Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis (einfache Kopie) nicht älter als 6 Monate über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für
alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit
dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt.
- dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich
erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen
nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt ist.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vornehmen, bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu
machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV in den Angeboten jeweils zu benennen:
- die Mitglieder sowie
- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen
hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe -
rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als
Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), sind diese zwingend mit dem Angebot zu benennen. Für den Eignungsleihgeber sind die erforderlichen Erklärungen
ebenfalls vorzulegen sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt Anlage E ist zu verwenden.