Vergabe einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ im ESF Plus Bundesprogramm in der Förderperiode (FP) 2021 - 2027
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte eine Koordinierungsstelle einrichten, die bei der Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ „Gleichstellung der Geschlechter“ (inkl. der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Programms des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der FP 2021 - 2027 (ESF Plus Bundesprogramm) unterstützt. Die Unterstützung soll in der Zeit vom 01.09.2022 - 31.08.2025, optional bis 30.06.2028 erfolgen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Zb1-04812-6/36
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte eine Koordinierungsstelle einrichten, die bei der Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ „Gleichstellung der Geschlechter“ (inkl. der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Programms des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der FP 2021 - 2027 (ESF Plus Bundesprogramm) unterstützt.
Die Unterstützung soll in der Zeit vom 01.09.2022 - 31.08.2025, optional bis 30.06.2028 erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte eine Koordinierungsstelle einrichten, die bei der Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ „Gleichstellung der Geschlechter“ (inkl. der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Programms des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der FP 2021 - 2027 (ESF Plus Bundesprogramm) unterstützt.
Die Unterstützung soll in der Zeit vom 01.09.2022 - 31.08.2025, optional bis 30.06.2028 erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-11 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 050-129425
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte eine Koordinierungsstelle einrichten, die bei der Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ „Gleichstellung der Geschlechter“ (inkl. der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Programms des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der FP 2021 - 2027 (ESF Plus Bundesprogramm) unterstützt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte eine Koordinierungsstelle einrichten, die bei der Umsetzung der „Bereichsübergreifenden Grundsätze“ „Gleichstellung der Geschlechter“ (inkl. der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), „Antidiskriminierung“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Programms des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der FP 2021 - 2027 (ESF Plus Bundesprogramm) unterstützt.
Die Unterstützung soll in der Zeit vom 01.09.2022 - 31.08.2025, optional bis 30.06.2028 erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 2 Jahre 10 Monate (34 Monate)
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption sowie Zusatzleistungen im Kontext des Gesamtauftrages. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=444596&criteriaId=21500
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-10 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2022/S 050-129425 (2022-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge