³, Wasserhaltung, Baugrundabdichtungen, Spundwand- und Verankerungsarbeiten 370 m, Großbohrpfähle mit Verankerungsarbeiten überschnitten ca. 4.900 m und aufgelöst ca. 2.000 m, Böschungs- und Sohlensicherungsarbeiten, Stahlbau- und Schlosserarbeiten (Stemmtor), Ausrüstungen von Wasserbauwerken, Einbau Unterwasserbetonsohle ca. 560 m³, Sonstige Arbeiten)
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- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Fugen- und Abdichtungsarbeiten
- Stahlwasserbauarbeiten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 zur Antragsnummer: 85046357. Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Zusätzliche Informationen:
Weitere als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
- Fertigstellung Spundwand 5 Monate nach Auftragserteilung, spätestens zum 31.10.2022.
- Umpflanzung 1 Baum bis spätestens zum 30.11.2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deich- und Uferanlagen Frankfurt (Oder) Land Brandenburg 15230 Frankfurt (Oder) Das Baugebiet befindet sich linksseitig der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Das Gebiet erstreckt sich entlang der Oder zwischen der Stadtbrücke und der "Ziegelstraße" und grenzt unmittelbar an die Bundeswasserstraße Oder bei km 584.
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Die beiden Abschnitte sind räumlich wie folgt gegliedert:
Abschnitt 1: Ziegelstraße bis Römertreppe - Oder-km 584,70 bis 584,33 (ca. 370 m).
Abschnitt 2: Römertreppe bis Stadtbrücke - Oder-km 584,33 bis 584,14 (ca. 200 m).
Die Zufahrt soll hauptsächlich von der Hafenstraße erfolgen. Eine Zufahrt über die Collegienstraße und die Straße am Graben ist nur für Kleinfahrzeuge in Betracht zu ziehen (siehe auch abgestimmter Arbeitskorridor). Es steht dem AN frei weitere Zufahrten zu erschließen. Die Nutzung der Wasserstraße ist eingeschränkt.
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Es wird auf die beschränkte Durchfahrtshöhe unter der Stadtbrücke hingewiesen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Leistungsbereiche
- 211-01 - Erdarbeiten
- 212-01 - Wasserhaltungsarbeiten
- 213-01 - Entwässerungskanalarbeiten
- 214-01 - Bohrarbeiten
- 214-02 - Verbauarbeiten
- 214-03 - Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
- 311-11 - Betonerhaltungsarbeiten
- 411-04 - Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
- 413-05 - Beton- und Stahlbetonarbeiten im Wasserbau
- 413-08 - Stahlwasserbauarbeiten und Korrosionsschutz im Stahlwasserbau
- 511-08 - Kampfmittelräumung
ist die Präqualifikation nach PQ-VOB des Bieters nachzuweisen. Die Nachweisführung ist vom Bieter gemäß § 6b EU VOB/A und Punkt 7.1 des Formblattes 212 EU zu erbringen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1) mindestens 3 Referenznachweise für Bauvorhaben aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, welche die Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters für die Ausführung von Leistungen mit den folgenden Kriterien nachweisen:
1.1) mindestens ein Referenzvorhaben, bei dem mindestens 100 laufende Meter Uferwand in Gewässern mit wechselnden Wasserständen erfolgreich realisiert worden ist,
1.2) mindestens ein Referenzvorhaben, in dem mindestens 100 laufende Meter Bohrpfahlwand im Wasser- oder Erdbau erfolgreich realisiert worden ist,
1.3) mindestens ein Referenzvorhaben, in dem Architekturbeton der Sichtbetonklasse 3 größer 50 m³ erfolgreich realisiert worden ist.
Bedingungen für die Wertung der Referenznachweise:
a) Es sind insgesamt mindestens 3 Referenznachweise vorzulegen und es sind alle oben genannten Kriterien nachzuweisen, wobei ein Referenznachweis auch mehrere der oben genannten Kriterien erfüllen kann.
b) Es werden nur Referenznachweise gewertet, die in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) fertiggestellt wurden (Abnahme ist erfolgt). D.h. noch laufende Bauvorhaben werden nicht berücksichtigt.
c) Der Referenznachweis ist mittels FB 444 VHB Bund (eine vom Auftraggeber bestätigte Referenzbescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistung) oder einer vergleichbaren AG-Bestätigung zu erbringen.
Die Vorlage nur einer einfachen Referenzliste ohne AG-Bestätigung ist nicht ausreichend und wird nicht gewertet!
