Zusätzliche Informationen
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter
Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien
formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten
Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen
Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von
drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß
Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz
2 (Mindestreferenz 2) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 4 erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der
Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei wei-
terer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den
als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als dritten
auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.