Bauabfolge: Bei der Festlegung der Sanierung des Grundschulgebäudes als Bauabschnitt zwei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass das Grundschulgebäude der älteste Baubestand ist und so auch die Sanierungsnotwendigkeit in einzelnen Bereichen am größten ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2026 ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht und somit notwendige bauliche Anpassungen vor diesem Datum umzusetzen sind. Als Bauabschnitt eins wurde der Erweiterungsbau für die Realschule / Werkrealschule definiert, um die dort entstehenden Räumlichkeiten als Ausweichräume für den Zeitraum der Sanierung der Grundschule nutzen zu können.