2) Benennung des vermessungstechnischen Fachpersonals oder des Ingenieurbüros, welches die vermessungstechnischen Leistungen während der gesamten Bauzeit erbringen soll (siehe Punkt 5.4.2, Seite 68 der Baubeschreibung).
3) gültiges Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 mindestens EXC 3.
4) Nachweis der Zertifizierung zum Schweißbetrieb nach DIN EN ISO 3834-2.
5) Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK 2.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Details hierzu sind in der Vergabeunterlage "G+P_RAL-GZ961.pdf" enthalten (siehe Reiter "Sonstiges").
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6) Für die Leistungsbereiche 311-11 und 413-05 Vorlage über den Eignungsnachweis entsprechend Hersteller- und Anwenderverordnung (HAVO), welcher nachweist, dass das für die Betonarbeiten einzusetzende Fachunternehmen über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrungen sowie über besondere Vorrichtungen für die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer Festigkeit (Beton der Überwachungsklasse 2 und 3) verfügt.
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7) Für den Leistungsbereich 511-08 Vorlage
- eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG,
- eines Nachweises der Erlaubnis zur Kampmittelsondierung,- bergung und -beräumung gemäß § 7 SprengG,
- namentliche Benennung des Befähigungsscheininhabers.
Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist (09.03.2022, 10:00 Uhr) vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie die im Leistungsverzeichnis und in der Baubeschreibung unter dem Punkt 7 aufgeführten Weiteren technischen Vertragsbedingungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 2.06
Anschrift siehe Nr. I.1).
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Dieser Öffnungstermin ist nach § 14 EU Abs. 1 VOB/A nicht öffentlich und wird ohne Bieter oder deren Bevollmächtigte durchgeführt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.lfu.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4RSCB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
a) Vorlage eines Herstellungs- und Andienungskonzepts mit Bautechnologie/Geräteeinsatz und Bauzeitenplan bestehend aus einem Konzept mit Anlagen Bauzeitenplan und Geräteeinsatz.
Im Konzept sind Baustellenandienung, vorgesehene Bautechnologie und Bauablauf detailliert zu beschreiben. Für die vorgesehenen Geräte sind in der Unterlage "Geräteeinsatz.pdf" (beigefügt in "Vergabeunterlagen/Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente") Leistungsangaben und emittierte Lärmpegel einzutragen. Der Bauzeitenplan soll als Gantt-Diagramm/Balkendiagramm geliefert werden.
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b) Vorlage eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts gemäß der Vorlage "Entsorgungs- und Verwertungskonzept.pdf (beigefügt in "Vergabeunterlagen/Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente").
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
Es gelten die in Punkt 1.4, Seiten 13 bis 15 der Baubeschreibung eingestellten Mindestanforderungen an Nebenangebote. Bei Abgabe von Nebenangeboten sind diese Anforderungen zwingend einzuhalten!
Besondere Schutzmaßnahmen:
In Randlage des Baustellenbereiches befinden sich das FFH-Schutzgebiet "Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (DE 3653-306)" und das Naturdenkmal "Lfd. Nr. 25: 7 Platanen" sowie Boden-, Bau- und technische Denkmale. Die Arbeiten sind daher schonend auszuführen, und Schutzmaßnahmen sind zu treffen. Alle vermeidbaren Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Die sich im Baubereich befindlichen baulichen Anlagen sowie die Anwohner, öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte sind vor Lärm, Immissionen und Erschütterungen zu schützen.
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Hochwasserschutz:
Ein bauzeitlicher Hochwasserschutz ist zu gewährleisten.
Vorortbesichtigung:
Dem Bewerber wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebotes vor Ort zu informieren. Insbesondere sollte sich der Bewerber aufgrund der bestehenden Zufahrtseinschränkungen über die Zuwegungen/Anfahrt zur Baustelle vertraut machen.
Bauzeitenbeschränkung:
Die Arbeitszeit ist auf einen Zeitraum Werktags von Montag
bis Freitag auf jeweils maximal 8 Stunden begrenzt.
Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist nicht zulässig.
