Zusätzliche Informationen
1. Bei Vergabeverfahren oberhalb des jeweiligen Schwellenwertes der EG, informiert das BfArM unaufgefordert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB.. Die Frist beginnt gemäß § 134 Abs. 2 S.2 GWB am 13.09.2022 und endet am 22.09.2022.
2. Zwingend dem Angebot beizufügende Unterlagen:
a) In Textform nach § 126 b BGB übermitteltes Angebotsformblatt der eVergabe Plattform des Bundes (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) mit den dort enthaltenen notwendigen Angaben. Das von der eVergabe Plattform zur Verfügung gestellte und verpflichtend anzuwendende Angebotsformblatt soll nicht ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und dann eingescannt und hochgeladen werden, da die eVergabe Plattform ein solches Formblatt mit der ihr zur Verfügung stehenden Software nicht auslesen bzw. weiterverarbeiten kann. Folglich bitten wir Sie, das Angebotsformblatt (Anlage 2 Angebotsformblatt eVergabe der Vergabeunterlagen) in der Ihnen übersandten Form am PC zu bearbeiten und anschließend hochzuladen, um somit den formalen bzw. technischen Vorgaben der eVergabe Plattform zu genügen.Das Angebotsformblatt der eVergabe Plattform soll nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden.
b) Die Angebotsaufschlüsselung hinsichtlich aller Preise (Std.-V-Satz pro Person/ Pauschale_Monat pro Person/ Pauschale_Jahr pro Person) gänzlich zu vervollständigen (Einzelpreise und Gesamtpreis bitte angeben / Anlage 3 der vergabeunterlagen). Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
c) Unterzeichneter Vertragsentwurf (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
d) Unterzeichnete Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
e) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
f) Nachweis über die Besichtigung der Liegenschaft mit Unterschrift (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Das bei der Besichtigung unterzeichnete Dokument ist hochzuladen
g) Bei. Inanspruchnahme der Eignungsleihe: Falls vom Bieter beabsichtigt ist, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmer in Anspruch zu nehmen (Anlage 10), muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (Anlage 10 a). Die Dokumente können ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden
h) Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer: Falls beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer an der späteren Leistungserbringung zu beteiligen, sind Art und Umfang der Leistung anzugeben, die dem Unterauftragnehmer übertragen werden soll (Anlage 11). Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
i) Sofern Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter Angebote abgeben, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Anlage 12). Es ist anzugeben, welche Leistungen von welchem Beteiligten der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Das Dokument kann ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und hochgeladen werden.
3.Nachweise, die der AG vor Arbeitsantritt bezüglich des Sicherheitspersonals vorzulegen sind bzw. nur auf Verlangen vorgelegt werden:
a) Nachweis (Kopie) über die Ausbildung als Sicherheitsmitarbeitenden im Pförtner-/ Empfangsdienst mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) (Empfangs und Kontrolldienst).Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt.
b) Nachweis aktuelles Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) Belegklasse N im Original. Eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaates des Bieters wird anerkannt.
c) Nachweis (Kopie) einer positiven Selbstauskunft des Landeskriminalamtes ist auf Verlangen der AG vorzulegen.Eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters wird anerkannt.
d) Nachweis (Kopie) über die Aufzugswärter/in (TÜV-Prüfung). Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt. Personenbezogener Eintrag im Aufzugsbuch (siehe § 5 Vertrag).
e) Nachweis (Kopie) der Befähigung zur Personenrettung aus Aufzügen (siehe § 5 Vertrag). Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt.
f) Ausbildungsnachweis (Kopie) zum Ersthelfenden (nicht älter als zwei Jahre). Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt.
g) Bestätigung über eine mindestens 24-monatige Tätigkeit im Sicherheitsdienst in Form einer Eigenerklärung der AN.
h) Ausbildungsnachweis (Kopie) im vorbeugenden Brandschutz (Umgang mit Feuerlöschern). Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt.
i) Aus- bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) in Deeskalationstechniken. Ein gleichwertiger Nachweis wird anerkannt.
j) Das eingesetzte Personal ist über die Einhaltung der Bedingungen des Datenschutzes zu belehren. Diese Belehrung ist der AG vor Arbeitsantritt schriftlich vorzulegen. Jede eingesetzte Kraft muss mit einer Unterschrift die Kenntnis der Bedingungen nachweisen. Beim Wechsel des Personals vor Ort ist in gleicher Weise zu verfahren (siehe § 4 Nummer 7 des Vertrages)