An alle Interessanten und Bewerber:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung Submissionsergebnis, Nachforderungen, Aufklärung etc.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (VMP) Brandenburg geführt werden. Sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Bieteranfragen erteilt, die spätestens bis zum 01.03.2022 elektronisch über den VMP gestellt werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RSCB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Land Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0331-8661719 📞
Fax: +49 0331-8661652 📠
Internetadresse: www.mwae.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt (LfU), Ref. S6 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de 📧
Internetadresse: www.lfu.brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 016-037022 (2022-01-19)
Ergänzende Angaben (2022-03-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 047-121338
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 016-037022
ABl. S-Ausgabe: 47
Quelle: OJS 2022/S 047-121338 (2022-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14556677.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Stahlbetonarbeiten 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-337332
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPFV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer: 85046357 (in Verbindung mit 80260839). Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-20 📅
Name: Sächsische Bau GmbH
Postanschrift: Am Waldschlößchen 1
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14556677.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 120-337332 (2022-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200 - Bauauftrag
Referenznummer: 22 / 01 / P / OV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Im Zuge der Reinigungsarbeiten der Bohrpfahlwand vor Einbringen der Unterwasserbetonsohle wurden diverse Anhaftungen im Unterwasserbereich festgestellt. In der Nachtragsverhandlung am 05.02.2025 wurde durch den AN unabwendbar dargelegt, dass mit der Menge der Abweichungen vom Bodengutachten nicht gerechnet werden konnte, da hier nur vereinzelt bindige Böden im Bereich der Bohrpfahlwand in den zu reinigenden Bereichen (B4/20, B7/20) erkundet wurden. Daher wird nunmehr ein Mehraufwand ausschließlich für die Reinigung der Bohrpfahlwand im Anschlussbereich für den UW-Beton als dem Grunde nach gerechtfertigt angesehen. Aufgrund der Beschaffenheit der Baugrubensohle nach dem Rückbau von Altspundwand und der vorgefundenen Holzspundwand war es erforderlich, einen Kornfilter als Bodenaustauschmaterial einzubauen. Diese Maßnahme wurde auf alle 3 Teilbereiche ausgeweitet und ist Bestandteil dieses Nachtragsangebotes.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 22 / 01 / P / OV
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Berücksichtigung Mindestentgelt nach VergabeG Bbg.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 22 / 01 / P / OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17322446.64 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot B4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Sächsische Bau GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sächsische Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 18371734
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerin, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Nationale Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Abteilung: Abteilung Service
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle S6
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.lfu.brandenburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: 000 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie ist auch erforderlich. Der Nachtrag beinhaltet Arbeiten aus den Gewerken Taucherarbeiten und Erdbau. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil – vgl. vorzitierte Rechtsansichten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Reinigungsarbeiten der Bohrpfahlwand vor Einbringen der Unterwasserbetonsohle wurden diverse Anhaftungen im Unterwasserbereich festgestellt. In der Nachtragsverhandlung am 05.02.2025 wurde durch den AN unabwendbar dargelegt, dass mit der Menge der Abweichungen vom Bodengutachten nicht gerechnet werden konnte, da hier nur vereinzelt bindige Böden im Bereich der Bohrpfahlwand in den zu reinigenden Bereichen (B4/20, B7/20) erkundet wurden. Daher wird nunmehr ein Mehraufwand ausschließlich für die Reinigung der Bohrpfahlwand im Anschlussbereich für den UW-Beton als dem Grunde nach gerechtfertigt angesehen. Aufgrund der Beschaffenheit der Baugrubensohle nach dem Rückbau von Altspundwand und der vorgefundenen Holzspundwand war es erforderlich, einen Kornfilter als Bodenaustauschmaterial einzubauen. Diese Maßnahme wurde auf alle 3 Teilbereiche ausgeweitet und ist Bestandteil dieses Nachtragsangebotes.
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Quelle: OJS 2025/S 102-342849 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Um die Stromversorgung für die geplanten Einbauten (Geländer- und Handlaufbeleuchtung) gewährleisten zu können, ist die Errichtung eines neuen Hausanschlusses notwendig. Die Stadt Frankfurt/Oder übernimmt die Kosten für den Hausanschluss durch den Energieversorger, das LfU errichtet den dafür notwendigen Hausanschlusskastens. Der Standort des Hausanschlusskastens wurde mit der Stadt Frankfurt/Oder abgestimmt. Er liegt im Fußwegbereich zur Gedenkstätte an der Collegienstraße mit erschwerten Bedingungen für die Tiefbauarbeiten. Die Ausführung der Leistung ist erforderlich, um die Stromversorgung der im Leistungsverzeichnis des Bauvertrages enthaltenen Geländer- und Handlaufbeleuchtungen entsprechend der vorliegenden Elektroplanung sicherzustellen. Sie beinhaltet auch die Werkplanung für den Schaltschrank.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17322446.64 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie ist auch erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil – vgl. vorzitierte Rechtsansichten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Um die Stromversorgung für die geplanten Einbauten (Geländer- und Handlaufbeleuchtung) gewährleisten zu können, ist die Errichtung eines neuen Hausanschlusses notwendig. Die Stadt Frankfurt/Oder übernimmt die Kosten für den Hausanschluss durch den Energieversorger, das LfU errichtet den dafür notwendigen Hausanschlusskastens. Der Standort des Hausanschlusskastens wurde mit der Stadt Frankfurt/Oder abgestimmt. Er liegt im Fußwegbereich zur Gedenkstätte an der Collegienstraße mit erschwerten Bedingungen für die Tiefbauarbeiten. Die Ausführung der Leistung ist erforderlich, um die Stromversorgung der im Leistungsverzeichnis des Bauvertrages enthaltenen Geländer- und Handlaufbeleuchtungen entsprechend der vorliegenden Elektroplanung sicherzustellen. Sie beinhaltet auch die Werkplanung für den Schaltschrank.
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Quelle: OJS 2025/S 102-343127 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17322446.64 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie ist auch erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil – vgl. vorzitierte Rechtsansichten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Der Nachtrag beinhaltet Arbeiten aus dem Gewerk Elektrotechnik, Wasserhaltung, Erdbau. Stahlbau, Planung 99.29.10 Liefern und Einbau Wasserbausteine Bauanfang Die Position beinhaltet die Lieferung und den Einbau von Wasserbausteinen. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung war für die Hochwassersicherheit unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.20 Verrohrung Wasserumleitung Lennéfließ kürzen Die Position beinhaltet die Kürzung eines Rohres der Wasserumleitung Lennèfließ und Am Graben. Ein Belassen hätte größeren Schaden mit sich gebracht Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung war für die Hochwassersicherheit unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.30 Baustrom hochwassersicher ausbilden Die Position beinhaltet zusätzliche Leistungen der Elektroversorgung übder die Position 1.2.270 hinaus. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung war für die Hochwassersicherheit unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.40 zus. Pumpen Gesche zum Auspumpen des Baubereiches Die Position beinhaltet die Gestellung zusätzlicher Pumpkapazität zur Gewärleiszung des Hochwasserschutzes. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung war für die Hochwassersicherheit unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.50 zusätzliche Drucksteifen Bauende Auf Grund der Notsicherung des nördlichen Bauendes im Zuge des Hochwassereinsatzes kam es zu Verformungen der Spundwand und Ablösung vom UW-Beton. Die Position beinhaltet die Installation zusätzlicher Drucksteifen in der nordseitigen Baugrube, die die Auftriebssicherheit der Baugrubensohle im weiteren Projektfortschritt sicherstellen. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung ist für den Projektfortschritt und die weitere Hochwassersicherheit unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.60 Pumpenleitungen gem. Forderung WSV - Gesche Die Position beinhaltet die Anpassung der Pumpenleitung gem. neuer Forderung der WSV auf Anordnung des AG. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung ist für den Projektfortschritt unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.65 Technische Bearbeitung Hochwasserschutz Bauende Die Position beinhaltet die Technische Bearbeitung der temporären HWS-Wand Nord, welche auf Grund der Erfahrungen des Hochwassers errichtet wurde. Die Position ist für diese Leistungen nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung ist für den weiteren Projektfortschritt unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt. 99.29.70 Nachtragsbearbeitung Die Position beinhaltet die Nachtragsbearbeitung, einschließlich der Zusammenstellung aller Unterlagen, der Erstellung der Nachtragsbegründung und des Leistungsverzeichnisses sowie der Übersendung an den Auftraggeber. Es handelt sich hier um erstattungsfähige prozessuale Kosten. Die Position ist nicht im HLV enthalten. Die angebotene Leistung ist für den Projektfortschritt unabdingbar und dem Grunde nach gerechtfertigt.
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Quelle: OJS 2025/S 184-626591 (2025-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Gegenstand dieses Nachtrages ist die Erweiterung der Leistungen "Beleuchtung und Energieversogung Promenade", insbesondere um die Grundbeleuchtung (Verkabelung, Aufstellung Leuchten, Inbetriebnahme) und die Erdung für die Geländeranlage, die zur Ausführung der Vertragsleistungen (hier: Freigabe Abschnitt 2 mit Geländer und Promenade) der Fertigstellung, Freigabe und Inbetriebnahme der Geländerbeleuchtung zwingende Voraussetzung ist. Der Nachtrag beinhaltet die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten einschl. Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage. Der Nachtrag ergänzt und erweitert die bereits im HLV enthaltenen Leistungen zur Herstellung der Geländer mit LED-Beleuchtung sowie vorbereitender Leistungen für die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten. Da der 2. Teilabschnitt unabhängig von der Sanierung der mangelhaften Bohrpfahlwand (Teilabschnitt 1) bearbeitet werden kann, wurde vom AG entschieden, diesen bis Jahresende 2025 fertigzustellen und zu übergeben. Mit dem Vorziehen der Fertigstellung des 2. Teilabschnittes wird nun die Aufstellung der Leuchten für Grundbeleuchtung einschl. Kabelverlegung und Inbetriebnahme im südlichen Abschnitt sowie die Herstellung der Erdung für den betreffenden Geländerabschnitt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit für die öffentliche Nutzung der Fläche zu gewährleisten. Die Aufstellung eines Elektranten in diesem Bereich ist bis Ende 25 nicht zwingend, soll aber im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterfläche erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
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Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 17322446.64 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
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Berücksichtigung Mindestentgelt nach VergabeG Bbg
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 15230
Stadt: Frankfurt (Oder)

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17322446.64 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), dieses vertreten durch die Ministerien, diese wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Abteilung: Service
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de 📧

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung waren die erforderlichen Abstimmungen mit der Denkmalbehörde bzgl. der Beleuchtung der Fassade des Baudenkmals und dem künftigen Betreiber der Uferpromenade (Stadt Frankfurt (O.)) über konkrete Standorte und Anforderungen an die zu erreichende Beleuchtungsstärke sowie die Elektroplanung mit Nachweis der erforderlichen Leitungsquerschnitte noch nicht abgeschlossen. Erst Ende Juli 2025 lag eine abgeschlossene und vom Betreiber bestätigte Elektroplanung und Lichtberechnung vor. Gemäß der Lichtberechnung sind die Geländerbeleuchtung (Bestandteil HLV) und die Grundbeleuchtung (Gegenstand des Nachtragsangebotes) erforderlich, um die für die öffentliche Nutzung der Uferpromenade nach DIN geforderte Beleuchtungsstärke zu gewährleisten. Die zusätzlichen Leistungselemente sind auch erforderlich, um die Vollendung des Leistungserfolges- und zieles des Ursprungsauftrags bzgl. "Beleuchtung" erreichen zu können. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Geländer- und Grundbeleuchtung zwingend erforderlich, da sie maßgeblich für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Zugänglichkeit der Uferpromenade - ganz oder teilweise - ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Insbesondere stehen die bisher nicht vorgesehenen Leistungselemente in unmittelbaren funktionalen und technischen Zusammenhang mit dem neuen Stromanschluss (28.NTA) und der bereits installierten Geländerbeleuchtung, sodass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die bisher u.a. noch nicht vorgesehenen Leistungselemente (Herstellung Grundbeleuchtung und Elektranten einschließlich Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage) um die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme zu ermöglichen. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Um technische Schnittstellen und die Kompatibilität zu gewährleisten, kann ein Wechsel des Auftragsnehmers ebenfalls nicht erfolgen, da durch den geänderten Bauablauf der südliche 2. Teil der Uferpromenade zum Ende des Jahres 2025 zu übergeben und für die Öffentlichkeit freizugeben ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil nach aktuellem Stand eine Aufstellung der Leuchten für die Grundbeleuchtung unter Berücksichtigung der kürzlich übermittelten Lieferzeiten von 6-8 Wochen nach Auftragserteilung nicht mehr vor Übergabe Ende Dezember 2025 umsetzbar ist. Daher wird hier eine Ersatzbeleuchtung notwendig, die Zusatzkosten verursacht. Diese sind nicht Bestandteil des Nachtragsangebotes, da zunächst davon ausgegangen worden ist, dass die Leistung rechtzeitig erbracht werden können. Um weitere Zusatzkosten der herzustellenden Ersatzbeleuchtung zu vermeiden, werden Anfang des Jahres 2026 5 der 30 zu bestellenden Leuchten benötigt und aus dem geplanten Kontingent herausgenommen, um die provisorische Grundbeleuchtung durch die 5 Leuchten zu ersetzen. Der Einbau der übrigen 25 Leuchten soll 2026 erfolgen. Um sich hier vgl. die günstigeren Preise aus Dezember 2025 zu sichern, sollen alle benötigten Leuchten bereits jetzt bestellt und in 2026 nach Bedarf abgerufen werden. Untermauert wird dieses Argument durch die sich anbahnenden steigenden Kupferpreise für 2026.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Gegenstand dieses Nachtrages ist die Erweiterung der Leistungen "Beleuchtung und Energieversogung Promenade", insbesondere um die Grundbeleuchtung (Verkabelung, Aufstellung Leuchten, Inbetriebnahme) und die Erdung für die Geländeranlage, die zur Ausführung der Vertragsleistungen (hier: Freigabe Abschnitt 2 mit Geländer und Promenade) der Fertigstellung, Freigabe und Inbetriebnahme der Geländerbeleuchtung zwingende Voraussetzung ist. Der Nachtrag beinhaltet die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten einschl. Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage. Der Nachtrag ergänzt und erweitert die bereits im HLV enthaltenen Leistungen zur Herstellung der Geländer mit LED-Beleuchtung sowie vorbereitender Leistungen für die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten. Da der 2. Teilabschnitt unabhängig von der Sanierung der mangelhaften Bohrpfahlwand (Teilabschnitt 1) bearbeitet werden kann, wurde vom AG entschieden, diesen bis Jahresende 2025 fertigzustellen und zu übergeben. Mit dem Vorziehen der Fertigstellung des 2. Teilabschnittes wird nun die Aufstellung der Leuchten für Grundbeleuchtung einschl. Kabelverlegung und Inbetriebnahme im südlichen Abschnitt sowie die Herstellung der Erdung für den betreffenden Geländerabschnitt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit für die öffentliche Nutzung der Fläche zu gewährleisten. Die Aufstellung eines Elektranten in diesem Bereich ist bis Ende 25 nicht zwingend, soll aber im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterfläche erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
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Quelle: OJS 2025/S 239-821983 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Auf Grund mehrerer Ablaufstörungen verschob sich das planmäßige Bauende auf den 03.09.2025. Die Bauzeitenverlängerung wurde durch den AN im Bauablaufplan dargestellt und ist seitens des AG anerkannt. In einigen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind Pauschalen für Vorhaltungen und betreiben vereinbart. Dies betrifft insbesondere die Vorhaltung und das Betreiben der Bau- und Besprechungscontainer für den AG, den Bauzaun sowie die Verkehrssicherung. Die Geltendmachung einer Bauzeitverlängerung und der Kosten der verlängerten Vorhaltung für diese Leistungen ist Gegenstand dieses Nachtrages.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 17322446.64 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17322446.64 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bauzeitverlängerung mit Mehrvergütung betrifft nicht den Leistungsinhalt, sondern die zeitliche Abwicklung und den Leistungsumfang. Es handelt sich bei dem im Nachtrag aufgeführten Kosten um Vorhaltekosten für die Baucontainer, dem Bauzaun, die Verkehrssicherung und die verlängerte Kontrolle der Verkehrssicherung. Hierbei handelt es sich in Gänze um HLV-Leistungen. Die Änderung ist für den Auftraggeber erforderlich und war unvorhersehbar, weil der Auftraggeber vorliegend auf behinderungsbedingte Störungen des Bauablaufs reagieren musste. Infolge heterogener Ereignisse gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B ergab sich das Erfordernis die gestörte Leistungsausführung grundsätzlich einer Lösung zuzuführen. Der vorliegende Leistungsstörungstatbestand muss(te) an die neu aufgetretenen Erfordernisse einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsvorgänge sowie sonstiger Sachverhaltsvorkommnisse angepasst werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Bauzeitenverlängerung Aufgrund mehrerer Ablaufstörungen verschob sich das planmäßige Bauende auf den 03.09.2025. Die Bauzeitverlängerung wurde durch den AN im Bauablauf dargestellt und ist seitens des AG anerkannt. In einigen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind Pauschalen für Vorhaltungen und Betreiben vereinbart. Dies betrifft insbesondere die Vorhaltung und das Betreiben der Bau- und Besprechungscontainer für den AG, den Bauzaun sowie die Verkehrssicherung. Die Geltendmachung der Bauzeitverlängerung und Kosten der verlängerten Vorhaltung für diese Leistungen ist Gegenstand dieses Nachtrags.
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Quelle: OJS 2026/S 088-315461 (2026-05-06)